Inhalt

Vorlage - 2012/093  

Betreff: Erweiterung Schulhofgelände Schulzentrum Vechelde (Antrag der CDU - Kreistagsfraktion)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Göldner, Reiner
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
13.09.2012 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Eine Erweiterung des Schulhofgeländes am Schulzentrum Vechelde wird nicht vorgenom-men

Eine Erweiterung des Schulhofgeländes am Schulzentrum Vechelde wird nicht vorgenommen.

 

 

U:\Vorlagen\Norma_1l.dot

Mit dem als Anlage beigefügten Antrag vom 11

Mit dem als Anlage beigefügten Antrag vom 11. Juli 2012 hat die CDU – Kreistagsfraktion beantragt, zur Qualitätsverbesserung des Schulzentrums Vechelde im Bereich des Schulhofes der Realschule / des Gymnasiums Vechelde, die südlich der Realschule noch verbliebene Restfläche (Ackerfläche) umgehend verbindlich und langfristig der bereits bestehenden Schulhoffläche zuzuschlagen und durch die Schulen / den Schulbetrieb nutzen zu lassen. Hinsichtlich der Begründung und der in Rede stehenden Flächen wird auf den Antrag verwiesen.

 

Im Schuljahr 2011 / 12 besuchten 312 Schülerinnen und Schüler (SuS) die Realschule Vechelde und 883 SuS das Julius - Spiegelberg - Gymnasium Vechelde. Es hielten sich somit schultäglich rund 1.195 SuS auf dem Gelände der beiden Schulen auf. Die Schulbauhandreichungen des Niedersächsischen Kultusministeriums aus dem Jahr 1988 führen für Schulhöfe einen Bedarfsrichtwert von 3 bis 5 m² / SuS an. Dabei sollte bei jüngeren SuS der obere Wert angestrebt werden. Sofern dieser obere Wert für alle SuS angerechnet wird, ergibt sich für das Schulzentrum Vechelde (RS und Gymnasium) ein Schulhofflächenbedarf von rd. 9.600 m².

Die tatsächlich vorhandene Freiflä-che (siehe nebenstehende Skizze) am Schulzentrum Vechelde beträgt rd. 15.600 m² und überschreitet damit die von den Schulbauhandrei-chungen empfohlene Fläche deut-lich. Eine schulfachliche Nutzung, wie im Antrag der CDU – Kreistags-fraktion angeführt, ist somit auch mit dem vorhandenen Terrain möglich und wird in Teilen bereits praktiziert.

 

Die Gemeinde Vechelde ist derzeit dabei, den Bebauungsplan (B – Plan) dahingehend zu ändern, dass das im südlichen Bereich (unterhalb der mit 4 gekennzeichneten Fläche) liegende Gelände künftig nicht mehr für eine allgemeine Wohnbebauung zur Verfügung stehen wird. Die Fläche wird als „neutrale“ Fläche ausgewiesen werden, sodass nicht damit zu rechnen ist, dass sie in absehbarer Zeit einer anderen Nutzung zugeführt werden kann bzw. wird. Es ist allerdings durchaus denkbar, über eine weitere Änderung des B – Planes, eine Möglichkeit zur Nutzung für schulische Zwecke herzustellen. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass in einem solchen Fall aufgrund der in unmittelbarer Nähe befindlichen Wohnbebauung damit zu rechnen wäre, dass zur Vermeidung von Lärmemissionen die Errichtung eines Lärmschutzes gefordert werden könnte.

 

Da die Ausweisung des B – Planes künftig keine allgemeine Wohnbebauung mehr vorsehen wird und der Landkreis Peine Eigentümer der unmittelbar an den Schulhof angrenzenden Flächen ist, wird verwaltungsseitig die derzeitige Situation zur Sicherung der Flächen als ausreichend angesehen und vorgeschlagen, das Gelände südlich des Schulzentrums nicht dem Schulgelände zuzuschlagen und nicht als Schulhoffläche zu nutzen.

 

 

U:\Vorlagen\Norma_1l.dot