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Vorlage - 2015/183  

Betreff: Erhöhung Zuschussbedarf wito
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
30.11.2015 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Aktuelles Personaltableau  

 

  1. Der Grund-Zuschuss an die wito gmbh wird um 77.000 € erhöht.
  2. Die Gehaltsentwicklungen im Öffentlichen Dienst werden in der wito gmbh nachvollzogen. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel stellt der Landkreis jährlich zusätzlich zur Verfügung.

 


 

Abweichend von den bisher übersandten Unterlagen empfiehlt die Verwaltung, den Zuschuss der wito gmbh um die oben genannte Summe zu erhöhen. In der am 13.11.2015  stattfindenden Aufsichtsratssitzung wird diese Erhöhung ebenfalls auf der Tagesordnung stehen. Das Ergebnis der Beratungen wird nachgereicht.

In den folgenden Ausführungen wird das Aufgabenfeld Gebläsehalle auf Grund der aktuellen Entwicklung komplett ausgeklammert, ebenso das Projekt „InnovationsCoach“/wito consulting gmbh. Nur der Kernbereich, mit dem die wito gmbh im Jahr 2003 gegründet wurde, und das dort beschäftigte Personal sind Gegenstand der folgenden Betrachtungen.

Die wito gmbh startete 2003 mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (MA). Vier wurden von bestehenden Organisationen (Landkreis, BBg und Verkehrsverein) übernommen. Die Aufgaben umfassten die klassischen Themen der traditionellen Wirtschaftsförderung (u.a. Fördermittel- und Gründerberatung, lokale und regionale Netzwerke) mit der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit sowie den Bereich Tourismusförderung. Letzt genanntes  Aufgabenfeld wurde mit einbezogen, weil durch die fast zeitgleiche Gründung der Stadtmarketinggesellschaft dem Verkehrsverein Peiner Land ein Teil der Finanzierungsgrundlage (Organisation Eulenmarkt und Stadtfest) entzogen wurde und die Mitglieder des Verkehrsvereins nicht bereit waren, ihre Zuschüsse deutlich zu erhöhen.

Die Verkehrsvereinsbeiträge (34.000 €) von Stadt und Gemeinden wurden daraufhin als deren jährliche Gesellschafterzuschüsse festgelegt. Bemessungsgrundlage war das Jahr 2002.

Die weitere Finanzierung setzte sich weitestgehend aus einem Grundzuschuss des Landkreises (entsprechend den damaligen internen Kosten des Fachdienstes Wirtschaftsförderung), dem bis dato gezahlten Zuschuss für den Verkehrsverein und den Sponsoringzahlungen der Kreissparkasse Peine sowie der Volksbank Peine zusammen. Diese Basisfinanzierung wuchs im Laufe der Jahre etwas an, da z.B. zusätzliche Mittel für die Mitgliedschaft in touristischen Verbänden bereitgestellt wurden. In den letzten Jahren wurde der Zuschuss auf Grund von Lohnerhöhungen zweimal erhöht, 2015 unter Beteiligung der Kommunen. Insgesamt stiegen in den Jahren 2005 bis 2015 die Zuschüsse inkl. Sponsoring von 542 T€ um 69 T€ auf 611 T€ für den Kernbereich der wito gmbh. Dies entspricht einem Plus von 12,7% in 10 Jahren.

Die Anzahl der Mitarbeiter blieb in dem Zeitraum nahezu konstant: Das Vollzeitäquivalent des Kernbereichs „Wirtschaftsförderung“ stieg in 10 Jahren trotz erheblich erweiterter Aufgabenstellungen und Verantwortlichkeiten lediglich um 0,2 Stellen.

Die Personalkosten im Bereich der Wirtschafts- und Tourismusförderung dagegen erhöhten sich um 75%. Lagen Sie im Jahr 2005 noch bei 302 T€, betragen sie
529 T€ in 2015.

Während also 2005 die wito gmbh noch ausreichend finanziert war, weist der Wirtschaftsförder- und Tourismusbereich 2015 ein Defizit von 77 TE auf.

Die Hintergründe der Kostensteigerungen im Personalbereich sind vielfältiger Natur:


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  • Zu Beginn der Geschäftstätigkeit wurden MA zumindest für einen begrenzten Zeitraum durch die Arbeitsagentur gefördert.
  • Relativ gering qualifizierte MA haben die wito gmbh nach einer gewissen Zeit verlassen, da sie den Anforderungen nicht gerecht wurden, die unsere Kunden und wir an sie gestellt hatten. Sie wurden durch MA mit einem qualifizierteren Profil ersetzt.
  • Einige MA waren Berufsanfänger, deren steigende Verantwortung verbunden mit deutlich wachsender Selbstständigkeit in der Bewältigung von zusätzlichen Aufgaben sich in höheren Entgeltstufen niederschlagen musste.
  • Das Gehalt der Geschäftsführung wurde (mit jeweiligem AR-Beschluss) angepasst.
  • Im Zeitraum von 10 Jahren erfolgten im Öffentlichen Dienst Lohnsteigerungen im Umfang von 21,4%, die im Wesentlichen nachvollzogen wurden.
  • Der Aufsichtsrat hatte im Jahr 2008 beschlossen, dass die MA angelehnt an TVÖD bezahlt werden sollen. Eine Stellenbewertung wurde durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass sich die Gehälter im unteren Rahmen der im Öffentlichen Dienst  gezahlten bewegen. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls beschlossen, dass analog der Zusatzrentenversicherung (VBL) im Öffentlichen Dienst eine Betriebliche Altersvorsorge eingeführt werden soll. Diese wurde sukzessive für alle fest angestellten MA eingerichtet.

