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Vorlage - 2013/043  

Betreff: Förderrichtlinien des Landkreises Peine für jugendpflegerische Maßnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
23.04.2013 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
12.06.2013 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage1FRJAneu  
Anlage2FRJAalt  

Die „Richtlinie des Landkreises Peine über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit“ wird in der vorgelegten Fassung beschlossen

Die „Richtlinie des Landkreises Peine über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit“ wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

 

 

In den vergangenen Jahren wurde deutlich, dass die bestehenden „Förderrichtlinien für jugendpflegerische Maßnahmen“ aufgrund aktueller Veränderungen im gesellschaftlichen und schulischen Umfeld von Kindern und Jugendlichen aber auch in der außerschulisch

In den vergangenen Jahren wurde deutlich, dass die bestehenden „Förderrichtlinien für jugendpflegerische Maßnahmen“ aufgrund aktueller Veränderungen im gesellschaftlichen und schulischen Umfeld von Kindern und Jugendlichen aber auch in der außerschulischen Jugendarbeit generell einer Überarbeitung bedürfen.

 

In zwei Treffen mit Vertretern von Vereinen und Verbänden des Jugendringes für Stadt und Landkreis Peine e.V. erfolgte eine Bestandsaufnahme und Sondierung der Bedarfe im Hinblick auf die Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen. Einvernehmlich wurde festgestellt, dass gerade im Vergleich mit anderen Landkreisen die Förderrichtlinien des Landkreises Peine viele Möglichkeiten der Förderung lassen.

 

Die vorliegende Vorlage ist mit den o.g. Vertretern abgestimmt.

 

Von Seiten der Jugendförderung ging es bei der Überarbeitung der Förderrichtlinien vorrangig um die Berücksichtigung der geäußerten Bedarfe. Hierbei wird eine Verschiebung von Fördergeldern innerhalb der bisher zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vorgeschlagen.

 

 

 

Die Veränderungen im Einzelnen:

 

 

Fahrten und Lager (Inland / Ausland)

 

In den Gesprächen mit den Vereinen und Verbänden wurde deutlich, dass es finanziell kaum noch einen Unterschied macht, ob eine Freizeit im Ausland oder Inland stattfindet. Daher wird vorgeschlagen, diesen Punkt zusammen zu legen. Zur Sicherstellung des Bedarfs und um den in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für Unterbringungen, Lebensmittel, Transport, etc. weiterhin Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung eine Erhöhung des Pro-Kopf-Zuschusses von 1,80 € auf 2,00 € vor.

Dies würde eine Erhöhung des Ansatzes des Produktkontos 36201000.4318490 „Zuschüsse für Fahrten und Lager“ von derzeit 30.000 € auf insgesamt 34.500 € erfordern.

 

Gleichzeitig wird der bisherige Betreuerschlüssel 8:1 als nicht mehr zeitgemäß angesehen, da es zunehmend Kinder und Jugendliche in den Maßnahmen gibt, die eine intensivere Betreuung erfordern und somit mehr Betreuungspersonal notwendig ist. Somit wird vorgeschlagen, den Betreuerschlüssel in der Bezuschussung auf 5:1 anzuheben. Diese Änderung ist bei der o.g. Erhöhung mit berücksichtigt.

 

Um dauerhaft für eine pädagogisch fundierte und qualitativ gesicherte Betreuung von Kinder- und Jugendmaßnahmen auch im Hinblick auf das Bundeskinderschutzgesetz § 8a SGB VIII) zu sorgen, wird ebenfalls einvernehmlich vorgeschlagen, in Zukunft nur noch Betreuerinnen und Betreuer mit gültiger Jugendleitercard (Juleica) zu bezuschussen. Dies gilt auch für die internationalen Jugendbegegnungen (siehe unten).

 

 

 

 

 

Internationale Jugendbegegnung

 

In der Jugendarbeit spielen Jugendbegegnungen mit Menschen anderer Länder und Kulturen eine wichtige Rolle für die Entwicklung junger Menschen. Sie sollen dazu beitragen, bestehende Vorurteile abzubauen und das Gefühl und Bewusstsein der jungen Menschen zu vertiefen, dass sie auch über die Grenzen hinweg mitverantwortlich sind bei der friedlichen Gestaltung des Zusammenlebens. Ziel der internationalen Jugendbegegnungen ist es, Partnerschaften aufzubauen bzw. bestehende Partnerschaften fortzuführen und zu vertiefen.

Um gerade diesen Bereich der Jugendarbeit dementsprechend aufzuwerten, sieht die Jugendförderung im Einvernehmen mit den Verbänden eine Erhöhung des Pro-Kopf-Zuschusses von 3,10 € auf 5,00 € vor.

Diese Erhöhung würde die Anhebung des Ansatzes des Produktkontos 36201000.4318560 „Internationale Jugendmaßnahmen“  von derzeit 14.200 € auf insgesamt 15.200 € erfordern.

