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Vorlage - 2017/055  

Betreff: Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV im Verbundtarif Region Braunschweig (VRB)
Antrag des KTA Dieter Samieske vom 27.03.2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
29.05.2017 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
14.06.2017 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 zur Vorlage 55/2017 - Antrag des KTA Dieter Samieske vom 27.03.2017  
Anlage 2 zur Vorlage 55/2017 - Erläuterungen zur Einführung eines Sozialtickets im VRB  

 

Der Antrag des KTA Samieske vom 27.03.2017 wird abgelehnt.

 


 

Mehrere Kreistagsabgeordnete der Partei „DIE LINKE.“ haben bereits in 2012 flächendeckend in der Region Braunschweig jeweils gleichlautende Anträge auf Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV gestellt. Im Bereich des Landkreises Peine wurde ein entsprechendes Begehren durch Herrn KTA Lächelt mit Schreiben vom 30.08.2012 eingebracht. Auf der Grundlage der Vorlage 42/2013 wurde der Antrag am 12.06.2013 vom Kreistag abgelehnt. Der aktuell von Herrn KTA Samieske eingebrachte Antrag vom 27.03.2017 greift die Thematik auf.

 

Grundlage für den ablehnenden Vorschlag der Verwaltung war eine Stellungnahme des ZGB. Ein kostenneutraler Ausgabepreis von 15 Euro, der sich allein aus Neukunden finanzieren würde, schien unrealistisch. Eine große Anzahl von Fahrgästen, die für ein Sozialticket anspruchsberechtigt gewesen wäre und bisher den vollen Preis zahlt, hätte nach Auffassung der Unternehmen in jedem Fall einen Wechsel auf das äußerst günstige Sozialticket vorgenommen. Erhebliche Einnahmeverluste für die Unternehmen, die erfahrungsgemäß nicht annähernd durch zusätzliche Einnahmen von Neukunden hätten ausgeglichen werden können, wären eine Folge gewesen, der zusätzliche erhebliche Defizitausgleich für die Kommunen eine weitere.

 

Die Modellrechnungen des ZGB hatten allein aus der weitgehend auf das Kreisgebiet begrenzten Preisstufe 1 einen Mindererlös von ca. 360.000 Euro prognostiziert. Sozialtickets in dem von den Linken vorgeschlagenem Umfang hätten dementsprechend zu einem Defizitausgleich von rd. 1,8 Mio. Euro geführt. Selbst unter der von den Unternehmen wirtschaftlich nicht zu vertretenden Annahme, dass ein pauschaler Rabatt für eine Netzkarte angeboten worden wäre, hätte für den Landkreis Peine einen Ausgleichsbetrag von über 900.000 Euro pro Jahr zur Folge gehabt.

 

Der ZGB hat jetzt eine aktualisierte Folgekostenberechnung für das gesamte Verbandsgebiet erstellt. Ein Abdruck ist beigefügt. Danach ergeben sich je nach räumlicher Eingrenzung für den Landkreis Peine jährliche Folgekosten von ca. 1.000.000 Euro bis zu ca. 2.200.000 Euro.

 

Angesichts dieser Konstellation, insbesondere unter Berücksichtigung der vom ZGB ermittelten Folgekosten, ist eine Befürwortung des Antrages weiterhin nicht zu empfehlen.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 55/2017 - Antrag des KTA Dieter Samieske vom 27.03.2017 (451 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage 55/2017 - Erläuterungen zur Einführung eines Sozialtickets im VRB (8238 KB)