Inhalt

Vorlage - 2022/101  

Betreff: Rechtskreiswechsel für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Arbeit Beteiligt:Fachdienst Soziales
Bearbeiter/-in: Kilinc, Nergiz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Kenntnisnahme
05.07.2022 
4.Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in ):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

Seit Ende Februar 2022 sind rund 1200 Menschen aus der Ukraine in den Landkreis Peine geflüchtet. Innerhalb kürzester Zeit war es erforderlich, die hohe Zahl der geflüchteten Personen mit Wohnraum, aber auch mit allen lebensnotwendigen Dingen (Lebensmittel etc.) zu versorgen und zudem die Krankenversorgung zu gewährleisten. Die Leistungsgewährung erfolgte zunächst über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Fachdienst Soziales wurden in den vergangenen drei Monaten 580 Anträge auf Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG gestellt. Während der ersten Wochen war es in den meisten Fällen möglich, die geflüchteten Menschen in privatem Wohnraum unterzubringen. Nachdem sich abzeichnete, dass diese Kapazitäten in absehbarer Zeit erschöpft sein würden, wurde ein Bettenkontingent im Hotel Stadt Peine gemietet und im weiteren Verlauf die Sporthalle in Groß Lafferde als zentrale Erstaufnahmeeinrichtung ertüchtigt. Von dort wurden die geflüchteten Menschen in Absprache mit den Gemeinden und der Stadt Peine in geeigneten Wohnraum vermittelt.

Seit dem 01.Juni 2022 haben erwerbsfähige hilfebedürftige aus der Ukraine geflüchtete Menschen schrittweise Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Für diese Leistungsberechtigten ist dann das Jobcenter zuständig; die nicht erwerbsfähigen Personen erhalten Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Bundestag und Bundesrat haben die gesetzlichen Bestimmungen bereits entschieden. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 27.05.2022.

Mit den beschlossenen Änderungen wird der zwischen Bund und Länder vereinbarte Wechsel von hilfebedürftigen geflüchteten Menschen aus der Ukraine vom AsylbLG in das SGB II oder SGB XII umgesetzt.

 

Das Jobcenter Landkreis Peine und der Fachdienst Soziales werden zum Übergang und zum weiteren Vorgehen berichten.

 

Gender Maistreaming:

Genderpolitische Aspekte spielen im Integrationsprozess eine maßgebliche Rolle. So sind aus der Ukraine vermehrt Frauen mit ihren Kindern geflüchtet. Diese Zielgruppe stellt einen besonderen Förderungsbedarf dar. Dieser Prozess wird unter der Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) begleitet und geprägt.

 

 

Migration:

Migrantinnen und Migranten stellen eine wichtige Zielgruppe im SGB II-System dar. Sie verfügen häufig über erhebliches Erwerbsarbeitspotential und können damit erfolgreich in das Erwerbsleben vermittelt werden.

Die Zielgruppe ist auch wichtig im Rahmen des deutschen Fachkräftemangels. Vorhandene Vermittlungsdefizite wie Sprache und noch nicht anerkannte Ausbildungsabschlüsse werden spezifisch im Vermittlungsprozess abgebaut, damit eine Integration auf den ersten Arbeitsmarkt schnellst möglich und nachhaltig erreicht wird.   Mit der Erwerbsintegration gelingt Migrantinnen und Migranten zusätzlich schneller die gesellschaftliche Integration.

 

Bildung:

 

In Zeiten der Digitalisierung und des demographischen Wandels und den damit verbundenen Anforderungen an den Arbeitsmarkt gewinnt die Weiterbildung zunehmend an Bedeutung. Ziel des Jobcenters Peine ist es weiterhin Kundinnen und Kunden bedarfsgerechte Qualifizierung zu ermöglichen, um langfristig eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

 

Nachhaltigkeit:

 

Die Heranführung und Integration in den ersten Arbeitsmarkt soll langfristig und folglich nachhaltig erfolgen. Daher ist das Merkmal der „Nachhaltigkeit“ in Form der kontinuierlichen Beschäftigung seit Jahren eine Ergänzungsgröße bei den Zielvereinbarungen mit dem Land und der laufenden Steuerung im SGB II.

 

Ziele / Wirkungen:

-          Zahlbarmachung der Leistungen zum Lebensunterhalt und KdU, zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes

-          Unterstützung und Beratung beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt: In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Danach sind Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung möglich. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln.

-          r einen reibungslosen Ablauf erfolgt die Unterstützung durch das Jobcenter mehrsprachig durch entsprechende Sprachmittler

 

 

Ressourceneinsatz:

Im SGB II werden für die Erwerbsintegrationen ganz überwiegend Bundesmittel eingesetzt. Nur ein geringer Teil, die so genannten „ergänzenden Eingliederungsleistungen“, betrifft kommunale und damit Mittel des Landkreises Peine.

 

 

Schlussfolgerung:

Der Rechtskreiswechsel und der Integrationsprozess der geflüchteten Ukrainer*innen wird die Verwaltung in den nächsten Monaten weiterhin enorm fordern. Umfängliche Beratung, Sprachkurse, Anerkennung von Abschlüssen, Qualifizierung, Kinderbetreuung und letztendlich die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt sind hierbei die zentralen Themen und Aufgaben.


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