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Vorlage - 2017/080  

Betreff: Kindertagesstättenbedarfsplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
20.06.2017 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Eine gute Kinderbetreuung und die frühe Förderung aller Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben im Landkreis Peine.

 

Die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) als Achtes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) gem. § 80 SGB VIII  zur Jugendhilfeplanung verpflichtet. Dem Landkreis Peine als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe obliegt gemäß § 79 i.V.m. § 80 SGB VIII und § 13 Abs.1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der Fassung vom 07.02.2002 die Planungsverantwortung sowie die jährliche Fortschreibung des Bedarfs an Kinderbetreuungsangeboten in Krippen, Kindertageseinrichtungen, Horten und Kindertagespflege.

 

Der Landkreis Peine steht als Träger der öffentlichen Jugendhilfeplanung neben der Bedarfsplanung zusätzlich in der Verantwortung, den gem. § 24 SGB VIII und § 12 Nds. KiTaG gesetzlich festgelegten Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung zu erfüllen.

 

Die Stadt Peine und die Gemeinden des Landkreises Peine haben gem. § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG/SGB VIII) die Aufgabe übernommen, ein bedarfsgerechtes Angebot bereitzustellen. Durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf Basis dieser gesetzlichen Bestimmungen wurde der Stadt und den Gemeinden die Aufgabe zur Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen übertragen. Hierdurch besteht ihrerseits die Verpflichtung, Tageseinrichtungen für Kinder fortzuführen, zu schaffen und die Aufgabe so wahrzunehmen, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergarten- bzw. ab 2013 auf einen Krippenplatz erfüllt werden kann.

 

Mit der landesweit durchgeführten Kommunalprüfung im Jahr 2015 und den daraus abgeleiteten Empfehlungen wurde den örtlich zuständigen öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mitgegeben, in welcher Form und mit welchen Erfordernissen eine Planung zu vollziehen ist, um den gesetzlichen Ansprüchen zu genügen. Der Landkreis Peine erfüllt diese planerischen Anforderungen mit dem jährlichen Bericht zur Kinder-tagesstättenplanung.

 

In Abstimmung mit der Stadt Peine und den Gemeinden werden daher jedes Jahr von Seiten des Landkreises Peine die erforderlichen Daten erhoben, um

 

  • den Bestand festzustellen und die aktuelle Versorgungssituation zu beschreiben,
  • die Entwicklungen und Tendenzen (Ausbau von Kindertageseinrichtungen, Anmeldeverhalten etc.)  zu analysieren und
  • den aktuellen und zukünftigen (prognostizierten) Bedarf auf Grundlage von ermittelten Quoten sowie der Bevölkerungsentwicklung für die nächsten Jahre zu ermitteln.

Die aktuellen Ergebnisse der Kindertagesstättenplanung 2017 werden in der JHA-Sitzung ausführlich und differenziert dargestellt.