Inhalt

Vorlage - 2012/009  

Betreff: Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen;
a) Zuwendung des Fördervereins der Kreismusikschule Peine
b) Zuwendung des Fördervereins der Kreismusikschule Peine
c) Zuwendung der Environ Automotive GmbH im Auftrage der Ford Werke GmbH
d) Zuwendung Regionalbus Braunschweig GmbH
e) Zuwendung des Fördervereins des Ratsgymnasiums Peine
f) Zuwendung des Fördervereins des Ratsgymnasiums Peine
g) Zuwendung diverser ZuwendungsgeberInnen als Sammelspende anl. des Sc
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
14.03.2012 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

a)

 

a)       Der Annahme einer Zuwendung über 4.200,00 Euro vom Förderverein der Kreismusikschule Peine wird zugestimmt.

b)      Der Annahme einer Zuwendung über 300,00 Euro vom Förderverein der Kreismusikschule Peine wird zugestimmt.

c)       Der Annahme einer Zuwendung über ein Vor-Serienfahrzeug ‚Ford C-Max’ von der Environ Automotive GmbH im Auftrage der Ford Werke GmbH im Wert von ca. 20.000,00 Euro wird zugestimmt.

d)      Der Annahme einer Zuwendung über einen ausgedienten Linienbus von der Regionalbus Braunschweig GmbH im Wert von ca. 4.000,00 Euro wird zugestimmt.

e)       Der Annahme einer Zuwendung über 1.640,00 Euro vom Förderverein des Ratsgymnasiums Peine wird zugestimmt.

f)        Der Annahme einer Zuwendung über 1.500,00 Euro vom Förderverein des Ratsgymnasiums Peine wird zugestimmt.

g)       Der Annahme einer Zuwendung von 2.586,85 Euro von verschiedenen BesucherInnen eines Schulfestes des Ratsgymnasiums Peine wird zugestimmt.

h)      Der Annahme einer Zuwendung von 3.922,50 Euro von verschiedenen BesucherInnen des Jubiläumsballes des Ratsgymnasiums Peine wird zugestimmt.

zu a)

 

zu a)

 

Der Förderverein der Kreismusikschule Peine hat der Kreismusikschule Peine als Zuschuss zum Kauf eines Cembalos eine Geldspende in Höhe von 4.200,00 Euro zukommen lassen.

 

Gründe, die gegen eine Annahme sprechen könnten, sind nicht ersichtlich.

 

 

zu b)

 

Der Förderverein der Kreismusikschule Peine hat der Kreismusikschule Peine als Zuschuss zur Erstellung eines Programmheftes anlässlich der Kreismusikschultage eine Geldspende in Höhe von 300,00 Euro zukommen lassen.

Der Geber hat im laufenden Jahr bereits mehrere Zuwendungen getätigt, deren Gesamtwert die Wertgrenze von 2.000,00 Euro überschreitet, sodass hier die Organzuständigkeit des Kreistages gegeben ist.

 

Gründe, die gegen eine Annahme sprechen könnten, sind nicht ersichtlich.

 

 

zu c)

 

Die Environ Automotive GmbH hat im Auftrage der Ford Werke GmbH den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Peine (BBS) ein Vor-Serienfahrzeug ‚Ford C-Max’ im Wert von ca. 20.000,00 Euro zukommen lassen. Aus dem Fahrzeug wurde die Fahrgestellnummer herausgetrennt und die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ausdrücklich untersagt. Das Fahrzeug dient ausschließlich als berufsschulischer Lernträger. Nach Beendigung der Nutzung kann das Fahrzeug an die Geberin zurückgegeben werden oder mit Entsorgungsnachweis selbst entsorgt werden.

 

Gründe, die gegen eine Annahme sprechen könnten, sind nicht ersichtlich.

 

 

zu d)

 

Die Regionalbus Braunschweig GmbH hat der Aueschule Wendeburg einen ausgedienten Linienbus im Wert von ca. 4.000,00 Euro zukommen lassen. Das Fahrzeug wird von den Streitschlichtern und der Schülerselbstverwaltung genutzt.

 

Grundsätzliche Gründe, die gegen die Annahme einer Zuwendung von der Regionalbus Braunschweig GmbH sprechen könnten, sind nicht ersichtlich.

 

 

zu e)

 

Der Förderverein des Ratsgymnasiums Peine hat dem Ratsgymnasium Peine als Zuschuss zum Kauf von vier Rechnern eine Geldspende in Höhe von 1.640,00 Euro zukommen lassen.

Der Geber hat im laufenden Jahr bereits mehrere Zuwendungen getätigt, deren Gesamtwert die Wertgrenze von 2.000,00 Euro überschreitet, sodass hier die Organzuständigkeit des Kreistages gegeben ist.


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Gründe, die gegen eine Annahme sprechen könnten, sind nicht ersichtlich.

 

 

zu f)

 

Der Förderverein des Ratsgymnasiums Peine hat dem Ratsgymnasium Peine als Zuschuss zur Musikfahrt eine Geldspende in Höhe von 1.500,00 Euro zukommen lassen.

Der Geber hat im laufenden Jahr bereits mehrere Zuwendungen getätigt, deren Gesamtwert die Wertgrenze von 2.000,00 Euro überschreitet, sodass hier die Organzuständigkeit des Kreistages gegeben ist.

 

Gründe, die gegen eine Annahme sprechen könnten, sind nicht ersichtlich.

 

 

zu g)

 

Im Zuge eines Schulfestes des Ratsgymnasiums Peine wurde ein Überschuss in Höhe von 2.586,85 Euro erwirtschaftet. Die Schulleitung beabsichtigt, diesen für Projekte für die Klassen und Kurse des Ratsgymnasiums zu verwenden.

 

Gründe, die dagegen sprechen könnten, sind nicht ersichtlich.

 

 

zu h)

 

Im Zuge des Jubiläumsballes des Ratsgymnasiums Peine wurde ein Überschuss in Höhe von 3.922,50 Euro erwirtschaftet. Die Schulleitung beabsichtigt, diesen für Projekte für die Klassen und Kurse des Ratsgymnasiums zu verwenden.

 

Gründe, die dagegen sprechen könnten, sind nicht ersichtlich.