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Vorlage - 2015/182  

Betreff: Änderung des Kostentarifs zur Verwaltungskostensatzung vom 02.07.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
30.11.2015 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
20.01.2016 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Der Kostentarif zur Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Verwaltungskos­ten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 02. Juli 2014 wird gemäß anl. Satzungsentwurf geändert.

 


 

Auf Wunsch des FD 25 ist der aufgeführte Kostentarif aufzunehmen. Die Änderung des Punktes 15.2 ist rein redaktioneller Art.


 

 

Erste Satzung zur Änderung des Kostentarifs nach § 2 der Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis

(Verwaltungskostensatzung) vom 02. Juli 2014

 

 

Aufgrund der §§ 10 und 111 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und des § 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung hat der Kreistag des Landkreises Peine in seiner Sitzung am 02. Juli 2014 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

 

Der Kostentarif nach § 2 der Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 02. Juli 2014 wird wie folgt geändert:

 

1.

Nach lfd. Nr. 14.2 wird eingefügt:

 

 

 

 

 

14Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Aus-züge, technische Arbeiten

 

 

 

 

 

14.3 Als „Gegenstand“/Gebührentatbestand ist anzugeben:

Schriftliche Zustimmungserteilung – auch mit Nebenbestimmungen – des Landkreises Peine als Wegebaulastträger zur Nutzung öffentlicher               Wege für die Verlegung neuer Telekommunikationslinien bzw. die               Ände-              rung vorhandener Telekommunikationslinien gemäß §§ 68 Abs. 3               und               142 Abs. 8 Telekommunikationsgesetz – TKG

- je schriftliche Zustimmungserteilung und je (betroffene) Kreisstraße               
 

 

 

 

 

 

 

200,00 €

 

 

 

2.

Punkt 15.2 ändert sich wie folgt:
 

 

 

 Zweitausfertigungen von Erklärungen zu 15.1 (z.B. bei Verlust)

 

 

 

Artikel II

 

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

 

 

Peine, 13. November 2015

 

 

Landkreis  Peine

                                                                      L.S.

 

 

Landrat