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Vorlage - 2021/930  

Betreff: Zusicherung der Einrichtung von drei befristeten zusätzlichen Stellen in der Stabsstelle Klimaschutzagentur und Aufnahme in den Stellenplan 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 2 Bearbeiter/-in: Brandt, Silke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Vorberatung
28.09.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

 60.525 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 


 


Es wird die Einrichtung von drei auf jeweils 3 Jahre befristeten zusätzlichen Stellen für technische Sachbearbeiter*innen (EG 11) für die Klimaschutzagentur im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zugesichert.

Die Zusicherung steht unter dem Vorbehalt, dass die auf Grundlage der Kommunalrichtlinie beantragten Fördermittel bewilligt werden.


Entsprechend des Kreistagsbeschlusses vom 16.12.2020 gemäß Vorlage 2020 / 767 und der Kooperationsvereinbarungen mit allen kreisangehörigen Kommunen wurde ein Antrag nach der Kommunalrichtlinie auf Förderung von drei Klimaschutzmanagement-Projektstellen gestellt. Diese werden ausschließlich in koordinierender Funktion für die kreisangehörigen Kommunen tätig sein und sollen folgende Aufgabenschwerpunkte bearbeiten: klimafreundliche Mobilität, klimafreundliche kommunale Wärmeplanung (unter Betrachtung von Energiesystem und Energieeffizienz) sowie Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit für den Klimaschutz. Mit einem zustimmenden Bescheid des Projektträgers Jülich wird gerechnet. Die Förderquote aus Bundesmitteln beträgt aktuell 75 %, so dass der Landkreis Peine einen Eigenanteil von 25 % zu tragen hat.

r die Beschäftigung bedarf es zusätzlicher Stellen im Stellenplan. Angesichts einer Förderdauer von 3 Jahren ist derzeitig von einem Wegfall der Stellen in 3 Jahren auszugehen. Daher wird ein kw-Vermerk ("künftig wegfallend") für Ende 2024 eingeplant. Nach der Kommunalrichtlinie ist die Beantragung eines Anschlussvorhabens für maximal 2 Jahre möglich, wenn dann auch die kreisangehörigen Kommunen die Kooperations­vereinbarung verlängern und der KA bzw. KT dem zustimmt. Danach müsste in künftigen Stellenplänen über eine Weiterbeschäftigung entschieden werden. 

Die Besetzung der drei geförderten Stellen soll vor dem erst im Frühjahr nächsten Jahres zu erwartenden Beschluss des Haushaltes 2022 erfolgen. Daher ist eine entsprechende Zusicherung des Kreisausschusses erforderlich.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Die Personalkapazitäten in der Klimaschutzagentur sollen personell aufgestockt werden, damit diese die kreisangehörigen Kommunen in koordinierender Funktion bei der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen gemäß Masterplan unterstützen kann.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

r die 3 Stellen fallen Personalkosten von insgesamt 242.100 € an. Der Förderanteil beträgt aktuell 75 %, so dass für den Landkreis Peine r die Dauer von 3 Jahren ein Eigenanteil von 20.175 pro Jahr und Stelle verbleibt.

 

 

Schlussfolgerung:
 

Um die drei Stellen baldmöglich nach Eingang des Fördermittelbescheides besetzen zu können, ist durch politische Beschlussfassung eine entsprechende Zusicherung im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 erforderlich.

 

 


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