Unterstellt, die bestehende personelle Konstellation wäre im Rahmen der Landkreisverwaltung in Form eines Fachdienstes organisiert, hätten sich die Personalkosten vergleichbar entwickelt.

Auf der Einnahmeseite wiederum wären bestimmte Beratungs-Aktivitäten gegen Honorar nicht möglich. Zusätzlich führt z.B. die Vorsteuerabzugsfähigkeit der wito gmbh zu Kostenvorteilen in Höhe von rund 50.000 € (incl. Gebläsehalle) jährlich.

Die Kostensteigerungen im Personalbereich konnten einige Jahre aufgefangen werden, da einerseits im Bereich Marketing und Vertrieb Agentur- und Sachkosten deutlich zurückgeführt wurden. Andererseits flossen für neue Aufgaben, die die wito gmbh inzwischen übernommen hatte, zusätzliche Mittel. Beispiele sind hier die Verwaltung des Eixer Sees und die Organisation und Entwicklung der Partnerschaften des Landkreises.
Außerdem konnten Overhead-Kosten im Zusammenhang mit der Vergabe von EU-Zuschüssen an Unternehmen (KMU) der NBank in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich erzielte der im Rahmen des EU-geförderten Projektes InnovationsCoach eingestellte MA (Wirtschafts-Ing.) jährlich teilweise Deckungsbeiträge von bis zu 40.000 €.
Die EU-Förderung für KMU (Investitionsförderung, s.o.) wurde auf Grund der relativ guten Wirtschaftsdaten für den Landkreis Peine in der neuen Förderperiode ersatzlos gestrichen; damit entfallen diese Einnahmemöglichkeiten. Die EU-Förderung für den Arbeitsbereich InnovationsCoach ist Anfang des Jahres ebenfalls ausgelaufen, sodass auch diese Einnahmen entfallen bzw. deutlich niedriger ausfallen. Für den genannten Arbeitsbereich wird erst im nächsten Jahr wieder eine „schwarze Null“ erwartet, weil ab 2016 mit Braunschweig und Salzgitter ein neues Kooperationsprojekt mit gleichem Inhalt und EU-Förde-


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rung in Angriff genommen werden soll. Das entsprechende Förderprogramm hierzu wurde vom Land erst im November veröffentlicht, daher war eine frühere Beantragung der Förderung nicht möglich.

Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat schon seit dem Jahr 2008 ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die steigenden Personalkosten mittelfristig zu einem Problem werden, wenn die Einnahmen aus EU-Projekten (s.o.) nicht mehr fließen wie bisher, was bereits seit einigen Jahren absehbar war. Außerdem wurde mehrfach erläutert, dass die Honorarumsätze aus Beratungen ohne Förderung – 2015 immerhin 50.000 € – nicht weiter steigerungsfähig sind.

Erfolgt keine Anpassung der Zuschüsse, wird die wito gmbh voraussichtlich Ende nächsten Jahres die ersten Liquiditätsengpässe spüren, die Reparatur- und Instandhaltungsrücklagen für die Gebläsehalle in Anspruch nehmen müssen und damit gegen vertragliche Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag mit der Gemeinde Ilsede verstoßen. Im nächsten Schritt müssten sämtliche Mitgliedschaften in regionalen Verbänden gekündigt und in letzter Konsequenz Personal entlassen werden – und damit natürlich bestimmte Arbeitsbereiche eingestellt werden.

Da die MA alle zu 100 % Aufgaben bearbeiten, die vom Aufsichtsrat beschlossen und damit im Auftrag der kommunalen Gesellschafter erfolgen, könnte dies möglicherweise zu Kündigungsschutzklagen führen. Deren Ausgang dürfte mehr als offen sein, denn die Öffentliche Hand hat aus rein strategischen Gründen eigene Aufgaben ausgegliedert und u.a. Wert auf eine enge Anlehnung an die Gehaltsregelungen des Öffentlichen Dienstes gelegt. Die Kündigungsschutzregelungen für den Landkreis könnten damit ggf. zur Anwendung kommen.

Vor den oben genannten Hintergründen und unter der Maßgabe, dass die wito gmbh als leistungsfähige Dienstleistungs- und Projektgesellschaft des Landkreises und der Kommunen in der bestehenden Form erhalten werden soll,  ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, die Finanzierung der wito gmbh nachhaltig auf solide Füße zu stellen und die oben formulierten Beschlüsse umzusetzen.


 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aktuelles Personaltableau (731 KB)