Inhalt

Vorlage - 2015/196  

Betreff: Satzung und Gebührenordnung der Kreismusikschule Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
14.01.2016 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreistag des Landkreises Peine
20.01.2016 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gebührenordnung KMS  
Schul- und Unterrichtsordnung KMS  
Entgeltordnung KMS 2012  
Satzung KMS neu  

Der Satzung, einschließlich der Gebührenordnung, der Kreismusikschule wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

 


Seit 10.06.2005 besteht die aktuelle Schul- und Unterrichtsordnung, die der Vorlage beigefügt ist. Am 01.08.2012 trat die neue Entgeltordnung der Kreismusikschule Peine in Kraft.

 

Mit einer neuen Satzung sollen alle bisherigen Regelungen ersetzt werden. Die neue Satzung enthält sowohl eine Beschreibung des öffentlichen Auftrages als auch elementare Ergänzungen im Bereich der Studienvorbereitenden Ausbildung und der Kooperationen. Wichtige Elemente, wie die §16, §19 und §20, wurden ergänzt.

 

Wenn der Landkreis Peine für seine Leistungen künftig Gebühren statt Entgelte erhebt, so regelt er das Rechtsverhältnis zu den Empfängern dieser Leistung öffentlich-rechtlich.

Vorteil einer öffentlich-rechtlichen Regelung ist, dass die Gebühren per Leistungsbescheid geltend gemacht werden können und dieser nach dem VwVG  vollstreckt werden kann. Bei einer zivilrechtlichen Regelung müsste der Vollstreckungstitel erst vor einem Zivilgericht erstritten werden.

 

Die neue Satzung ersetzt somit die Schul- und Unterrichtsordnung und beinhaltet als Anlage die Gebührenordnung mit integriertem Gebührentarif.

 

Den beigefügten neuen Tarifen der Kreismusikschule Peine liegt ein Tarifvergleich mit umliegenden Musikschulen zugrunde. Die Kreismusikschule Peine hat sich bei der Erhöhung im unteren Bereich des Durchschnitts orientiert und nach wie vor soziale Staffelungen und Ermäßigungen berücksichtigt. Flexible Angebote können mit dem neuen Tarifsystem durch 5er und 10er Karten umgesetzt werden.

 

Mit den erhöhten Gebühren werden jährliche Mehreinnahmen von ca. 44.000,00 € erwartet. Satzung und Gebührenordnung sollen zum Schuljahr 2016/17 am 01.08.2016 in Kraft treten.

 

Mit der Erhöhung reagiert die Kreismusikschule auf verbesserte Serviceangebote, einen massiven Ausbau der Angebotspalette und den Ausbau von Zweigstellen.

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenordnung KMS (297 KB)      
Anlage 2 2 Schul- und Unterrichtsordnung KMS (331 KB)      
Anlage 3 3 Entgeltordnung KMS 2012 (359 KB)      
Anlage 4 4 Satzung KMS neu (256 KB)