Inhalt

Vorlage - 2021/949  

Betreff: Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Spenden in den Jahren 2017 und 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13 / Spenden
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
06.10.2021 
26. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Annahme der Spenden der Sparkasse Hildesheim/Goslar/Peine und des Fördervereins der Kreismusikschule Peine in den Jahren 2017 und 2018 wird zugestimmt.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 26 KomHKVO sind für die Annahme von Spenden verschiedene Zuständigkeiten vorhanden. Je nach Höhe des Spendenwertes ist eine Zuständigkeit des Landrates bzw. der Landrätin, des Kreisausschusses oder des Kreistages gegeben. Gemäß § 26 Abs. 3 KomHKVO ist bei mehreren Zuwendungen innerhalb eines Haushaltsjahres eine Summierung vorzunehmen, so dass ab übersteigen der jeweiligen Wertgrenze die Organzuständigkeit wechselt.

 

Im Rahmen der Unterrichtung der zuständigen Kommunalaufsicht wurde festgestellt, dass in den Jahren 2017 und 2018 versehentlich die Kumulierung von Spenden übersehen wurde, so dass vom zuständigen Organ, hier der Kreistag, noch nicht die erforderlichen Zustimmungen vorliegen. Die Genehmigung ist daher auf Veranlassung der Kommunalaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport nachzuholen.

 

Im Jahre 2017 wurden durch den Förderverein der Kreismusikschule drei Spenden geleistet. Auf Basis der Vorlage 2017/161 wurde vom Kreistag der Spendenannahme in Höhe von 5.004,59 € am 06.12.2017 zugestimmt. Der Kreisausschuss hat am gleichen Tag auf Basis der Vorlage 2017/162 der Annahme von Spenden über 600 € und 900 € zugestimmt. Auch diese Vorlage hätte dem Kreistag zugeleitet werden müssen.

 

Von der Sparkasse Hildesheim/Goslar/Peine wurden im Jahre 2017 zwei Spenden geleistet. Auf Basis der Vorlage 2017/033 genehmigte der Kreisausschuss am 29.03.2017 die Annahme von 1.500. Anhand der Vorlage 2017/109 erfolgte am 13.09.2017 durch den Kreisausschuss eine weitere Spendenannahme über 2.000 €. Beide Spenden dienten der Kreismusikschule. Da sich insgesamt mehr als 2.000 € als Spende ergaben, hätte die zweite Spende vom Kreistag angenommen werden müssen.

 

Im Jahre 2018 wurden von der Sparkasse Hildesheim/Goslar/Peine zwei Spenden über insgesamt 2.370 € vorgenommen. Die erste Spende über 1.370 € wurde mit Vorlage 2018/284 am 13.06.2018 vom Kreisausschuss angenommen. Die zweite Spende ging am 05.12.2018 beim Landkreis Peine ein und wurde am 20.01.2019 mit Vorlage 2019/396 vom Kreisausschuss angenommen. Da aber der Zahlungseingang 2018 erfolgte, hätte die Genehmigung durch den Kreistag erfolgen müssen.

 

Ab 2019 sind diese Fehler durch Umstellung der Abläufe nicht mehr aufgetreten.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Mit den Spenden wurden Maßnahmen der Kreismusikschule, der Aueschule und der Feuerwehr unterstützt.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Die Spenden betrafen die Produkte 26301 Kreismusikschule , 21601 Schulverwaltung Haupt- und Realschulen und 12610 Brandschutzmaßnahmen. Durch die Spenden sanken die Anteile des Landkreises für die Durchführung der Maßnahmen.

 

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die gegen eine Annahme der Spenden sprechen, sind nicht ersichtlich.

 


  Keine