 

 

Förderung von Jugendleiterlehrgängen und Fortbildungen sowie Seminaren

 

Im Hinblick auf die bereits erwähnte Sicherung der pädagogischen Qualität in der außerschulischen Jugendarbeit erscheint es Vereinen und Verbänden sowie der Jugendförderung nur folgerichtig, dass gerade die Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern ebenfalls eine Aufwertung erfahren muss.

Somit schlägt die Verwaltung eine Erhöhung des Pro-Kopf-Zuschusses von 3,10 € auf 5,00 € für die Jugendleiterausbildung und für die Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern von 2,60 € auf 3,00 € vor.

Diese Erhöhung würde eine Anhebung des Ansatzes des Produktkontos 36201000.4318271 „Seminare und Jugendleiterlehrgänge“ von derzeit 6.000 € auf insgesamt 8.000 € erfordern.

 

 

Projektförderung

 

Vereine und Verbände stimmen für den Erhalt der Projektförderung als innovatives Element. Jedoch wird vorgeschlagen, ein Thema 2 Jahre laufen zu lassen, da sich die Planung in den Verbänden oft bis zum Sommer erstreckt und somit genug Zeit für die Durchführung bleibt. Für diese Projektförderung wurden jährlich bisher insgesamt 5.000 € eingeplant. Durch die Zwei-Jahres-Planung schlägt die Jugendförderung vor, diesen Betrag auf 4.000 € zu kürzen.

 

 

Förderung von Vereins- und Verbandsarbeit (Jahrespauschalen)

 

Diese Art der Förderung gibt es nur selten in anderen Landkreisen. Die Förderung dient anerkannten, gemeindeübergreifenden Jugendverbänden zur Unterstützung der „laufenden“ Jahresarbeit. Bei der Diskussion über die Veränderungen der Förderrichtlinien wurde deutlich, dass auch von den Verbänden grundsätzlich eine Erhöhung in den bereits genannten Bereichen (Fahrten und Lager / Jugendleiterausbildungen etc.) als notwendiger angesehen wird, und sie letztendlich auch einer größeren Gruppe von engagierten Vereinen und Verbänden zu Gute kommt, die keine Jahrespauschale erhalten.

 

 

 

 

Unter dem Produktkonto 36201000.4318190 „Zuschuss zur Durchführung von allgemeinen Veranstaltungen der Jugendverbände“ stehen 38.500 € zur Verfügung, von denen in der Vergangenheit 26.500 € für Pauschalzuweisungen an die Jugendverbände verwandt wurden. Die Jugendförderung schlägt hier innerhalb des Produktkontos eine Erhöhung der Mittel für die Pauschalzuweisungen auf nunmehr 27.500 €. Als Verteilungsgrundlage soll weiterhin das bisherige Punktsystem dienen.

 

In Absprache mit den anwesenden Vertretern der Verbände soll in Zukunft für den Erhalt einer Pauschalzuweisung die Mitgliedschaft im Jugendring vorausgesetzt werden.

 

Begründung:

Jugendringe bündeln die Interessen der verbandlichen Jugendarbeit. Sie dienen als Ort des fachlichen Austausches und können für die inhaltliche Weiterentwicklung der (verbandlichen) Jugendarbeit Impulse setzen. Außerdem übernehmen sie eine Lobbyfunktion gerade für die örtliche Ebene der Jugendverbände, indem sie u.a. die jugendpolitischen Anliegen der Jugendverbände vertreten. Jugendringe sind somit ein unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Jugendarbeit.

 

Die Möglichkeit der Mitbestimmung nehmen bisher nur acht Jugendverbände im Landkreis wahr, insgesamt 12 erhalten eine Pauschalzuweisung, sechs davon sind im Jugendring engagiert.

 

Um die o.g. Ziele z. B. der inhaltlichen und pädagogischen Qualität und Weiterentwicklung der (verbandlichen) Jugendarbeit umzusetzen, halten alle Beteiligten es für wichtig und sinnvoll, eine Pauschalzuweisung für gemeindeübergreifende Jugendverbände an die Mitgliedschaft im Jugendring zu koppeln. Die Mitgliedschaft im Jugendring ist für die Vereine und Verbände kostenfrei.

 

 

Finanzierung der Erhöhungen einzelner Ansätze

 

Zur Finanzierung der oben vorgesehenen Erhöhungen in den verschiedenen Bereichen wird vorgeschlagen, den in den vergangenen Jahren nur begrenzt ausgeschöpften Ansatz des Produktkontos 36201000.4331190 „Zuschüsse für Maßnahmen der Erholungspflege“ von derzeit 15.000 € um 7.500 € auf 7.500 € zu reduzieren. Die hier vorhandenen Mittel werden für eigene Maßnahmen der Erholungspflege (Ferienfreizeiten) verwendet, die jedoch zumeist in Kooperation mit anderen Trägern (Kinderschutzbund, Südstadtbüro, Frauenhaus) durchgeführt wurden und werden.

