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Vorlage - 2017/031  

Betreff: Rettungsdienst:
Entgeltvereinbarung mit den Kostenträgern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
29.03.2017 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entgeltvereinbarung 2017  

 

Der Kreistag beschließt über die ab dem 01.04.2017 zu erhebenden Entgelte für Leistungen des Rettungsdienstes im Bereich des Landkreises Peine.

 

 

 


 

Nach § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die vereinbarten Gesamtkosten decken.

 

Für das Betriebsjahr 2017 wurden nach § 14 Abs. 1 NRettDG betriebswirtschaftliche Gesamtkosten in Höhe von 6.710.073,00 € mit den Kostenträgern vereinbart. Zur Ermittlung der ab dem 01.04.2017 zugrunde zu legenden Entgelte vermindern sich diese Gesamtkosten um 322.433 € als Resultat der Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern. Hierbei handelt es sich um das positive Betriebsergebnis aus dem Jahr 2016 (204.225,00 €) sowie die bestehende Überdeckung aus dem Jahr 2015 (118.408,00 €).

 

Demnach ergibt sich als Entgeltberechnungsgrundlage ein Betrag in Höhe von 6.387.640,00 €, aus dem sich unter Berücksichtigung der aktuellen Fahrzeugvorhaltungsstunden nach dem gültigen Rettungsdienstbedarfsplan und unter Berücksichtigung der Einsatzzahlen des Jahres 2016  die vereinbarten Entgelte errechnen lassen (Anlage 1).

 

 

Die Entgelte ab dem 01.04.2017 werden danach wie folgt angepasst:

 

Leistungsart

Einsatzzahlen

Entgelte

in €

Abweichung in €

IST

2016

Hochrechnung

2017

seit

01.05.2016

ab

01.04.2017

 

Krankentransport (KT)

6.217

6.366

136,00

120,00

- 16,00

KM-Pauschale KT*

 

 

2,50

2,50

+/- 0

Notfallrettung (NfR)

11.473

11.690

368,00

358,00

-10,00

KM-Pauschale NfR**

 

 

0,00

4,00

+4,00

Notarzteinsatz

2.030

2.016

432,00

458,00

+26,00

Fehleinsätze (nachrichtl.)

2.338

 

*  die km-Pauschale wird ab dem 21. km erhoben

** die km-Pauschale wird ab dem 31. km erhoben

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgeltvereinbarung 2017 (405 KB)