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Vorlage - 2015/017  

Betreff: Errichtung einer weiteren Integrierten Gesamtschule (IGS) im Landkreis Peine und Anpassung der Schulbezirke für IGSen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
19.02.2015 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD/Die Grünen Einrichtung einer IGS  

Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Errichtung einer IGS in Edemissen zum Schuljahr 2016/17 zu prüfen.

 


 

Seitens der Gruppe von SPD / Bündnsi90/Die Grünen wurde mit Datum vom 04. Februar 2015 beantragt, die Errichtung einer IGS am Standort Edemissen zum Schuljahr 2016/17 zu prüfen. Der Antrag ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

Bereits in der durch die Firma biregio erstellten Fortschreibung 2013/14 bis 2018/19 zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Peine – Stand: April 2014 – wurde der Vorschlag unterbreitet, aufgrund der demografischen Entwicklung in der Gemeinde Edemissen eine IGS einzurichten. Durch den Planer war vorgeschlagen worden, diese als Außenstelle der IGS Peine – Vöhrum zu betreiben. Hierzu wird zu einem späteren Zeitpunkt noch weiter ausgeführt.

 

In der ergänzend durchgeführten Befragung der Eltern der Kinder in den 1. – 4. Schuljahren der Grundschulen im Landkreis Peine aus Oktober („Allgemeine Befragung“) – Bericht: Stand Januar 2015 – wurde festgestellt, dass die Frage 14 (Wäre eine IGS in Ihrer Nähe grundsätzlich für Ihr Kind interessant?) 27,3% mit ja sowie 37,1% mit ja, vielleicht beantworteten. Dies bedeutet einen Zuspruch zur IGS von deutlich über 50 v.H.

 

In einem bereits im November 2013 im Niedersächsischen Kultusministerium geführten Gespräch wurde von dort mitgeteilt, dass bei einer Außenstellenlösung die „Hauptstelle“ mind. 4 und die Nebenstelle mind. 3 Züge aufweisen müsse. Da die Verordnung über die Schulorganisation (SchOrgVO) in § 4 Nr. 6.1 als Ausnahme eine dreizügige Gesamtschule zulässt, wenn sie die einzige Schule im Sekundarbereich I am Schulstandort ist, wäre es durchaus denkbar, dass diese Regelung für Edemissen zur Anwendung gelangen kann, da eine IGS am dortigen Standort die einzige Schule des Sekundarbereichs I bilden würde. Die derzeitige Hauptschule sowie die Realschule würden mit Errichtung der IGS ab Jahrgang 5 auslaufen, d.h. keine Schülerinnen und Schüler (SuS) mehr im Jahrgang 5 aufnehmen. Es ist daher im Genehmigungsverfahren über die genannte Ausnahmeregelung eine dreizügige eigenständige IGS für Edemissen zu beantragen.

 

Zunächst ist jedoch der Bedarf für eine IGS am Schulstandort Edemissen nachzuweisen. Hierfür ist lt. Aussage der Niedersächsischen Landeschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig, vom 30. Januar 2015, nicht zwingend eine Elternbefragung erforderlich. Der Bedarf kann auch auf andere Weise nachgewiesen werden. Für eine Beantragung ist der Nachweis zu erbringen, dass in den kommenden 10 Jahren mind. 24 SuS je Jahrgang, also insgesamt mind. 72 SuS, eine IGS in Edemissen besuchen werden. Die Gesamtanzahl der in der Gemeinde Edemissen befragten Erziehungsberechtigten der SuS in den Grundschulen (Klassen 1 – 4) lag bei 472 und in der Grundschule Stederdorf bei 239, sodass unter Berücksichtigung des derzeitigen Schulbezirkes für die Hauptschule und die Realschule in Edemissen insgesamt durchschnittlich 178 SuS je Jahrgang (472 + 239 = 711, 711 / 4 = 177,75) an weiterführenden Schulen angemeldet werden. Es erscheint daher durchaus realistisch, vor dem Hintergrund des Ergebnisses der Frage 14 der „Allgemeinen Befragung“, den Bedarf für eine dreizügige IGS für die kommenden 10 Jahre nachweisen zu können. Eine mit der Landesschulbehörde vorab abzustimmende Berechnung ist allerding noch durchzuführen.

 

Da für die Bedarfsermittlung einer IGS in Edemissen der künftige Schulbezirk dieser Schule maßgebend ist, ist für den Fall der Genehmigung einer IGS am Standort Edemissen eine Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine vorzunehmen. Die Festlegungen dazu sind bereits vorher zu treffen. Bisher wurden in Edemissen die SuS beschult, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Edemissen oder in den Ortsteilen Stederdorf bzw. Wendesse der Stadt Peine hatten. Für den Besuch einer IGS mussten diese SuS die Schule in Peine – Vöhrum aufsuchen. Es wird daher folgende Satzungsänderung notwendig werden:

 

a)   der Schulbezirk der IGS Edemissen erstreckt sich auf die Gemeinde Edemissen sowie die Ortsteile Stederdorf und Wendesse, der Stadt Peine. Ferner werden die Ortsteile Neubrück und Ersehof der Gemeinde Wendeburg zwecks Verkürzung des Schulweges (derzeit IGS Lengede) in den Schulbezirk einbezogen.

b)   der Schulbezirk der IGS Peine – Vöhrum verkleinert sich um die Gemeinde Edemissen sowie die Ortsteile Stederdorf und Wendesse der Stadt Peine

c)   der Schulbezirk der IGS Lengede verkleinert sich um die Ortsteile Neubrück und Ersehof der Gemeinde Wendeburg.

Zum Schulraumbedarf wird in der Fortschreibung 2013/14 bis 2018/19 zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Peine – Stand: April 2014 – der Firma biregio auf Seite 306 zum Standort Edemissen ausgeführt, dass dort 30 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) und 29 Fachräume (FUR) vorhanden sind. Für eine dreizügige IGS besteht ein Bedarf an 18 AUR (6 Jahrgänge à 3 Räume) und 6 Differenzierungsräumen, sodass die vorhandenen AUR ausreichen werden. Für inklusiv zu beschulende Kinder und Jugendliche sowie für den Ganztagsbetrieb stehen damit auch noch ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag SPD/Die Grünen Einrichtung einer IGS (92 KB)