Inhalt

Vorlage - 2022/077  

Betreff: Benennung der Vertreterinnen und Vertreter in den Vorstand des Kulturrings für Stadt und Kreis Peine e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
16.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
22.06.2022 
5. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kulturring Peine e.V. Satzung.pdf  


 

Im Budget enthalten:

Ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

Nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

Nein

Migration

Nein

Prävention/Nachhaltigkeit

Nein

Bildung

Nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

Nein

 

 


 


a) Es wird gemäß der Sachdarstellung verfahren.

b) In den Vorstand des Kulturrings für Stadt und Landkreis Peine e.V. werden berufen:

 

-Landrat Henning Heiß

-(Gruppe SPD/Grüne) stellvertretender Vorsitzender Herr Stefan Wilke

-(Gruppe CDU/FDP) weiteres Vorstandsmitglied Herr Dr. Christof Klinke

 


Inhaltsbeschreibung:

Gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung des Kulturrings für die Stadt und Kreis Peine e.V. ist der Landkreis Peine vertreten durch den stellvertretenden Vorsitzenden sowie ein weiteres Vorstandsmitglied. Der Landrat gehört kraft seines Amtes dem Vorstand ebenfalls an.
Der Vorstand wird gem. § 10 Abs. 6 der Satzung für die Dauer von jeweils zwei Jahren bestellt. Somit bleibt der derzeitige Vorstand noch bis zum 31. Mai 2022 im Amt.

Der Kulturring ist eine Einrichtung für öffentliche Theater- und Konzertveranstaltungen, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art. Mit seinem hochkarätigen Theater, Musik- und Kleinkunstprogramm dient er u.a. als bildende Schnittstelle zwischen pädagogischen Einrichtungen, Theatereinrichtungen und Künstler/innen.


r die Wahl der Vertreter/innen ist folgendes Verfahren durchzuführen:

1. Es sind drei Vertreterinnen/ Vertreter zu benennen:

1.1   Der Landrat gehört dem Vorstand gemäß Satzung kraft seines Amtes an.

1.2   Die weiteren Vertreterinnen/Vertreter werden vom Kreistag gewählt. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Parteien und Gruppen ist das d`Hondtsche Verfahren anzuwenden.

1.3   Soweit sie nicht dem Kreistag angehören ist jeweils (ggf. einzeln) festzustellen, ob die Wahlen aufgrund von persönlichen Eignungen erfolgten.

Bisherige Vertreter: LR Einhaus/Heiß, stellv. Vorsitzende KTA Heilmann-Eschemann (SPD), weiteres Vorstandsmitglied KTA Dr. Klinke (CDU)

 

Ziele / Wirkungen:

entfällt

 

Ressourceneinsatz:

Finanzmittel sind im Produkt 28101 Heimat- und Kulturpflege des Fachdienstes 19 (siehe Seiten 15, 158 ff. der Beratungsunterlagen) vorhanden. Im Haushalt sind Finanzmittel in Höhe von 120.000 € bei Produktsachkonto 28101000.4318730 eingeplant.

 

Schlussfolgerung:

Mit der Benennung der Vertreter und Vertreterinnen des Kulturrings für Stadt und Landkreis Peine unterstützt der Landkreis Peine den Vorstand des Vereins.

 

 


Satzung des Kulturrings für Stadt und Kreis Peine e.V.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kulturring Peine e.V. Satzung.pdf (176 KB)