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Vorlage - 2017/074  

Betreff: Vorstellung des Referats für Migration und Teilhabe im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Referat für Migration und Teilhabe Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
19.06.2017 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

 

 

Das Referat für Migration und Teilhabe stellt sein Aufgabenfeld und aktuelle Entwicklungen im Landkreis Peine vor.

 

 

  1. Einführung

 

Die Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe, bzw. das Referat Migration und Teilhabe wird über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe (Richtlinie Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe)“ Erl. d. MS v. 14.4.2014 – 301.31-48104-16.1 vom Land Niedersachsen kofinanziert. Gefördert werden anteilige Personalausgaben zur Einrichtung und zum Betrieb von Koordinierungsstellen, die auf lokaler Ebene zur chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen kommunalen und gesellschaftlichen Bereichen beitragen.

 

Zum Thema Migration und Teilhabe bzw. Integration gehört nicht nur die Neuzuwanderung seit 2015, sondern insbesondere das Themenspektrum um Menschen mit Migrationshintergrund, die seit der Gastarbeitergeneration hier im LK Peine leben. Die Integration von Zuwanderern ist keine vorübergehende Sonderaufgabe, die mit zeitlich befristeten Projekten gelöst werden kann. Vielmehr ist sie eine Daueraufgabe, die nachhaltig und strukturell angegangen werden muss.

 

Zu den wesentlichen Aufgaben des Referates für Migration und Teilhabe gehören folgende Schwerpunkte:

 

2.1              Steuerungsunterstützung

Zum Thema Migration und Teilhabe erfolgt für damit verbundene Fragestellungen und Entwicklungen eine Analyse, Bewertung und Umsetzungsempfehlung für den Landrat, die Verwaltungsführung sowie ggfls. die politischen Gremien (Kreistag, Kreisausschuss und Fachausschüsse). Dazu erfolgen u.a. wöchentliche Arbeitstreffen mit dem Landrat.

 

2.2              Fachberatung der Gesamtverwaltung

Die Fachberatung zum Thema Migration und gesellschaftliche Teilhabe wird sowohl für die Gesamtverwaltung als auch für Institutionen im Landkreis Peine zur Umsetzung festgelegter Strategien angeboten.

Das Angebot umfasst Prozessbegleitung (Flüchtlingssozialarbeiter/innen), Projekte           (z. B. Welcome-App, Bus der Begegnungen, Sprachjongleure,) und Einzelmaßnahmen,      z. B. individuelle Anfragen von Bürger/innen, Mitarbeiter/innen und Institutionen.

2.3              Integrationsmanagement

Der Begriff Integrationsmanagement ist relativ neu und wird häufig in Zusammenhang mit Aktivitäten verwendet, die das Ziel haben, Maßnahmen und Institutionen mit der Aufgabe der gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu bündeln und zu koordinieren. Dabei wird verwaltungsintern als auch –extern eine Koordinierung und Steuerung dieser Aufgaben wahrgenommen.

Der Aufbau und die Umsetzung eines Integrationsmanagements im Landkreis Peine erfolgt mit der Maßgabe, das Thema Migration und Teilhabe als Querschnittsthema zu etablieren.

Dieser als nachhaltiger Prozess zu verstehende Vorgang besteht aus verschiedenen Bausteinen. Dazu gehören u.a.:

  •                  Monitoring und Controlling
  •                  Koordinierungsstab Flüchtlinge
  •                  Übergangsmanagement zur Arbeitsmarktintegration von Neuzugewanderten
  •                  Steuerungsgruppe Integration
  •                  Netzwerkarbeit

 

2.3.1 Monitoring und Controlling

Schlussfolgerungen für die Koordinierung und Steuerung der Integration auf kommunaler Ebene werden aus einem regelmäßigen integrationspolitischen Berichtswesen (Integrationsmonitoring) abgeleitet. Stand und Fortschritt des Integrationsprozesses im Landkreis Peine müssen an möglichst harten Fakten (Datensammlung) gemessen werden, um sie transparent machen zu können und um Entwicklungstrends zu erkennen. Die Datenzusammenführung und Aufarbeitung für das Berichtswesen 2017 sind in Gange.

Das erforderliche Monitoring muss die entscheidenden Daten beziehungsweise Informationen aus den Bereichen Unterbringung und Wohnen, Sprache und Bildung, Sicherheit und Ordnung, Arbeitsmarkt sowie die kommunalen soziokulturellen Strukturen ins Blickfeld nehmen. Mit diesem Diagnosewerkzeug kann der Integration, d.h. die Entwicklung dieses komplexen Prozesses gesellschaftlicher Zustände sichtbar gemacht. Zustände, auf die weit mehr Kräfte und Wirkfaktoren Einfluss haben, als nur das Handeln eines Fachdienstes oder die Kommune.

Das Controlling als Begleitprozess für konkrete Maßnahmen oder ganzer Maßnahmenprogramme mit Blick auf die hierfür vorab festgesetzten Ziele überprüft den wahrnehmbaren Erfolg oder Misserfolg einzelner Maßnahmen, die tatsächlich im Wirkungsbereich des Maßnahmeträgers oder Auftraggebers liegen.

Die Komplexität des Themas erfordert das Zusammenspiel aller auf der Umsetzungsebene dazu engagiert tätigen Kräfte, um gemeinsame Grundlagen für eine gelingende Integration schaffen zu können.

