Inhalt

Vorlage - 2021/931  

Betreff: Richtlinie des Landkreises Peine zur Förderung der Jugendarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Richert, Stefanie
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
21.09.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
06.10.2021 
26. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Synopse  
Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

100.500,- €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 


 


Inkrafttreten der neuen Richtlinie zum 01.01.2022 und Planung zur Wiedervorlage für alle drei Jahre.


Inhaltsbeschreibung:

Die aktuelle Richtlinie ist seit 2013 in Kraft. Die ehrenamtliche Jugendarbeit in Vereinen und Verbänden unterliegt jedoch der aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung, somit muss die Richtlinie regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden.

 

In enger Absprache mit dem Kreisjugendring für Stadt und Landkreis Peine e.V., einem Zusammenschluss der gemeindeübergreifenden anerkannten Jugendverbände im Landkreis, ist eine mögliche Anpassung der Richtlinie erarbeitet worden. Diese bezieht sich nicht nur auf die Anpassung an die allgemeine Preissteigerung. Zu berücksichtigen sind auch die zusätzlichen, der Pandemie geschuldeten, Anschaffungen und Maßnahmen zur Hygiene, die vor allem bei Ferienfreizeiten und Jugendbegegnungen finanzielle Auswirkungen haben.

 

Jugendarbeit im Allgemeinen muss sich flexibel auf die Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen einstellen. Dazu gehört, dass den Wünschen junger Menschen (z. B. nach geringerer Verbindlichkeit) nachgekommen wird, auf aktuelle Ereignisse reagiert werden kann (z. B. digitale Jugendarbeit in Zeiten der Pandemie), neue Formate entwickelt werden (Tagesangebote, inklusive Angebote etc.) und kreativ neue Wege beschritten werden können. Im Gegensatz zur kommunalen Jugendarbeit in den Gemeinden sind die Vereine und Verbände hierbei auf die fachliche Unterstützung und vor allem auf die finanzielle Förderung durch die Kommune angewiesen. An Angeboten der Vereine und Verbände hier im Landkreis nehmen jährlich etwa 2.000 Teilnehmde im Bereich Fahrten und Lager und durchschnittlich 500 Teilnehmende an Jugendleiter*innenlehrgängen und -seminaren teil, die dann als Betreuende bei den Maßnahmen ehrenamtlich tätig sind. Insgesamt werden jährlich über 16.000 junge Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahren durch die verbandliche Jugendarbeit im Landkreis Peine erreicht.

 

Die vorliegende Synopse zur Änderung der aktuellen Richtlinie zeigt, wo im Einzelnen Anpassungen notwendig sind. Die Bedarfe erwachsen aus der praktischen Arbeit mit den jungen Menschen vor Ort, die in einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Kreisjugendringes und der Kreisjugendpflegerin ermittelt und zusammengetragen worden sind.

 

Ziele / Wirkungen:

Die verbandliche Jugendarbeit ist nach § 12 SGB VIII angemessen zu fördern. In § 12 SGB VIII steht: „Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern“. Dieser Auftrag wird auf kommunaler Ebene vom Jugendamt nach einer Richtlinie zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit übernommen. Ziel ist es, ein breitgefächertes Angebot für die jungen Menschen im Sozialraum für die persönliche Entwicklung vorzuhalten.

 

Ressourceneinsatz:

Im Haushaltsansatz für 2021 sind 100.500,- €r die Gewährung der Zuschüsse nach der aktuellen Richtlinie vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, den Haushaltsansatz auf 120.000,- €r 2022 zu erhöhen, um den Bedarfen besonders bei den Maßnahmen Nr. 3 bis 6 in der Richtlinie gerecht werden zu können. Besonders jetzt braucht es für die jungen Menschen eine verlässliche und den Umständen angepasste Jugendarbeit.

 

Schlussfolgerung:
Die Verwaltung schlägt das Inkrafttreten der neuen Richtlinie zum 01.01.2022 vor und diese alle 3 Jahre auf Wiedervorlage zu setzen.

 

 

 

 


- Synopse

- Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Synopse (1025 KB)      
Anlage 1 2 Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit (793 KB)