Inhalt

Vorlage - 2016/078  

Betreff: Prüfung der überörtlichen Kommunalprüfung
- Finanzstatusprüfung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
26.09.2016 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
19.10.2016 
Kreistag des Landkreises Peine zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Prüfungsbericht der überörtlichen Kommunalprüfung - Finanzstatusprüfung des Landkreises Peine - vom 14.03.2016  

 

Die überörtliche Kommunalprüfung hat in der Zeit vom 24.08. – 01.09.2015 eine überörtliche Prüfung gemäß §§ 2 bis 4 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) durchgeführt.

 

Bei der vorliegenden Finanzstatusprüfung geht es einerseits um die formale Prüfung anhand der Rechtsvorschriften zum Haushalts- und Kassenwesen und andererseits um Aussagen zur Leistungsfähigkeit von Kommunen aufgrund von Kennzahlen.

 

Nach § 5 Abs. 1 und 2 NKPG ist der Originalbericht durch den Landrat dem Kreistag vorzulegen und anschließend öffentlich auszulegen.

 

Inhaltlich wird wie folgt Stellung genommen:

 

  1. Unter Textziffern 2 und 4 wird auf einen überdurchschnittlich hohen Verschuldungsgrad  des Landkreises Peine hingewiesen. Der Landkreis Peine hatte seit Mitte der 90’er Jahre fast ausschließlich kamerale Fehlbeträge zu verzeichnen. Insbesondere war dieses darauf zurückzuführen, dass der Landkreis Peine eine Vielzahl von Aufgaben wahrnimmt, die andernorts von Gemeinden wahrgenommen werden. Allerdings erfolgte damals keine adäquate Erhöhung der Kreisumlage, so dass der Effekt eingetreten ist, dass sich der Landkreis Peine übermäßig verschuldet hat, die kreisangehörigen Gemeinden und die Stadt Peine demgegenüber jedoch keine bzw. nur eine geringe Ausweitung des Verschuldungsgrades zu verzeichnen hatten. Im Interesse einer Vergleichbarkeit wäre besser gewesen, wenn bei der Ermittlung der Vergleichswerte auch die Werte der kreisangehörigen Kommunen mit berücksichtigt worden wären. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Aussagen zu den Textziffern 2 und 4 hinsichtlich des überdurchschnittlich hohen Verschuldungsgrades relativieren würden, wenn bei den Vergleichskommunen auch die kreisangehörigen Kommunen mit berücksichtigt werden würden.

 

  1. Unter Textziffer 12 wird das Haushaltsaufstellungsverfahren betrachtet. Gemäß § 114 NKomVG soll die Haushaltssatzung des Planjahres grundsätzlich spätestens bis zum 30.11. des laufenden Jahres der Kommunalaufsichtsbehörde vorliegen. Diese gesetzliche Regelung erscheint als nicht praxisgerecht. Die für eine Planung der Erträge wichtigen Daten zu Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage werden erst gegen Ende November vom Land bekannt gegeben. Ohne diese wichtigen Ertragsdaten kann keine zuverlässige Haushaltsplanung erfolgen. Wenn die gesetzliche Vorgabe mit dem 30.11. eines Jahres eingehalten werden soll, wäre generell damit zu rechnen, dass eine Nachtragssatzung mit den aktuellen Werten zu Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage erforderlich werden würde.

 

Ansonsten ist aus der Gegenüberstellung auf Seite 11 des Berichtes zu entnehmen, dass beim Landkreis Peine das Verfahren fast in jedem Punkt schneller als im Landesdurchschnitt abgearbeitet wird. Lediglich bei den Zeiträumen zwischen Einbringung und Beschluss sowie bis zur Genehmigung liegen wir über dem Durchschnitt. Der möglicherweise recht lange Zeitraum zwischen Einbringung und Beschluss ist darauf zurückzuführen, dass der Politik mehr Zeit für Beratungen in den Fraktionen eingeräumt wird, als im Landesdurchschnitt üblich. Der Zeitraum bis zur Genehmigung kann kaum beeinflusst werden, da es hier insbesondere von der Bearbeitungsschnelligkeit der Kommunalaufsicht beim MI abhängig ist.

 

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  1. Unter Textziffer 19 wird zu Recht ausgeführt, dass der Landkreis keine „wesentlichen“ Produkte gebildet hat. Der Landkreis Peine hält alle Produkte für gleich wichtig und sieht daher alle Produkte als wesentlich an. Sie sind daher alle mit Produktbeschreibungen, insbesondere mit Leistungen, Produktzielen, Maßnahmen und Produktkennzahlen versehen und entsprechen daher den Anforderungen der wesentlichen Produkte nach § 4 Abs. 7 GemHKVO. Eine Unterteilung in wesentliche und unwesentliche Produkte wird nicht befürwortet.

 

  1. Unter Textziffer 21 wurde dargestellt, dass die hiesige Dienstanweisung nach § 41 Abs. 1 GemHKVO unvollständig ist, insbesondere, weil eine Regelung zu regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen fehlt. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Praxis regelmäßige und unvermutete Kassenprüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt vorgenommen werden und entsprechendes auch in Textziffer 25 festgestellt wurde. Es wurde von hier mitgeteilt, dass die entsprechende Regelung in die anstehende Überarbeitung der Dienstanweisung mit aufgenommen wird. Diese Ergänzung ist im Endbericht nunmehr aufgeführt.

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prüfungsbericht der überörtlichen Kommunalprüfung - Finanzstatusprüfung des Landkreises Peine - vom 14.03.2016 (146 KB)