Inhalt

Vorlage - 2023/046  

Betreff: Jugendfreundlicher Landkreis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Richert, Stefanie
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
23.05.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
14.06.2023 
9. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Richtline - Zuwendungen zur Förderung Kinder- und Jugendfreundlichkeit im Landkreis Peine  
Muster zum Fördermittelantrag Jugendfreundlicher Landkreis  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in ):

40.000,- €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Die erforderlichen finanziellen Ressourcen von je 40.000 € zur Förderung der Kinder- und Jugendfreundlichkeit im Landkreis Peine gemäß der vorliegenden Richtlinie r die Jahre 2024 - 2027 werden in den Haushalt eingestellt.


Inhaltsbeschreibung:

Der Landkreis Peine hat sich zum Ziel gesetzt, die positiven Entwicklungs- und Lebensbedingungen für alle jungen Menschen (unabhängig vom Geschlecht und der Geschlechtsidentität, mit und ohne Behinderung sowie mit und ohne Migrationshintergrund) im Landkreis Peine zu stärken.

 

Im Rahmen der Gesamtverantwortung des Landkreise Peine (§ 79 SGB VIII) schlägt die Verwaltung die Bereitstellung von finanziellen Ressourcen vor, um die Qualitätsentwicklung in der verbandlichen und kommunalen Kinder- und Jugendarbeit zu unterstützen und dazu beizutragen, vor Ort kinder- und jugendfreundliche Bedingungen zu schaffen.

 

Die dazu notwendigen finanziellen Ressourcen werden zunächst für die Jahre 2024 2027 zur Verfügung gestellt. Ende des Jahres 2027 erfolgt eine Evaluation über die Inanspruchnahme der Mittel ebenso wie die Überprüfung der aktuellen Bedarfe junger Menschen. Das weitere Vorgehen wird darauf folgend im Jugendhilfeausschuss abgestimmt.

 

Die Vergabe von Mitteln erfolgt nach einer entsprechenden Richtlinie auf Antrag.

 

 

Erläuterung:

Die aktuellen Bedarfe junger Menschen für einen jugendfreundlichen Landkreis wurden u.a. durch eine Befragung für Personen zwischen 14 und 27 Jahren Anfang 2022 ermittelt.

Junge Menschen möchten:

  1. Gehört werden / sich beteiligen
  2. Sich treffen / sich sportlich betätigen
  3. Mehr Angebote für über 14-jährige Menschen 
  4. Sich sicher fühlen 

 

Die Verwaltung hat den Bedarfen entsprechend eine Förderrichtlinie entwickelt, die für die verbandliche und kommunale Kinder- und Jugendarbeit vor Ort Anreize schaffen kann, gerade in den von den jungen Menschen genannten Bedarfen tätig werden zu können:

 

Zu 1:  rderung der Durchführung von Jugendforen / -konferenzen vor Ort

Zu 2: rderung der Schaffung und Instandhaltung von Jugendplätzen (ggf. mit

Sportangebot)

Zu 3:  rderung von partizipativen, inklusiven Angebotenr Menschen ab 14 Jahren

Zu 4: rderung für die Entwicklung von Schutzkonzepten in Jugendvereinen und

verbänden sowie kommunalen Jugendeinrichtungen

 

Da die Bedarfe junger Menschen sich innerhalb weniger Jahre ändern können, ist eine Evaluation der aktuellen Bedarfe sowie der Inanspruchnahme der finanziellen Mittel nach drei Jahren sinnvoll.

Der Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung in der Sitzung vom 21.03.2023 eine entsprechende Beschlussvorlage mit Anlagen (Richtlinie) vorzubereiten.

 

Ziele / Wirkungen:

Gender:

Ein inklusiver kinder- und jugendfreundlicher Landkreis berücksichtigt die unterschiedlichen Bedarfe von weiblichen, männlichen und diversen jungen Menschen und nimmt sie ggf. besonders in den Fokus.

Prävention:

Ein inklusiver kinder- und jugendfreundlicher Landkreis verfolgt einen präventiven Ansatz. Den Bedarfen junger Menschen wird bestmöglich entsprochen und somit für positive Entwicklungs- und Lebensbedingungen vor Ort gesorgt. Unter diesen Voraussetzungen entwickeln sich junge Menschen zu eigenverantwortlichen, resilienten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Das Prinzip der Partizipation ist dabei eine wichtige Säule.

 

Bildung:

In einem inklusiven kinder- und jugendfreundlichen Landkreis werden alle junge Menschen in ihrer seelischen, körperlichen und sozialen Entwicklung unter Berücksichtigung ihrer individuellen und geschlechtsspezifischen Interessenlage bestmöglich gefördert. Die ganzheitliche Persönlichkeitsbildung steht dabei im Fokus. Die Partizipation junger Menschen in allen sie betreffenden Angelegenheiten ist ein wichtiger Beitrag zur Demokratiebildung.

 

Migration:

Ein inklusiver kinder- und jugendfreundlicher Landkreis berücksichtigt alle jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, religiöser Zugehörigkeit und Nationalität. Dies gilt besonders für die kulturelle Vielfalt sowie für junge Menschen mit Fluchthintergrund. Die Befragung der Universität Hildesheim war bereits darauf ausgelegt, die Belange junger Menschen mit Migrations- bzw. Fluchthintergrund im Landkreis Peine mit abzubilden.

 

Ressourceneinsatz:

Je 40.000,- € für die Jahre 2024 bis 2027 (Produkt 3620 - Jugendarbeit).

 

Schlussfolgerung:

Die erforderlichen finanziellen Ressourcen von jeweils 40.000 € gemäß der vorliegenden Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendfreundlichkeit im Landkreis Peine für die Jahre 2024 - 2027 werden im Haushalt eingestellt.

 


- Richtlinie - Zuwendungen zur Förderung Kinder- und Jugendfreundlichkeit im Landkreis Peine

- Muster zum Fördermittelantrag Jugendfreundlicher Landkreis

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtline - Zuwendungen zur Förderung Kinder- und Jugendfreundlichkeit im Landkreis Peine (495 KB)      
Anlage 2 2 Muster zum Fördermittelantrag Jugendfreundlicher Landkreis (378 KB)