Inhalt

Vorlage - 2024/014  

Betreff: Rettungsdienst: Erlass einer Gebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Beteiligt:Landrat
Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin  Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Vorberatung
04.03.2024 
9. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
06.03.2024 
12. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Rettungsdienstgebührensatzung - Gebührensatzung Rettungsdienst - 2024  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Die Kosten für Rettungsdiensttransporte die nicht mit den Kostenträgern abgerechnet werden können, werden ab dem 01.04.2024 gemäß der vorliegenden Gebührensatzung erhoben.


Inhaltsbeschreibung:

Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart

der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern, auf Basis der vereinbarten

wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen, für seine Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte.

Da die Entgeltvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart wird, gilt sie nur für gesetzlich Versicherte und für Leistungen die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden müssen. Transporte von privat Versicherten und Fahrten die nicht zu den Leistungen der ges. Krankenkassen zählen (z.B. Fahrten in und aus einer Kurzeitpflege), können nur direkt über eine Privatrechnung abgerechnet werden. Daher kann hierfür die Entgeltvereinbarung nicht als rechnungsbegründendes Dokument verwendet werden.

Seit dem 01.01.2024 erfolgt bereits die Abrechnung für die o.g. Transporte über die genannte Gebührensatzung. Auf Grund des Beschlusses zu Vorlage 2024/12 zur Entgeltvereinbarung 2022 und 2023 ist, um die Gleichbehandlung sicherzustellen, die Anpassung der Tarife in der Rettungsdienstgebührensatzung erforderlich.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Mit Beschluss der Gebührensatzung wird eine rechtsverbindliche Einigung zwischen den Patientinnen und Patienten im Rettungsdienst (deren Transportkosten nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können) und dem Landkreis Peine über die Erhebung von privatrechtlichen Gebühren im Rettungsdienst geschlossen.

 

Ressourceneinsatz:

Die finanziellen Ressourcen werden in der Regel durch die Kostenträger im Rahmen der abrechnungsfähigen Einsätze bereitgestellt. Über- und Unterdeckungen werden über die nächste Entgeltvereinbarung verrechnet.

 

Schlussfolgerung:

entfällt


Rettungsdienst Gebührensatzung LK Peine

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rettungsdienstgebührensatzung - Gebührensatzung Rettungsdienst - 2024 (31 KB)