Inhalt

Vorlage - 2022/162  

Betreff: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen in Unterkünften des Landkreises Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:Fachdienst Soziales
Federführend:Fachdienst Soziales Beteiligt:Immobilienwirtschaftsbetrieb
Bearbeiter/-in: Becker, Angela   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
12.10.2022 
6. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gebührensatzung für die Unterbringung von Personen in Unterkünften des Landkreises Peine  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0,00 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Gebührensatzung wird zugestimmt. Die Satzung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft gesetzt.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Aufgrund der politischen Geschehnisse in der Ukraine und den daraus resultierenden Flüchtlingsbewegungen wurde eine zentrale Unterbringungsmöglichkeit in der Gebläsehalle in Groß Ilsede eingerichtet. Während der Aufnahme in der zentralen Unterkunft werden die erbrachten Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen mit dem Fachdienst Soziales im Rahmen der Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes abgerechnet. Spätestens ab dem Zeitpunkt der dauerhaften Anmeldung des Wohnsitzes und des damit verbundenen Wechsels in den Rechtskreis des SGB II, bzw. des SGB XII müssen die Unterkunfts- und Verpflegungskosten anders abgerechnet werden.

 

Die Kosten der Unterkunft sollen, wie bei den Gemeinden auch, im Rahmen der anliegenden Gebührensatzung erhoben werden. Der anliegende Satzungsentwurf orientiert sich an den in den Gemeinden vorhandenen Satzungen. Hiervon betroffen waren bisher wenige Flüchtlinge. Aufgrund längerer Verweildauern werden hier immer mehr Flüchtlinge betroffen sein.

 

 

Hinsichtlich der Gemeinschaftsverpflegung in der Gebläsehalle in Groß Ilsede kann diese weder im SGB II noch im SGB XII berücksichtigt werden. Insofern müssten hierzu separate Vereinbarungen getroffen werden in der Form einer Abtretungserklärung oder einer Entgeltvereinbarung. Da die Flüchtlinge nicht verpflichtet sind eine Abtretungserklärung oder Entgeltvereinbarung zu unterzeichnen, müssen die Gemeinschaftseinrichtung um entsprechende Küchencontainer für eine Selbstverpflegung ergänzt werden. Insofern wird hierzu zunächst auf eine Regelung verzichtet, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt die kostenfreie Verpflegung günstiger ist als die Anmietung der Küchencontainer.

 

Ziele / Wirkungen:

 

Durch die Gebührensatzung werden die Unterbringungskosten für vom Rechtskreiswechsel erfassten Flüchtlinge nach SGB II, bzw. SGB XII geltend gemacht

 

Ressourceneinsatz:

 

Es werden in einem geringen Umfang personelle Ressourcen für die monatliche Erstellung der Gebührenbescheide benötigt. Die Einnahmen übersteigen die personellen Kosten, daher wird der Ressourceneinsatz mit 0,00 € ausgewiesen.

 

Schlussfolgerung:
 

Der Satzung sollte zugestimmt werden.


Satzungsentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührensatzung für die Unterbringung von Personen in Unterkünften des Landkreises Peine (1291 KB)