Inhalt

Vorlage - 2023/047  

Betreff: Wahl der Jugendschöffen - Amtsperiode 2024 bis 2028
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Richert, Stefanie
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
23.05.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl 2024-2028  


 

Im Budget enthalten:

---

Kosten (Betrag in €):

--- €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

ja

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beschließen je Bewerber/in über die Aufstellung  als Jugendschöffin oder Jugendschöffe.


Inhaltsbeschreibung:

r die Wahlperiode 2024 bis 2028 sind für die Jugendgerichte Peine und Braunschweig, sowie für die Landgerichte Hildesheim und Braunschweig Vorschlagslistenr potentielle Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gegenüber dem Amtsgericht zu benennen.

 

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen können nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen (§§ 31-33 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), 44 a Deutsches Richtergesetz (DRiG) und § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG)) und bei einer charakterlichen Eignung gewählt werden. Es sind für beide Gerichtsbezirke insgesamt 42 Bewerbungen eingegangen, die alle Eignungsvoraussetzungen aufweisen.

 

Nach erfolgter Bewerbung beschließt der Jugendhilfeausschuss über die Aufnahme in die Vorschlagsliste. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig und es wird mittels Wahlzettel entweder über die Vorschlagsliste insgesamt oder über die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber positiv entschieden. Nach der Aufstellung werden die Vorschlagslisten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Gegen die aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten kann jedermann innerhalb einer Frist von einer Woche mit einer Begründung der Ungeeignetheit Einspruch einlegen.

 

Die Vorschlagslisten und etwaige Einsprüche werden dem örtlichen Amtsgericht übersandt. Dort tritt der Schöffenwahlausschuss zusammen, dem unter anderem sieben Vertrauenspersonen angehören, die von der örtlichen Gemeinde gewählt wurden. Den Vorsitz hat eine Richterin oder ein Richter beim Amtsgericht. Der Ausschuss entscheidet, voraussichtlich im Herbst, zunächst über die Einspche und wählt anschließend aus den Vorschlagslisten die notwendige Anzahl der Haupt- und Hilfsschöffinnen und -schöffen.

 

Bei der Tätigkeit als Jugendschöffin und Jugendschöffe sind Frauen und Männer in gleicher Anzahl zu berücksichtigen. Für das Ehrenamt sind nach öffentlichen Aufruf alle Bewerbungen zu berücksichtigen, damit die entsprechenden Stellen besetzt werden können. Für das Amtsgericht Peine und das Landgericht Hildesheim haben sich insgesamt 24 Bewerbungen, hierbei 12 von Frauen und 12 von nnern, eingegangen. r das Amtsgericht Braunschweig und das Landgericht Braunschweig sind insgesamt 18 Bewerbungen eingegangen, hiervon 7 Bewerbungen von Frauen und 11 von Männern. Die beigefügten Vorschlagslisten sind nach dem heutigen Stand beigefügt, können allerdings noch bis zum endgültigen Beschluss in der Sitzung des Jugendhilfesauschusses erweitert werden.

 

Ziele / Wirkungen:

Durch den Beschluss werden gegenüber dem Amtsgericht die notwendigen Personen für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen benannt.

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:

entfällt


 


Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl 2024-2028 (Stand 02.05.2023)

- Amtsgericht Peine Frauen

- Amtsgericht Peine Männer

- Amtsgericht Braunschweig Frauen

- Amtsgericht Braunschweig Männer

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl 2024-2028 (61 KB)