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Vorlage - 2009/017  

Betreff: Grenzänderung zwischen der Gemeinde Algermissen (LK Hildesheim) und der Gemeinde Hohenhameln (LK Peine)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
11.03.2009 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Kreistag stimmt dem Umgemeindungsentwurf des Amtes für Landentwicklung bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Braunschweig (GLL) im Zuge der vereinfachten Flurbereinigung Harber zwischen den Gemeinden Hohenhameln und A

Der Kreistag stimmt dem Umgemeindungsentwurf des Amtes für Landentwicklung bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Braunschweig (GLL) im Zuge der vereinfachten Flurbereinigung Harber zwischen den Gemeinden Hohenhameln und Algermissen unter gleichzeitiger Änderung der Kreisgrenze zu.

 

 

Im Rahmen einer vereinfachten Flurbereinigung durch die Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Braunschweig (GLL) ändern sich die Gemeindegrenzen der Ortschaften Harber – Gemeinde Hohenhameln, LK Peine – und Groß Lobke – Gemeinde

Im Rahmen einer vereinfachten Flurbereinigung durch die Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Braunschweig (GLL) ändern  sich die Gemeindegrenzen der Ortschaften Harber – Gemeinde Hohenhameln, LK Peine – und Groß Lobke – Gemeinde Algermissen, LK Hildesheim –.

 

Durch die geplante Umgemeindung vergrößert sich das Gebiet der Gemeinde Hohenhameln bzw. das Kreisgebiet um 0,0734 ha (734 m2). Bei den Zugangsflächen handelt es sich ausschließlich um landwirtschaftliche Nutzflächen.

 

Dem Umgemeindungsentwurf der GLL hat der Rat der Gemeinde Algermissen in der Sitzung am 08.12.2008 zugestimmt. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat den Zustimmungsbeschluss am 04.12.2008 gefasst. Auszüge aus der Niederschrift der jeweiligen Ratssitzung sind als Kopie beigefügt. Lt. Auskunft des Landkreises Hildesheim wird die nächste Kreistagssitzung ebenfalls im März 2009 stattfinden.

 

Finanzielle Auswirkungen sind mit der geplanten Änderung nicht verbunden.

 

Gem. § 36 Abs. 1 Nr. 4 NLO beschließt der Kreistag über Gebietsänderungen.