Inhalt

Vorlage - 2024/019  

Betreff: Richtlinien zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Vorberatung
20.02.2024 
12. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales (offen)   
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Vorberatung
16.04.2024 
13.Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales      
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
24.04.2024 
13. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Richtlinie Förderung Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten  
Richtlinie Stipendium Studierende Humanmedizin  
Veröffentlichungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KVN)  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Die anliegenden Richtlinien zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Landkreis Peine werden beschlossen.

Eine Bewilligung von Anträgen auf Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten (Richtlinie Förderung Ärztinnen und Ärzte) als auch Anträge auf Vergabe von Stipendien für Studierende der Humanmedizin (Richtlinie Medizin Stipendium) erfolgt nach Bewertung der Haushaltslage.

 


Inhaltsbeschreibung:

 

In der Ausschusssitzung vom 07.11.2023 wurde die Richtlinie Stipendium Studierende Humanmedizin mit Blick auf die Haushaltslage zurückgestellt. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage für die Richtlinie Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie die Richtlinie Stipendium Humanmedizin wird die Möglichkeit aufrechterhalten, Anträge stellen zu können und somit dem Fachkräftemangel im Rahmen der Haushaltslage entgegen zu wirken.

 

Mit beiden Richtlinien sollen vorrangig dem Fachkräftemangel im medizinischen Bereich entgegengewirkt werden, damit die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ambulanten und stationären Bereich sowie im öffentlichen Gesundheitswesen im Landkreis Peine gewährleistet ist.

 

 

Ziel ist es mit der RL Medizin Studium Menschen zu fördern, die sich schon frühzeitig für eine Tätigkeit als Fachärztin / Facharzt in einem unterversorgten Bereich des Landkreises Peine entscheiden.

Vorausgesetzt wird dabei, dass seitens der Bewerberinnen und Bewerber eine ausgesprochene Verbundenheit zum Landkreis Peine besteht bzw. diese während des Stipendiums aufgebaut wird.

Gleiches gilt ebenso für die Förderung von Ärztinnen und Ärzten in unterversorgten Bereichen.

Die RL-Förderung Ärztinnen und Ärzte soll den ärztlichen Versorgungsauftrag unterstützen. Somit kann der Landkreis Peine im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu beitragen, die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten zu unterstützen und damit Entscheidungen zur Niederlassung und Nachfolge zu beeinflussen.

 

Die Vergabe der Mittel erfolgt auf Antrag und auf Basis der Prüfung der Haushaltslage im Haushaltskonsolidierungskonzept nach der entsprechenden Richtlinie auf Antrag.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Mit den Richtlinien Medizin-Stipendium sollen Studierende günstige Rahmenbedingungen für die Berufswahl in einem zukunftsfähigen und modernen Arbeitsumfeld bzw. an einem Gesundheitsstandort erhalten. Das Stipendienprogramm soll vorrangig den Abbau der Unterversorgung dienen und auch der Sicherstellung der dauerhaften Versorgung im Landkreis Peine. Gleiches gilt für die RL Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten. Durch diese finanzielle Unterstützung zur Neuansiedlung, Übernahme einer Praxis sowie Einrichtung einer Zweigpraxis sollen günstige Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen und modernen Gesundheitsstandort geschaffen werden.

In Kooperation mit der Wito, soll diese für die Bereiche Onboarding und Welcome-Center zuständig sein.

 

Ressourceneinsatz:

Eine Förderung ist abhängig von der Bewertung der Haushaltslage.

 

Schlussfolgerung:

Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Aufgrund der sich zuspitzenden Mangellage von medizinischen Fachkräften wird hier die Möglichkeit geschaffen, Fachkräfte für den Landkreis zu gewinnen, sofern es die Haushaltslage zulässt.

 


 


-Richtlinie Förderung von Ärztinnen und Ärzten

-Richtlinie Medizin Stipendium

-Veröffentlichungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KVN)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Richtlinie Förderung Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten (29 KB)      
Anlage 2 2 Richtlinie Stipendium Studierende Humanmedizin (109 KB)      
Anlage 1 3 Veröffentlichungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KVN) (7948 KB)