Inhalt

Vorlage - 2021/939  

Betreff: Kinderpsychiatrische Versorgung im Landkreis Peine - Einflussnahme auf Zulassungsbeschränkungen KVN
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Aktenzeichen:FD 35
Federführend:Fachdienst Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Kenntnisnahme
27.09.2021 
24. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

Im Kontext der Gesundheitsberichterstattung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes für das Jahr 2018/2019 (TOP 9 Sitzung vom 18.11.2019) wurde die Verwaltung um Überprüfung gebeten, ob Seitens des Landkreis Peine eine Einflussnahme auf die Bedarfsplanungen und die Zulassungskriterien der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) möglich ist, um eine bessere Kinderpsychiatrische Versorgung der Kinder im Bereich Peine zu erreichen.

 

Derzeitiger Stand der KJ-psychiatrischen Versorgung in Peine: Eine halbe KV-Stelle ist durch die Rezeptsprechstunde der Gemeinschaftspraxis Dr. Adelmund und Dr. Heiland besetzt; der Hauptsitz mit Sprechstunde für Diagnostik und Therapie befindet sich in Hildesheim.  Eine weitere Versorgung erfolgt durch die einmal wöchentlich in Tagesklinik Peine stattfindende Sprechstunde der AWO Psychiatrischen Institutsambulanz. Weitere Kinder- und JugendpsychiaterInnen sind vor allem in Braunschweig ansässig.

 

Grundlage der Bedarfsplanung ist eine bundeseinheitliche Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands (G-BA). Die Bedarfsplanung dient auch als Verteilungsmechanismus für die vorhandenen Ärztinnen und Ärzte.

 

In die Verteilung fließen Bedarfsplanungsbereiche mit ihrer spezifischen Einwohnerzahl und Demografie ein. Je spezialisierter das medizinische Fachgebiet, desto größer sind die Planungsbereiche. Für den Bereich des Fachgebietes Kinder- und Jugendpsychiatrie sind derzeit die größten Planungsbereiche festgelegt.

 

 

 

Der LK Peine gehört zusammen mit den Landkreisen WF, HE, GS, GF und den Städten WOB, SZ und BS in den Planungsbereich Braunschweig.

 

Ein weiteres Kriterium ist der vorhandene Versorgungsgrad im Planungsbereich, dieser liegt im Planungsbereich Braunschweig bei 137,2%. Ab einem Versorgungsgrad von 110% wird vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Überversorgung festgestellt, so dass derzeit im Landkreis Peine keine neue Kinder- und Jugendpsychiatrische Praxis zugelassen werden kann.

 

Davon abweichend besteht entgegen der Zulassungssperre grundsätzlich die Möglichkeit, einen Zulassungsantrag aufgrund eines vorhandenen Sonderbedarfs zu stellen. Der Zulassungsantrag wegen Sonderbedarf ist von der Ärztin / dem Arzt zu stellen, der sich im Bereich niederlassen will. Über den Antrag entscheidet der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Niedersachsen; dieser prüft die vorgetragenen Argumente, ermittelt ggf. selbständig und stellt fest, ob ein Sonderbedarf vorhanden ist.

 

Ein Sonderbedarf ist vorhanden, wenn ein lokaler, qualifikationsbezogener und dauerhafter Bedarf besteht; bei der Prüfung werden regionale Besonderheiten (wie z.B. geografische Faktoren, etc.) berücksichtigt. Im Planbereich vorhandene stationäre Angebote bleiben bei der Beurteilung unberücksichtigt.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Verbesserung der kinderpsychiatrischen Versorgung durch Verkürzung von Wartezeiten. Durch schnelleren Zugang zu ärztlichen Behandlungsangeboten können Erkrankungen schneller erkannt und u. a. eine Verschlimmerung von Beeinträchtigungen verhindert werden.

 

Schlussfolgerung:

Die bundeseinheitlichen Bedarfsplanungsrichtlinien und Zulassungsentscheidungen der KVN sind durch den Landkreis Peine nicht beeinflussbar.

 

 

 


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