Vorlage - 2024/012
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Entgelte werden ab dem 01.04.2024 gemäß der vorliegenden Entgeltvereinbarung erhoben.
Inhaltsbeschreibung:
Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG)
vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die vereinbarten Gesamtkosten decken.
Für das Betriebsjahr 2023 wurden nach § 14 Abs. 1 NRettDG betriebswirtschaftliche Gesamtkosten in Höhe von 9.279.012,00 € mit den Kostenträgern vereinbart. Zur Ermittlung der zugrunde zu legenden Entgelte verringern sich diese Gesamtkosten um 1.613.026,00 € auf 7.665.986,00 €. Hierbei handelt es sich um noch bestehende Überdeckungen aus dem Vorjahr. Die jeweiligen Entgelte werden grundsätzlich ganzjährig kalkuliert, treten allerdings mit politischer Beschlussfassung und vorheriger Zustimmung der Kostenträger in Kraft.
Die Budgets für die Jahre 2022 und 2023 konnten erst am 21.11.2023 in einem Paket mit den Kostenträgern abschließend verhandelt werden. Daher handelt es sich formal um die Entgeltvereinbarung 2022, die aber den Titel „Entgeltvereinbarung 2022 und 2023“ erhält.
Nach dem Abschluss der Einsatzabrechnung der Einsätze aus 2023, wird die Entgeltvereinbarung 2024 geschlossen. Die nachstehenden Entgelte werden ab dem 01.04.2024 erhoben.
Leistungsart | Einsatzzahlen | Entgelte in € | Abweichung in € | ||
IST 2022 | Hochrechnung 2023 | seit 01.10.2022 | ab 01.04.2024 |
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Krankentransport (KT) | 5.799 | 5.340 | 167,70 € | 188,00 € | + 20,30 € |
km-Pauschale KT ab dem 51. Kilometer |
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| 2,00 € | 2,00 € | 0,00 € |
Notfallrettung (NfR) | 13.005 | 12.836 | 407,85 € | 433,00 € | + 25,15 € |
km-Pauschale NfR ab dem 51. Kilometer |
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| 2,75 € | 2,75 € | 0,00 € |
Notarzteinsatz | 1.574 | 1.400 | 433,00 € | 455,00 € | + 12,00 € |
Notarztpauschale | 1.574 | 1.400 | 256,00 € | 267,00 € | + 11,00 € |
Fehleinsätze (nachrichtl.) | 3.572 | ||||
Ziele / Wirkungen:
Mit Abschluss der Entgeltvereinbarung wird eine rechtsverbindliche Einigung zwischen den Kostenträgern im Rettungsdienst und dem Landkreis Peine über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten im Rettungsdienst geschlossen.
Ressourceneinsatz:
Die finanziellen Ressourcen werden durch die Kostenträger im Rahmen der abrechnungsfähigen Einsätze bereitgestellt. Über- und Unterdeckungen werden über die nächste Entgeltvereinbarung verrechnet.
Schlussfolgerung:
entfällt
Entgeltvereinbarung LK Peine 2022 und 2023
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Entgeltvereinbarung - Entgeltvereinbarung LK Peine 2022 2023 - final (107 KB) |