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Vorlage - 2021/943  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2022 für den Fachdienst Jugendamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Richert, Stefanie
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
20.01.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
FD 34 Zuschüsse 2022  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (ab Seite 31, Ziffern 3.3 bis 3.4) und dem Doppischen Produkthaushalt 2022 r die Produkte des Fachdienstes Jugendamt (Seiten 355 bis 390), zuzustimmen.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten das Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2020.

 

Neben dem Rechnungsergebnis 2020, den Planansätzen 2021 und den Daten des Planjahres 2022 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2023 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2024 und 2025 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.

 

Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2023 bis 2025 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.

 

Der Teilhaushalt 03 für das Dezernat 3 befindet sich auf den Seiten 265 bis 267.

 

Fachdienst Jugendamt (FD 34)

Im Bereich des Fachdienstes Jugendamt steigt das Budget im Vergleich zum Ansatz 2021 im Saldo um ca. 3,5 Mio. € auf insgesamt 39,7 Mio. € an. Diese ist im Wesentlichen auf die erhöhte KiTa-Förderung zurück zu führen. Hierfür sind im Produkt 3610 -rderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege“ im Ergebnishaushalt ca. 3,0 Mio. € und im Finanzhaushalt für investive Förderung weitere 0,5 Mio. € ausgewiesen.

 

Bei einzelnen Produkten werden die Planwerte an die aktuelle Entwicklung angepasst. Hier ist es insbesondere zwischen den beiden Produkten 3633 - „Hilfe zur Erziehung“ und 3634 -  Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme“ zu einer Verschiebung gekommen.

 

Soweit Erhöhungen beantragt wurden, werden die Zuwendungen an freie Träger einheitlich um 2,0 % erhöht. Der Zuschuss an die BBg für das Projekt „Wegweiser“ steigt um
30.000,- , um die wegfallende Landesfinanzierung zu kompensieren. Der Päritätische Wohlfahrtsverband erhält für das Projekt „JUNGRegio“ 21.700,-€. Die Jugendwerkstätten und ihre Finanzierung werden ab 2022 neu aufgestellt, genaue Details stehen noch aus; der Plan wird jeweils auf 43.000 € erhöht. Ob das ESF-Projekt "Jugend stärken im Quartier" ab 01.07.2022 fortgeführt wird, ist noch unklar; im Haushaltsplan werden die bisherigen Ansätze für 2022 beibehalten.

 

Im Stellenplan wird für die Elterngeldstelle aufgrund der Fallzahlentwicklung eine geringfügige Anpassung um 0,14 Stellenanteile vorgenommen. Zudem sind jetzt die Stellenanteile für den Platzwart für den Zeltplatz in Eltze ausgewiesen.

 

Gemäß Produktrahmenplan müssen die Aufwendungen der Tageseinrichtungen für Kinder (bisher im Produkt 3610) gesondert ausgewiesen werden. Dies geschieht nunmehr im neuen Produkt 3651. Eine Entflechtung der Produkte bereits für den jetzt vorliegenden Haushaltsentwurf war zeitlich nicht mehr möglich. Diese geschieht für den im Februar 2022 zu beschließenden endgültigen Haushaltsplan.

 

Der überwiegende Teil des Budgets wird von Produkt 36101 nach Produkt 3651 verschoben. Im Produkt 36101 wird dann nur noch die Förderung von einzelnen, konkret benannten Kindern durch den Landkreis dargestellt, die Voraussetzung für die Förderung ist jeweils eine Antragstellung durch die Eltern. Im neuen Produkt 3651 wird die gesamte Förderung von gemeindlichen KiTa-Plätzen, Tagespflegepersonen und sonstigen Kinderbetreuungsmodellen unabhängig von einzelnen Kindern dargestellt.

 

Ziele / Wirkungen:

Ziele und Wirkungen sind in den einzelnen Produktbeschreibungen dargestellt.

 

Ressourceneinsatz:

Die finanziellen und personellen Mittel sind in den Produktbeschreibungen dargestellt.

 

Schlussfolgerung:

Der Haushaltsplan ist wie vorgelegt zu beschließen.

 


- FD 34 Zuschüsse 2022

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 FD 34 Zuschüsse 2022 (211 KB)