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Vorlage - 2022/171  

Betreff: Änderung der Satzung und der Gebührenordnung inklusive Abo Plan der Kreismusikschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Beteiligt:Dezernat 3
Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin  Kreismusikschule
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
17.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
14.12.2022 
7. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Satzung KMS Peine inkl. Gebuehren - ALT  
01 Satzung KMS 02-23 final  
Anlage 1 - Gebührenordnung 2022  
Gebührenvergleich 2022  
Anlage 2 - DSGVO  
Informationspflichten KMS  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Änderung der Satzung und der Gebührenordnung inklusive Abo-Plan der Kreismusikschule Peine zum 01.02.2023 wird zugestimmt.


Inhaltsbeschreibung:

Die Kreismusikschule Peine hat am 20.01.2016 die bestehende Schul- und Unterrichtsordnung sowie Entgeltordnung durch eine neue Satzung inklusive Gebührentarif ersetzt. Im Jahr 2021 wurde aufgrund der Gründung einer eigenen Tanzabteilung die Satzung nochmals im §2 -Auftrag- um die Erweiterung des Angebots ergänzt. Aufgrund des seit 2016 immer weiter wachsenden Bildungsangebotes wurde nun die Satzung in Gänze überarbeitet und um folgende Paragraphen ergänzt:

§9 - Unterrichtsstätten; §10 - Digitale Unterrichtsangebote; §14 - Obliegenheiten und Verpflichtungen; §21 - Elternvertretung; §22 - Schülervertretung; §23 - Musikschul-App;

§26 - Gesundheitsbestimmungen

 

Weiterhin wurden die bestehenden Themenfelder in Gänze überarbeitet und an die aktuelle Situation angepasst. Mit vorgenannten Ergänzungen bildet die Satzung nun wieder den gesamten Fächerkatalog und das gesamte Leistungsspektrum der Musikschule ab.

Die Satzung wurde um die Anlage 2 - DSGVO sowie die Informationspflichten der KMS ergänzt. Zusätzlich fanden nach dem 17.11.2022 (Sitzung ABKS) noch kleine Ergänzungen und Anpassungen statt, die in der vorliegenden finalen Fassung von Satzung und Gebührenordnung inklusive Abo Plan jeweils in rot markiert wurden.

 

Auch die Gebührenordnung wurde seit 2016 trotz steigender Ausgaben der Kreismusikschule nicht mehr angepasst. Mit Inkrafttreten der neuen Satzung soll am 01.02.2023 auch eine neue Gebührenordnung eingeführt werden, um die steigenden Personalausgaben sowie den damit einhergehenden, jährlich wachsenden Zuschussbedarf zu verringern.

 

Als Anlage der Gebührenordnung wurde ein neuer Abo-Plan mit angepassten Unterrichtsgebühren entwickelt, der den aktuellen Gebührentarif ablöst.

Als Grundlage zur Kalkulierung der neuen Unterrichtsgebühren wurde ein Vergleich von acht umliegenden Musikschulen in der Musikschulregion Braunschweig erstellt und ein Mittelwert kalkuliert. Verglichen wurde mit den Musikschulen in Gifhorn, Helmstedt, Wolfsburg, Hildesheim, Wolfenbüttel, Goslar, Braunschweig und Salzgitter. Der Vergleich liegt der der Vorlage bei. Die Kreismusikschule Peine geht bei aktuell etwa 1.300 Schülerinnen und Schülern, die über einen direkten Vertrag ein Unterrichtsangebot erhalten, von einer Einsparung der Ausgaben von etwa 55.000,00€ aus. Diese wurden auch bereits im Haushaltsansatz für das Jahr 2023 integriert. Auch im Bereich der Kooperationen soll eine Gebührenanpassung von etwa 15% eine Einsparung von rund 20.000€ erzielen. Auch diese Veränderung wurde bereits im kommenden Haushalt bedacht.

 

Ziele / Wirkungen:

Mit der Maßnahme wird die Fortführung bzw. Erweiterung des Bildungsauftrages der Kreismusikschule unterstützt und über die neue Satzung abgebildet. Zusätzlich werden die steigenden Personalkosten durch eine Anhebung der Gebühren gestützt und ein stetig steigender Zuschussbedarf abgefedert.

 

Ressourceneinsatz:

Die Maßnahme betrifft das Produkt 26301 (Kreismusikschule) in den Konten 3321880 (Benutzungsgebühren bzw. Teilnehmergebühr KMS); 3461440 (Erträge aus Kooperationen) und 3321000 (Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte).

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die gegen eine Änderung der Satzung und eine Anpassung der Gebühren sprechen, sind nicht ersichtlich.

 


- Bestehende Satzung der Kreismusikschule Peine vom 01.08.2016

- Entwurf neue Satzung KMS 02-23 final

- Anlage 1 - Gebührenordnung der Kreismusikschule Peine inklusive Abo-Plan

- Gebührenvergleich

- Anlage 2 DSGVO

-Informationspflichten KMS

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung KMS Peine inkl. Gebuehren - ALT (286 KB)      
Anlage 2 2 01 Satzung KMS 02-23 final (389 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 1 - Gebührenordnung 2022 (14815 KB)      
Anlage 4 4 Gebührenvergleich 2022 (1514 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 2 - DSGVO (1550 KB)      
Anlage 6 6 Informationspflichten KMS (152 KB)