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Vorlage - 2022/079  

Betreff: Erhöhung des Entgeltes für den Individualverkehr aufgrund der sprunghaft angestiegenen Benzinkosten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
16.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

47.000 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Angesichts der infolge der Ukraine-Krise stark angestiegenen Kraftstoffpreise nimmt der Landkreis Peine als Träger der Schülerbeförderung eine (vorzeitige) Preisanpassung der Beförderungsentgelte zur Sicherstellung der freigestellten Schülerbeförderung ab dem 01.03.2022 bis zum Beginn der Sommerferien in Höhe von insgesamt rund 47.000,00 EUR vor.


Die Unternehmen der freigestellten Schülerbeförderung im Landkreis Peine sind angesichts der infolge der Ukraine-Krise stark angestiegenen Kraftstoffpreise mit der Bitte auf den Landkreis Peine zugekommen, die Beförderungsentgelte kurzfristig anzupassen.

 

Die Verkehrsverträge, die 2018 bzw. 2019 nach der Ausschreibung mit den Unternehmen geschlossen wurden, enthalten eine Preisgleitungsregelung, welche besagt, dass die Vertragsparteien das Recht haben, während der Vertragslaufzeit bei Veränderungen der Personal- und Energiekosten Preisanpassungen zu verlangen. Erfolgen würde eine solche Anpassung aufgrund der Vertragslage rückwirkend, da bei der Berechnung und Prüfung der Anpassungssätze die durch das Statistische Bundesamt festgestellten Durchschnittswerte des vergangenen Jahres zugrunde zu legen sind, welche in der Regel bis Ende März eines Jahres für das abgelaufene Kalenderjahr vorliegen.

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Beförderer die erhöhten Kosten selber tragen und erhalten dann rückwirkend zum 01.01. des vergangenen Jahres der Antragsstellung eine Nachzahlung. Die Überbrückung dieser Zeitspanne ist für die Unternehmen ein unternehmerisches Risiko, welches von ihnen mit einkalkuliert sein muss und wird. In der Regel fallen die Preissprünge nicht so stark aus bzw. die Preise sinken auch wieder. 

 

Seit Beginn der Ukraine-Krise sind die Kraftstoffpreise allerdings sehr stark gestiegen, was für die Beförderungsunternehmen eine große finanzielle Belastung darstellt, die weit über die üblichen Preisentwicklungen hinausgeht. Es ist derzeit nicht davon auszugehen, dass die Kosten kurzfristig wieder sinken. Im Gegenteil, es ist eher davon auszugehen, dass die Energiekosten weiter ansteigen.

 

Die Unternehmen der freigestellten Schülerbeförderung bitten daher darum, einer Anpassung der Beförderungsentgelte bis zum Beginn der Sommerferien am 14.07.2022 bereits jetzt zuzustimmen und nicht so lange zu warten bis die vom Statistischen Bundesamt festgestellten Durchschnittswerte bekannt sind. Es besteht die Gefahr, dass die Beförderungsunternehmen an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit kommen und ausfallen. In diesem Fall könnte die Schülerbeförderung teilweise nicht mehr sichergestellt werden, da kein für den Landkreis Peine tätiges Beförderungsunternehmen die Fahrten für ein anderes Unternehmen auffangen kann.

 

Eine bundesgesetzliche Regelung zur Absenkung der Steuern auf die Kraftstoffe ist noch nicht in Kraft und würde nach derzeitigem Stand auch nur eine geringe Entlastung bringen.

 

Zur Sicherstellung der Schülerbeförderung wird daher vorgeschlagen, die gewünschte Preisanpassung kurzfristig vorzunehmen. Dies würde Kosten in Höhe von rund 47.000,00 EUR auslösen.

 

Bei der Berechnung wurde Folgendes zugrunde gelegt:

Seit Beginn der Ukraine-Krise ist eine Preissteigerung bei den Kraftstoffpreisen von bis zu 50 % festzustellen. Die Kraftstoffpreise fließen zu 20 % in die an die Beförderungsunternehmen monatlich zu entrichtenden Zahlungen ein. Demensprechend wurde für die Berechnung der Preisanpassung ein Betrag in Höhe von 5 % der monatlich an die Beförderungsunternehmen zu entrichtenden Beträge berücksichtigt, so dass sich für den Zeitraum 01.03.2022 bis 13.07.2022 ein Betrag von insgesamt rund 47.000,00 EUR ergibt.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der Politik ist beabsichtigt, diese Zahlungen unter dem Vorbehalt der Rückzahlung zu gewähren und nach Vorliegen der Indizes des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2022 zu prüfen, ob und inwieweit die Zahlung, auch unter Berücksichtigung möglicher noch folgender Bundes- oder Landesförderungen, gerechtfertigt war oder (anteilig) zurückzufordern ist.

 

Sofern sich die Situation auch nach den Sommerferien nicht grundlegend entspannt hat, wird das Verfahren erneut zu betrachten sein.

 

Ziele / Wirkungen:

Finanzielle Entlastung der in der freigestellten Schülerbeförderung tätigen Unternehmen und dadurch Sicherung der Leistungsfähigkeit der Unternehmen.

 

Ressourceneinsatz:

Die Maßnahme löst Kosten in Höhe von rund 47.000,00 EUR zu Lasten des Produktes Schülerbeförderung 24101000- aus.

 

Schlussfolgerung:

Im Interesse der Sicherstellung der Beförderung der Schülerinnen und Schüler im freigestellten Schülerverkehr sollte der vorgezogenen Bewilligung einer Preisanpassung zugestimmt werden.
 


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