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Vorlage - 2007/034  

Betreff: Landesprogramm "Familie mit Zukunft",
Einrichtung eines Familienservicebüros im Jugendamt
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes insbesondere für unter Dreijährige
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
25.04.2007 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorlage

Landesprogramm „Familien mit Zukunft“; Einrichtung eines Familienservicebüros im Jugendamt

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes insbesondere für unter Dreijährige

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Antragstellung des Landkreises Peine auf der Grundlage eines in das Budget 34 für den Zeitraum eines Jahres zusätzlich einzustellenden Betrages in Höhe von 150.000 €.

 

Sachdarstellung:

 

Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes insbesondere für unter Dreijährige, der frühkindlichen Bildung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Vernetzung von Betreuungsangeboten.

 

Entsprechend Ziff. 5.3 der Richtlinie richtet sich die maximale Höhe der Zuwendung nach der vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik ermittelten Anzahl der Geburten pro Jahrgang des Vorvorjahres. Für den Landkreis Peine bedeutet dies ca. 1.100 Geburten.

 

Pro Geburt beträgt die maximale Höhe 269 €, somit insgesamt rund 300.0000 €. In gleicher Höhe müssen sich die Zuwendungsempfänger, also die örtlichen Träger der Jugendhilfe, an der Gesamtfinanzierung beteiligen. Damit stünden pro Jahr für eine Dauer von 4 Jahren 600.000 € zur Verfügung, wenn das Land Niedersachsen und der Landkreis Peine Mittel in entsprechender Höhe bereitstellen. Voraussetzung dafür ist, dass das Gesamtprojekt bzw. Teilprojekte in dieser Größenordnung für den Landkreis Peine sinnvoll und notwendig sind.

 

Auf der Grundlage des für die Antragstellung erforderlichen zielorientierten Handlungskonzeptes (Anlage) sollen entsprechende Projekte umgesetzt werden. Für die Umsetzung ist nach derzeitiger Einschätzung ein Gesamtbetrag in Höhe von max. 300.000 € pro Jahr erforderlich. Der Anteil des Landkreises Peine würde demnach max. 150.000 € pro Jahr ausmachen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag ab 2008 zur Verfügung zu stellen. Für das Jahr 2007 wird davon ausgegangen, dass bei einem Projektbeginn ab 01.07.2007 50 % dieses Ansatzes – also 75.000 € veranschlagt werden müssen.

 


Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes insbesondere für unter Dreijährige, der frühkindlichen Bildung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Vernetzung von Betreuungsangeboten.

 

Entsprechend Ziff. 5.3 der Richtlinie richtet sich die maximale Höhe der Zuwendung nach der vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik ermittelten Anzahl der Geburten pro Jahrgang des Vorvorjahres. Für den Landkreis Peine bedeutet dies ca. 1.100 Geburten.

 

Pro Geburt beträgt die maximale Höhe 269 €, somit insgesamt rund 300.0000 €. In gleicher Höhe müssen sich die Zuwendungsempfänger, also die örtlichen Träger der Jugendhilfe, an der Gesamtfinanzierung beteiligen. Damit stünden pro Jahr für eine Dauer von 4 Jahren 600.000 € zur Verfügung, wenn das Land Niedersachsen und der Landkreis Peine Mittel in entsprechender Höhe bereitstellen. Voraussetzung dafür ist, dass das Gesamtprojekt bzw. Teilprojekte in dieser Größenordnung für den Landkreis Peine sinnvoll und notwendig sind.

 

Auf der Grundlage des für die Antragstellung erforderlichen zielorientierten Handlungskonzeptes (Anlage) sollen entsprechende Projekte umgesetzt werden. Für die Umsetzung ist nach derzeitiger Einschätzung ein Gesamtbetrag in Höhe von max. 300.000 € pro Jahr erforderlich. Der Anteil des Landkreises Peine würde demnach max. 150.000 € pro Jahr ausmachen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag ab 2008 zur Verfügung zu stellen. Für das Jahr 2007 wird davon ausgegangen, dass bei einem Projektbeginn ab 01.07.2007 50 % dieses Ansatzes – also 75.000 € veranschlagt werden müssen.