 

2.3.2 Koordinierungsstab Flüchtlinge

Der in 2015 als Krisenstab zur Koordinierung der Flüchtlingszuwanderung eingerichtete Koordinierungsstab heißt nun entsprechend der Aufgabenfelder „Koordinierungsstab für Migration und Teilhabe“ und ist ein wesentliches Element im operativen Integrationsmanagement auf Kreisebene. Hier fließen alle Informationen zur gesellschaftlichen Integration im Landkreis Peine zusammen.

Der Koordinierungsstab für Migration und Teilhabe dient als Plattform des Informationsaustausches sowie der fachübergreifenden Koordination und Zusammenarbeit aller relevanten Akteure. Das operative Geschäft wird darüber institutionsübergreifend koordiniert.

Die Organisation und Geschäftsführung des Koordinierungsstabes Flüchtlinge wird seit 2017 vom Referat Migration und Teilhabe wahrgenommen.

 

 

 

 

In der vierten Sitzung des Koordinierungsstabes am 04.04.17 wurden die ersten Ergebnisse aus der Profilingerhebung (vgl. Übergangsmanagement) vorgestellt. Untersucht wurden die schulischen und beruflichen Qualifikationen von Asylbewerbern, die im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stehen.

 

2.3.3 Übergangsmanagement

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 07.09.16 (Beschlussvorlage 109 / 2016) entschieden, als Baustein eines Integrationsmanagements neben Datenerfassung und Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) ein Übergangsmanagement für die Dauer von zwei Jahren einzurichten. Diese Aufgabe hat das Referat Migration und Teilhabe übernommen.

 

Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind drei Mitarbeiterinnen eingesetzt. Die berufliche Integration der Asylsuchenden und der Asylberechtigten soll gezielter und schneller umgesetzt werden. Die Bundesförderung FIM wird dabei genutzt, um auch Rahmenbedingungen über gemeinnützige Arbeit für den Einstieg in den lokalen Arbeitsmarkt zu schaffen. Dabei nehmen durchgängige Förder- und Qualifizierungsketten eine starke Rolle in diesem Prozess ein.

 

Das Übergangsmanagement besteht aus den folgenden drei Schwerpunkten:

 

  1.                Netzwerkarbeit
  2.                Datenerfassung und -analyse
  3.                Beratung und Vermittlung

 

Durch diese individuelle Begleitung der Flüchtlinge mit Bleibeperspektive werden auch über die Netzwerkarbeit innerhalb und außerhalb der Verwaltung verbindlich kooperative Strukturen aufgebaut, die vom Referat Migration und Teilhabe gesteuert werden.

 

2.3.4 Steuerungsgruppe Integration

Die Steuerungsgruppe Integration wurde 2006 unter Beteiligung der Kreispolitik eingerichtet. Bis 2015 wurde sie von der Gleichstellungsbeauftragten geleitet.

Dieses Gremium, das mit Vertreter/innen verschiedenster regionaler Akteure besetzt ist (Kreistagsabgeordnete, Kreisverwaltung, Integrationsbeauftragte, Vertreter/innen der Migrantenvereine und -organisationen, Caritas, interessierte Einzelpersonen mit Zuwanderungsbiografie), soll die Arbeit des Referats Migration und Teilhabe strategisch unterstützen. Die Leitung und Geschäftsführung der Steuerungsgruppe Integration nimmt das Referat Migration und Teilhabe wahr. Die Steuerungsgruppe tagt dreimal jährlich.

Seit der Neukonstitution des Kreistages bzw. des Aufbaus des Übergangsmanagements ist die Steuerungsgruppe Integration nicht einberufen worden. Die strukturellen Entwicklungen im Landkreis Peine (z.B. Koordinierungsstab und Steuerungsgruppe Übergangsmanagement) bedingen eine konzeptionelle Weiterentwicklung, die in das oben beschriebene Gesamtgefüge zur Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe passt bzw. die diese schlüssig ergänzt. Ziel ist, eine in sich schlüssige, konsequente und verbindliche Gesamtstruktur aufzubauen, bei dem unter effizientem Einsatz von Ressourcen Doppelstrukturen vermieden werden. Die Steuerungsgruppe Integration ist dementsprechend in einer konzeptionellen Weiterentwicklungsphase.

 

2.3.5 Netzwerkarbeit

Vgl. hierzu 2.5

 

2.4              Verankerung des Themas „Integration“ in der Öffentlichkeit

Unter dem Aspekt der Teilhabe und Partizipation ist es unbedingt notwendig, die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe im Landkreis Peine auch verwaltungsextern zu etablieren.

Das Referat Migration und Teilhabe hat bislang diesbezüglich sowohl öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen organisiert als auch strukturelle Rahmenbedingungen geschaffen um das Thema der gesellschaftlichen Teilhabe mit unterschiedlichen Methoden zu verankern:

 

2.5              Kooperations- und Netzwerkarbeit

Zur Aufgabenwahrnehmung des Referats Migration und Teilhabe gehört auch der Aufbau bzw. Fortentwicklung von verbindlichen kooperativen Strukturen zur Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe. Landkreis interne als externe Netzwerkarbeit nehmen dabei eine große Rolle ein. Die Zusammenarbeit in der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen (KMN) ist für alle Koordinierungsstellen verpflichtend.

Neben den Effekten Informationsaustausch und Transparenz, erweitert die Netzwerkarbeit für die einzelnen Akteure Handlungsspielräume und ermöglicht neue und größere gemeinsame (Netzwerk-)Angebote und Leistungen (Veranstaltungen, öffentliche Aktionen), durch die auch die einzelnen Beteiligten eine stärkere Anerkennung erfahren können. Die Netzwerke sind als Verantwortungsgemeinschaften zu begreifen und dementsprechend zu motivieren, um dem gemeinsamen Anliegen der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe gerecht werden zu können.