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Vorlage - 2009/036  

Betreff: Einrichtung von Berufseinstiegsklassen ( BEK ) und Berufsfachschulen ( BFS ) in den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
11.03.2009 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
05.03.2009 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Ausschuss stimmt der Einrichtung der Berufseinstiegsklassen (BEK) und Berufsfach-schulen (BFS) zu

Der Ausschuss stimmt der Einrichtung der Berufseinstiegsklassen (BEK) und Berufsfachschulen (BFS) zu.

 

 

 

Durch die Änderung der Verordnung über Berufsbildende Schulen ( BBS – VO ) und der er-gänzenden Bestimmungen für das Berufsbildende Schulwesen ( EB – BBS ) ist es erforder-lich in den Berufsbildenden Schulen ( BBS ) des Landkreises Peine anstelle der bis

Durch die Änderung der Verordnung über Berufsbildende Schulen ( BBS – VO ) und der ergänzenden Bestimmungen für das Berufsbildende Schulwesen ( EB – BBS ) ist es erforderlich in den Berufsbildenden Schulen ( BBS ) des Landkreises Peine anstelle der bisherigen Klassen für Berufsgrundbildungsjahre ( BGJ) nunmehr Berufsfachschulklassen einzurichten. Insoweit wird auch auf die bisherigen Ausführungen der Leitung der BBS des Landkreises Peine, Herrn Neuhaus, in den beiden letzten Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport Bezug genommen.

 

Wie der NLT mit Rd. Schr. 86 / 2009 mitgeteilt hat, wurde seitens des Landes angekündigt, dass zur Überleitung der bisherigen in die neugeordneten Bildungsgänge in Kürze ein besonderer Erlass herausgegeben wird. Wie seitens der BBS ergänzend dazu informiert wurde, soll dieser Erlass eine Genehmigungsfiktion enthalten, wonach die bisherigen BGJ bzw. BFS in die neue Form überführt werden, ohne dass es einer gesonderten Genehmigung bedarf. Da dieser Erlass allerdings noch nicht vorliegt, wird zur Vermeidung weiterer Verzögerungen der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport vorsorglich gebeten, dem Kreisausschuss gem. Schreiben der BBS vom 12. Februar 2009 die Einrichtung der folgenden BFS zu empfehlen:

 

Bisher

Neu

BGJ Elektrotechnik

-BFS Elektrotechnik Schwerpunkt Informatik für Realschulabsolventen

-BFS Elektrotechnik Schwerpunkt Energie- und Gebäudetechnik

BGJ Bautechnik

-BFS Bautechnik Schwerpunkt Dachdecker und Zimmerer

BGJ Holztechnik

-BFS Holztechnik

BGJ Metalltechnik

-BFS Metalltechnik Schwerpunkte Sanitär - Heizung – Klima und Metallbau

BGJ Farbtechnik und Raumgestaltung

-BFS Farbtechnik und Raumgestaltung

BFS Hauswirtschaft

-BFS Hauswirtschaft Schwerpunkte Hauswirtschaft und Sozial- und Familienpflege für Realschulabsolventen

BFS Hauswirtschaft

-BFS Hauswirtschaft

BFS Sozialpflege

-BFS Pflegeassistenz 2 - jährig

BFS Wirtschaft und Verwaltung

 BFS Wirtschaft und Verwaltung Schwerpunkt Bürodienstleitung – für Realschulabsolventen und Handel für Hauptschul- und Realschulabsolventen

 

Weiterhin ist der Änderung der o. a. Vorschriften dahingehend Rechnung zu tragen, dass an den BBS des Landkreises Peine zum kommenden Schuljahr BEK eingerichtet werden. Dazu beantragt und begründet die Leitung der BBS mit Schreiben vom 16. Februar 2009 folgendes:

 

Antrag auf Einrichtung von Berufseinstiegsklassen nach § 106 NSchG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir beantragen zum Beginn des Schuljahres 2009/2010 Berufseinstiegsklassen (BEK). Lt. Anlage 2 zu § 34 BBS-VO soll die neue Schulform Berufseinstiegsschule die Berufseinstiegsklasse mit umfassen.

 

Um eine zügige Bearbeitung unseres Antrages zu ermöglichen, verzichten wir zum Schuljahr 2009/2010 zunächst darauf, Schüler aus einem anderen Einzugsbereich als Peine aufzunehmen. Somit kann bei Antragsprüfung zunächst darauf verzichtet werden, sich mit anderen Schulträgern ins Benehmen zu setzen.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Einführung der neuen Schulform wahrscheinlich keinen zusätzlichen Bedarf an personellen, sachlichen und fachspezifischen Ressourcen nach sich ziehen wird, da sie entweder Teile des bisherigen BGJ bzw. des BVJ abdecken.

 

Begründung (s. auch Begründung zur Neufassung der BBS-VO):

Da die neue Berufsfachschule zwingend mindestens den Hauptschulabschluss voraussetzt, gibt es für Schülerinnen und Schüler nach dem BVJ keine Möglichkeit den Abschluss noch zu erreichen (wie bisher z.B. im BGJ). Dies soll durch die BEK erreicht werden. Schwerpunkt der BEK soll die Verbesserung der Kenntnisse in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sein. In dem berufsbezogenen Lernbereich soll, in Abstimmung zwischen Theorie und Praxis, die Vermittlung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit insbesondere durch inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten erfolgen, die aus den Zielen und Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe oder berufsqualifizierender Berufsfachschulen entwickelt werden (Qualifizierungsbausteine).

 

Auch Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eines „schlechten“ Hauptschulabschlusses nur geringe Chancen auf dem Ausbildungsplatzmarkt oder in einer einjährigen Berufsfachschule haben, sollen in der BEK die Möglichkeit erhalten, ihre Qualifikation zu verbessern.

In der BEK wird eine Abschlussprüfung durchgeführt.

 

In Peine soll die Berufseinstiegsklasse in folgenden Fachrichtungen eingeführt werden:

-          Bautechnik

-          Elektrotechnik

-          Farbtechnik und Raumgestaltung

-          Hauswirtschaft und Lebensmittelhandwerk

-          Holztechnik

-          Metalltechnik

-          Wirtschaft

 

Wir bitten um Prüfung und Zustimmung und stehen für weitere Informationen jederzeit zur Verfügung.

 

Auch zu diesem Punkt wird der Ausschuss Bildung, Kultur und Sport dem Kreisausschuss die Einrichtung der im Schreiben der BBS angeführten BEK empfehlen.

 

Kosten:

 

Durch Beschluss gemäß vorstehendem Beschlussvorschlag entstehen keine Kosten, die über die veranschlagten Haushaltsmittel hinaus gehen.

 

 

Finanzziel für den Finanzplanzeitraum bis 2011 (Fehlbedarfsreduzierung auf 50 Mio. Euro; Kreistagsbeschluss vom 05.03.2008, Vorlage-Nr. 33/2008):

 

Die Maßnahme erschwert das Erreichen des genannten Finanzziels nicht, da die Mittel bereits im Haushalt bereitgestellt wurden.