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Vorlage - 2006/078  

Betreff: Aufnahmeverfahren für SchülerInnen aus der Gemeinde Lengede in das Gymnasium Vechelde
hier: Antrag von KTA Fechner
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
25.01.2007 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zurückgestellt   
10.05.2007 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Kreisausschuss

Sachverhalt
Anlage/n

Das Aufnahmeverfahren für Schüler aus der Gemeinde Lengede in das Gymnasium Vechelde ist in der Sitzung des Ausschusses für Bi

Das Aufnahmeverfahren für Schüler aus der Gemeinde Lengede in das Gymnasium Vechelde ist in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 25.01.2007 beraten worden (s. dazu die Vorlage 78/2006 und das Protokoll der Sitzung unter TOP 10).

Der Tagesordnungspunkt ist wegen weiterer notwendiger Klärung von Fragen auf die jetzige Sitzung des Ausschusses vertagt worden.

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich verschiedene Gespräche mit dem Gymnasium Vechelde und der Landesschulbehörde geführt. 

 

Aller Voraussicht nach wird das Gymnasium Vechelde fünf neue Klassen des Jahrgangs 5 – allein aus den Gemeinden Vechelde und Wendeburg – bilden müssen. Nicht klar ist, ob die einzelnen Klassen an die Grenzwerte von 32 heranreichen. Es kann möglich sein, dass dieser Wert nicht erreicht wird, so dass dann noch Plätze für Schüler aus anderen Einzugsbereichen zur Verfügung ständen.

 

Generell ist das Gymnasium Vechelde mittlerweile so etabliert, dass es mindestens kurz- und mittelfristig immer eine Vierzügigkeit erreicht und  die Klassen dann an 32 Schüler pro Klasse heranreichen, allein aus dem Zulauf von Vechelde und Wendeburg. Voraussichtlich wird es aber eine Fünfzügigkeit erreichen. Der Beschluss des Kreistages, das Gymnasium Vechelde nur jeweils vierzügig pro Jahrgang einzurichten, greift hier nicht, da die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine vom 01.04.2005, § 9 (Gymnasium) bestimmt:

Gymnasium Vechelde

„Einzugsbereich der Hauptschule Vechelde, ab Schuljahr 2005/06 auch die Einzugsbereiche der Hauptschule Wendeburg und der Realschule Wendeburg“.

 

Dadurch ist der Landkreis verpflichtet, im Gymnasium Vechelde alle infrage kommenden Schüler aus Vechelde und Wendeburg aufzunehmen.

 

Die Landesschulbehörde hat auf Anfrage mitgeteilt, dass sie keine Möglichkeit sieht, den Frequenzwert von 32 auf z. B. 31 für eine Klasse herunterzusetzen, um zu ermöglichen, dass Schüler aus anderen Bereichen hinzukommen. Die Landesschulbehörde bewertet dabei nicht den KA-Beschluss vom 02.03.2005 (Vorlage 10/2005). Dieser lautet: „Die jetzigen Einzugsbereiche der Gymnasien bleiben vorerst grundsätzlich bestehen. Freie Plätze in den jeweiligen Gymnasien stehen jedoch Schülerinnen und Schülern aus den anderen Einzugsbereichen zur Verfügung. Das Ausnahme-/ Losverfahren ist mit der Landesschulbehörde abzustimmen.“

 

Die derzeitige Situation kann aufgrund des KA-Beschlusses nicht verändert werden. So lange freie Plätze vorhanden sind, sei es bei einer Vierzügigkeit oder einer Fünfzügigkeit eines neuen Jahrgangs, sind die Kinder aus dem Bereich Lengede mit aufzunehmen, auch wenn es durch das Losverfahren hier noch zu Ungerechtigkeiten kommen kann.

Dieses Losverfahren ist allerdings eindeutig in § 59a (Aufnahmebeschränkungen) geregelt. Der Absatz 1 lautet zu Beginn: „Die Aufnahme in Ganztagsschulen und Gesamtschulen kann beschränkt werden, soweit die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule überschreitet. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze, werden die Plätze durch Los vergeben. Das Losverfahren kann dahin abgewandelt werden,

  1. dass Schülerinnen und Schüler, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Schulbezirk der Schule haben, diejenigen Schulplätze erhalten, die nicht an Schülerinnen und Schüler aus dem Bezirk der Schule vergeben worden sind,...“

 

Dieses bedeutet, dass freie Plätze an Lengeder Schülerinnen und Schüler vergeben werden können, sofern Plätze frei sind. Wenn allerdings das Losverfahren in seinem vollem Umfang angewandt werden sollte, hätte dies sogar zur Folge, dass bei überschreitender Kapazität der aufnehmenden Schule, d. h. des Gymnasiums Vechelde, auch Schüler aus Vechelde und Wendeburg zugunsten Lengeder Schüler von einem Besuch der Schule zurücktreten müssten, wenn sie im Losverfahren verlieren würden. 

 

Dieses kann aber in keiner Weise Intention des Landkreises Peine bei der Entscheidung über die Einrichtung des Gymnasiums Vechelde sein.

 

Der Beschluss des Kreisausschusses vom 02.03.2005 ist während des ersten Schuljahres des neu eingerichteten Gymnasiums Vechelde gefallen, als noch nicht zu übersehen war, ob und wie bzw. in welcher Qualität das Gymnasium Vechelde seinen Schulbetrieb etabliert und wie es angenommen werden würde.

Mittlerweile ist festzustellen, dass das Gymnasium eine ausgesprochen gute Entwicklung hat. Dies belegen eindeutig die Schülerzahlen.

 

Um diese Entwicklung nicht nachhaltig zu stören und keine Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler aus Vechelde und Wendeburg zu produzieren, muss eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die Verwaltung führt dazu Gespräche.