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Vorlage - 2015/016  

Betreff: Erweiterung des GVH-Tarifgebietes;
Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 26.11.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
02.03.2015 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der SPD-Grünen zur Entwicklung des ÖPNV vom 26.11.2014  

 

 

Die Erweiterung des GVH-Regionaltarifs wird seit Jahren von Politik und Verwaltung des Landkreises Peine aktiv begleitet. Mit Vorlage Nr. 176/2013 wurde hierzu letztmals zur Sitzung vom 04.12.2013 über den Sachstand berichtet. Nach wie vor fokussiert sich der Klärungsbedarf auf die Frage, ob und in welcher Höhe die Kommunen Ausgleichszahlungen für die Einführung eines attraktiven Regionaltarifs zu leisten haben. 

 

Das mit einer gutachterlichen Bewertung beauftragte Forschungsinstitut „WVI Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH“ hatte im Dezember 2012 differenziert, ob die mit der Attraktivitätssteigerung verbundenen Mehreinnahmen den heutigen Einnahmen gegenzurechnen sind (Variante A) oder ob den Verkehrsunternehmen für jeden beförderten Fahrgast ein angemessener Erlös zusteht (Variante B). Für den Landkreis Peine ergab sich hieraus ein Zuschussbedarf von 59.741 Euro (Variante A) bzw. 127.579 Euro (Variante B).

 

Auf Intervention der Verkehrsunternehmen hat sich aber danach herausgestellt, dass in den Berechnungen des Forschungsinstituts wesentliche Kostenfaktoren nicht berücksichtigt wurden. Es handelt sich hierbei insbesondere um Aufwendungen im Vertrieb oder bei der Durchtarifung. Die Region Hannover wurde daher beauftragt, in detaillierte Finanzierungsverhandlungen mit den Verkehrsunternehmen einzutreten.

 

Das dabei erzielte Verhandlungsergebnis sieht vor, dass jeweils 50 % der mit dem erhöhten Kundenaufkommen verbundenen Mehreinnahmen paritätisch den Kommunen und den Verkehrsunternehmen zu Gute kommen. Für den Landkreis Peine ergibt sich danach mit Einführung des GVH-Tarifs eine dauerhafte Fehlbetragsfinanzierung von 132.417 Euro/Jahr, die allein aus den Mindererlösen (Fahrgeldausfällen) der Verkehrsunternehmen resultieren. Es ist allerdings bereits jetzt möglich, auf den Bahnhöfen Peine und Peine/Vöhrum Monatsfahrkarten im GVH-Tarif zu lösen; dieses Angebot wird sehr gut und vor allem kostendeckend angenommen.

 

Die unangemessen hohe Dauerbelastung -vor allem für den Verlustausgleich bei Einzelfahr-scheinen- ist bei den beteiligten Kommunen auf Ablehnung gestoßen. Die Region Hannover wurde daher beauftragt, Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen mit dem Ziel einer Senkung des kommunalen Kostenanteils durch eine dauerhafte Landesbeteiligung aufzunehmen. Die Konsultationen mit dem Land haben jedoch zu keinem greifbaren Ergebnis geführt, so dass derzeit nach neuen Lösungen gesucht wird.

 

Mit Schreiben vom 26.11.2014 hat die Gruppe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den GVH-Tarif über die in den bisherigen Planungen enthaltenen Bahnhöfe Peine und Peine/ Vöhrum hinaus auch auf die Bahnstationen Vechelde, Lengede/Woltwiesche und Lengede/Broi-stedt auszuweiten.

 

Die Planungen der Region Hannover basieren zu einem wesentlichen Teil auf Erhebungen, die im Jahr 2012 aufgestellt wurden. Zwischenzeitlich haben sich aber Entwicklungen, die sich nach Auffassung der Verwaltung auch zwingend in der Erweiterung des GVH-Tarifgebietes niederschlagen müssen, ergeben. Es handelt sich hierbei um die Demografieentwicklung, die neue Streckenführung von Hannover über Braunschweig nach Wolfsburg mit den Haltestellen in Lengede/Wolt-wiesche und Lengede/Broistedt und die in Planung stehende Halbierung der Taktungen auf der Strecke Hannover - Braunschweig mit der Haltestelle in Vechelde.

 

 

 

 

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Die Verwaltung beabsichtigt, daher Verhandlungen mit der Region Hannover über eine Aufnahme des gesamten Kreisgebietes in den GVH-Tarif aufzunehmen. Hierbei soll auch zum Ausdruck gebracht werden, dass es unverständlich ist, wenn einerseits die in den Gutachten festgelegten Finanzierungsanteile jederzeit verhandelbar sind aber andererseits eine räumliche Ausweitung des Tarifgebietes über das Gutachten hinausgehe und daher erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sei. Außerdem muss verhindert werden, dass kostenträchtige Entscheidungen getroffen werden, die dem tatsächlichen Bedarf nicht mehr entsprechen.

 

Über das Ergebnis der Verhandlungen wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet.

 

Mit Schreiben vom 26.11.2014 beantragte die Gruppe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auch, dass für den Landkreis Peine im Bereich des ZGB eine einheitliche Tarifzone eingeführt werden soll. Zur Klärung dieser Frage wurde bereits Kontakt zum ZGB aufgenommen. Eine Antwort liegt noch nicht vor. In dieser Angelegenheit wird daher zu gegebener Zeit eine separate Informationsvorlage erfolgen.

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der SPD-Grünen zur Entwicklung des ÖPNV vom 26.11.2014 (532 KB)