 

Es hat sich in Vergangenheit gezeigt, dass es sinnvoller ist, eine Teilnahme der Kinder in örtlichen Maßnahmen zu unterstützen, da auch nach einer Freizeit die Möglichkeit einer Anbindung der jungen Menschen an die jeweilige Einrichtung besteht.

 

Eine Reduzierung dieses Ansatzes um die Hälfte lässt einerseits eine weitere Kooperation im Bereich der Erholungspflege zu, bietet aber gleichzeitig die Möglichkeit, die Erhöhung im Bereich der Fahrten und Lager etc. aufzufangen. Sie unterstützt hiermit folgerichtig die lokalen Maßnahmen, mit der Möglichkeit der Anbindung von Kindern und Jugendlichen im Nachhinein in der verbandlichen Jugendarbeit.

 

 

 

 

 

Die somit freiwerdenden Mittel von 7.500 € aus diesem Produktkonto kann auf die Ansätze in folgenden Bereichen verteilt werden:

 

Fahrten und LagerAnsatz: 30.000 €+ 4.500 € auf 34.500 €

Internat. Jugendmaßnahmen      Ansatz: 14.200 €+ 1.000 €auf 15.200 €

Seminare / Juleica – LehrgängeAnsatz:   6.000 €+ 2.000 €auf   8.000 €

Maßnahmen der ErholungspflegeAnsatz: 15.000 € - 7.500 €auf   7.500 €

         65.200 €auf 65.200 €

 

Für die Projektförderung wurden für das Produktkonto 36201000.4318190 „Zuschuss zur Durchführung von allgemeinen Veranstaltungen der Jugendverbände“ insgesamt 5.000 € eingeplant. Durch die vorgeschlagene Zwei-Jahres-Planung des gewählten Themas schlägt die Verwaltung wie erwähnt eine Reduzierung des jährlichen Ansatzes auf 4.000 € vor, um die Summe von 1.000 € für die Pauschalzuwendungen einzusetzen.

 

Der Gesamtansatz des Produktkontos 36201000.4318190 „Zuschuss zur Durchführung von allgemeinen Veranstaltungen der Jugendverbände“ in Höhe von 38.500 € würde sich daher wie folgt verteilen:

 

Jahrespauschalen an die Verbände:27.500 €

Projektförderung:                  4.000 €

Sachkostenzuwendungen u. Zuwendungen für besondere Maßnahmen

der Jugendverbände, sofern diese von überörtlicher Bedeutung sind:  7.000 €

Gesamt:                    38.500 €

 

Eine Erhöhung des Gesamtansatzes im Produkt 3620 (Jugendarbeit) ist somit nicht erforderlich.

 

 

Fristen

 

Bei den gesetzten Fristen der einzelnen Zuschussbereiche handelt es sich um „Soll“-Bestimmungen, nicht um Ausschlussfristen. Die genannten Fristen dienen hauptsächlich der Planungssicherheit.

 

 

Übernahme von Teilnahmebeiträgen für Angebote der Jugendarbeit nach § 90 Abs. 2 SGB VIII (Individualförderung)

 

Die Regelungen über die Übernahme von Teilnahmebeiträgen ist aus der Richtlinie herausgenommen worden, da diese einen anderen Regelungscharakter (Individualförderung nach § 90 SGB VIII) aufweisen als die hier ausgestaltete Förderung der Vereine und Verbände nach § 74 SGB VIII. Die Grundsätze der Individualförderung sind gesetzlich mit § 90 SGB VIII ausreichend beschrieben. Klärung von Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit der Antragstellung bleiben einer evtl. eigenen Regelung außerhalb der vorliegenden Richtlinie vorbehalten.

 

 

 

 

 

 

Inkrafttreten

 

Die Verwaltung schlägt ein Inkrafttreten der veränderten Richtlinien zum 01.01.2014 vor, um den Vereinen und Verbänden Zeit zu geben, sich ggf. auf Veränderungen einzustellen.

 

 

 

Gender-Check

 

In den Förderrichtlinien für jugendpflegerische Maßnahmen sind die Belange von Mädchen und Jungen gleichermaßen berücksichtigt.

 

Durch statistische Erhebungen ist es möglich z. B. die Teilnahme von Mädchen und Jungen an einzelnen Maßnahmen zu ermitteln. Bei Bedarf besteht so eine Steuerungsmöglichkeit beispielsweise über die Projektförderung, gezielt Maßnahmen speziell für Mädchen und / oder Jungen zu fördern.

 

Die Zahlen der Vergangenheit zeigen, dass die bisher geförderten Maßnahmen Mädchen und Jungen zu nahezu gleichen Anteilen erreicht haben.

 

 

 

Anlage

 

  1. Richtlinie des Landkreises Peine über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit (neue Fassung)

 

  1. Förderrichtlinie für jugendpflegerische Maßnahmen (alte Fassung)

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1FRJAneu (244 KB)      
Anlage 2 2 Anlage2FRJAalt (259 KB)