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Vorlage - 2012/026  

Betreff: Beteiligung sozial erfahrener Personen in Widerspruchsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
20.02.2012 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreisausschuss für die beratende Beteiligung sozial erfahrener Personen gemäß § 116 Abs

Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreisausschuss für die beratende Beteiligung sozial erfahrener Personen gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII folgende Personen zu benennen:

 

Frau Andrea Einhaus, Ernst-Reuter-Str. 9, 31224 Peine

 

Herrn Wilfried Fricke, Kiebitzmoor 20, 31226 Peine

 

Vertretung:

 

Frau Margret Borsum, Niedersachsenstr. 3, 31226 Peine

 

 

Gemäß § 116 Abs

Gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII sind vor Erlass einer Entscheidung über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe sozial erfahrene Dritte zu hören. Sozial erfahrene Dritte sind insbesondere Personen aus Vereinigungen, die Bedürftige betreuen oder Personen aus Vereinigungen von Sozialleistungsempfängern.

 

Eine Neubenennung ist erforderlich, da die bisher tätigen Personen, Frau Monika Berg-Kohlmann und Herr Udo Fliegner, aufgrund von Beendigung der beruflichen Tätigkeit bzw. Arbeitszeitreduzierung nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die jetzt zu benennenden Personen hat die Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine vorgeschlagen.

Eine Benennung erfolgt durch den Kreisausschuss.