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Vorlage - 2007/108  

Betreff: Wirtschaftsförderung; Regionalisiertes Teilbudget
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
10.10.2007 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschreibung  
Beschreibung PDF-Dokument

Der Richtlinie Förderung von arbeitsplatzschaffenden Investitionen in Unternehmen – speziell kleine und mittlere Unternehmen (

Der Richtlinie Förderung von arbeitsplatzschaffenden Investitionen in Unternehmen – speziell kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – im Landkreis Peine – KMU-Richtlinie – (Anlage 1) wird mit folgender Ergänzung zugestimmt:

 

7.7             Bescheide werden durch den Landkreis Peine – Fachdienst Wirtschaftsförderung – erteilt.

 

 

 

Im Rahmen der neuen EU-Förderperiode 2007-2013 stehen u

Im Rahmen der neuen EU-Förderperiode 2007-2013 stehen u.a. aus dem EFRE-Fonds

(hier: Ziel 2 Förderung) im Rahmen der sogenannten Regionalisierten Teilbudgets für kreisfreie Städte, Landkreise und verfasste Regionen europäische Fördermittel zur Verfügung. Sie belaufen sich für die kreisfreien Städte und Landkreises auf jeweils 2,5 Mio. € für den

7-Jahreszeitraum.

Diese Summen sind quasi Garantiesummen, die von denen Kreisen und kreisfreien Städten mit der gleichen Summe gegenfinanziert werden müssen, um Fördermaßnahmen umsetzen zu können. Im Landkreis Peine stellen die Kommunen die kommunale Gegenfinanzierung sicher und haben entsprechende Haushaltmittel in ihren Haushalten eingeplant. Der Landkreis wird in keiner Weise finanziell belastet.

 

In den  Regionalisierten Teilbudgets finden sich 3 Förderschwerpunkte, die dem Bereich Wirtschaftsförderung zugeordnet werden können. Neben den Schwerpunkten 2 und 3 („Netzwerke/Cluster/Innovation“ und „Wirtschaftsnahe Infrastruktur“) handelt sich es sich um den Schwerpunkt 1 „Einzelbetriebliche Förderung“.

 

Für die Umsetzung dieses Schwerpunktes wurde das anliegende Förderprogramm entwickelt und mit den Kommunen im Landkreis sowie der NBank abgestimmt.

 

Da alle Belange der Wirtschaftsförderung an die wito GmbH übertragen wurden, wird der Prozess die Fördermittelvergabe über diese Gesellschaft abgewickelt – auch dies mit der uneingeschränkten Zustimmung der NBank.

 

Die wito GmbH hat als Gesellschaft des privaten Rechts keine hoheitlichen Befugnisse; der eigenständige Erlass von Verwaltungsakten (Bescheiden) durch die wito GmbH ist nicht möglich. Die formellen Bescheide werden daher durch den Landkreis Peine, Fachdienst Wirtschaftsförderung, erteilt. Die Bescheiderteilung erfolgt in Personalunion durch den Geschäftsführer bzw. einen Mitarbeiter der wito GmbH, die mit 10 % ihrer tariflichen Arbeitszeit Angestellte des Landkreises Peine sind.

 

Zwischen- und Bewilligungsbescheide, die Unternehmen erhalten, werden durch den Landkreis Peine, Fachdienst Wirtschaftsförderung, erteilt.

 

Inhaltliche Erläuterungen zum leichteren Verständnis des Programms (s. Anlage) entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer. Außerdem finden sich sämtliche ergänzenden Formulare und Unterlagen, die das Programm betreffen auf den Internetseiten der wito gmbh. Dort bitte den Button Förderprogramme anklicken.

 

Anlage 1Richtlinie

Anlage 2Info Flyer

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschreibung (65 KB)      
Anlage 2 2 Beschreibung (133 KB) PDF-Dokument (109 KB)