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Vorlage - 2012/056  

Betreff: Erlass einer neuen Landschaftsschutzgebiets-Verordnung für das
Klein Lafferder Holz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 1 Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
15.05.2012 
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
13.06.2012 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschreibung PDF-Dokument
Beschreibung PDF-Dokument
Beschreibung  
Beschreibung  

Das Klein Lafferder Holz wird entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf zum Landschaftsschutzgebiet i

Das Klein Lafferder Holz wird entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf zum Landschaftsschutzgebiet i. S. d. § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erklärt.

 

 

 

 

 

Über dieses Verfahren wurden die politischen Gremien regelmäßig informiert, zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz am 29

Über dieses Verfahren wurden die politischen Gremien regelmäßig informiert, zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz am 29.11.11.

 

Das Klein Lafferder Holz ist seit langem nahezu vollständig als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Es ist derzeit Bestandteil der LSG-Sammelverordnung von 1993. Eine neue Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ist jetzt erforderlich, um den Schutzzweck entsprechend den Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Erhaltungszielen zu ergänzen, den Regelungskatalog entsprechend anzupassen und die Gebietsgrenze so zu fassen, dass das gesamte FFH-Gebiet den Schutzstatus eines LSG erhält. Der Landkreis Peine ist verpflichtet, bis Ende 2013 für alle FFH-Gebiete die Schutzgebietsverordnungen entsprechend zu überarbeiten.

 

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 14 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) wurde Ende August 2011 eingeleitet. Parallel erfolgte die öffentliche Auslegung des Entwurfs (einschließlich Begründung) in den Gemeinden. Die letzten Stellungnahmen gingen Mitte November 2011 bei der Naturschutzbehörde ein.

 

Aus dem Beteiligungsverfahren ergab sich nur ein relativ geringer Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf. Hierzu wird auf die beigefügte Begründung verwiesen.

 

Bei einem kombinierten Informationstermin am 1.2.12, in welchem der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Ergebnisse der Basiskartierung der Lebensraumtypen vorstellte und die Naturschutzbehörde die vorgesehene Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erläuterte, zeichnete sich eine allgemeine Akzeptanz ab. Daher war eine erneute Beteiligung oder öffentliche Auslegung des Entwurfs nicht erforderlich.

 

Es wird empfohlen, den vorliegenden Verordnungsentwurf zu beschliessen. Abschliessend ist ein Kreistagsbeschluss erforderlich.

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschreibung (79 KB) PDF-Dokument (68 KB)    
Anlage 2 2 Beschreibung (31 KB) PDF-Dokument (51 KB)    
Anlage 3 3 Beschreibung (491 KB)      
Anlage 4 4 Beschreibung (804 KB)