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Vorlage - 2009/039  

Betreff: Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
11.03.2009 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss
10.03.2009 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Kreistag beruft für die Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine Frau Monika Berg-Kohlmann als stimmberechtigtes Mitglied und als deren Stellvertreterin Frau Heike Horrmann-Brandt in den Jugendhilfeausschuss

Der Kreistag beruft für die Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine Frau Monika Berg-Kohlmann als stimmberechtigtes Mitglied und als deren Stellvertreterin Frau Heike Horrmann-Brandt in den Jugendhilfeausschuss.

 

 

 

Nach § 2 Ziff

Nach § 2 Ziff. 1 der Satzung des Jugendamtes in der Fassung vom 01.06.2002 gehören dem Jugendhilfeausschuss 3 Vertreterinnen/Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände) an.

 

Mit Schreiben vom 18.11.2008 hat die Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine (KAG) mitgeteilt, dass der Vorsitz der Kreisarbeitsgemeinschaft von der Diakonie zur Arbeiterwohlfahrt gewechselt hat. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass das bisherige stimmberechtigte Mitglied, Frau Dörrstock, aufgrund ihres Ausscheidens bei der Diakonie auch den Sitz im Jugendhilfeausschuss aufgibt.

 

Vorgeschlagen wurde durch die KAG, die bisherige Vertreterin Frau Berg-Kohlmann (DRK) als stimmberechtigtes Mitglied und Frau Heike Horrmann-Brandt (Paritätischer Peine) als Vertreterin in den Jugendhilfeausschuss zu berufen.

 

 

Kosten:

 

Durch den Beschluss gemäß vorstehendem Beschlussvorschlag entstehen keine Mehrkosten.

 

 

Finanzziel für den Finanzplanzeitraum bis 2011 (Fehlbedarfsreduzierung auf 50 Mio. Euro; Kreistagsbeschluss vom 05.03.2008, Vorlage-Nr. 33/2008):

 

Das Erreichen des genannten Finanzzieles wird nicht erschwert.