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Vorlage - 2010/012  

Betreff: Einrichtung eines Pflegestützpunktes im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
15.02.2010 
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
08.03.2010      ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Landkreis Peine richtet in zentraler Lage in Peine einen Pflegestützpunkt ein und betreibt diesen in eigener Trägerschaft

 

Der Landkreis Peine richtet in zentraler Lage in Peine einen Pflegestützpunkt ein und betreibt diesen in eigener Trägerschaft. Zu diesem Zweck werden zwei Halbtagsstellen der Entgeltgruppe 9 geschaffen. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation erfolgt die Einrichtung des Pflegestützpunktes erst in 2011.

 

Der Pflegestützpunkt erfüllt die Voraussetzungen der „Rahmenvereinbarung zur Verbesserung des Beratungsangebots für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in Niedersachsen sowie über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Niedersachsen gemäß § 92c SGB XI“, so dass die finanzielle Beteiligung der Pflegekassen sichergestellt wird.

 

 

Ausgangspunkt

Ausgangspunkt

 

Am 1. Juli 2008 ist das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz – PfWG) in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wurde u.a. § 92c in das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) eingefügt, der die Einrichtung von Pflegestützpunkten vorsieht, sofern die oberste Landesbehörde dies bestimmt.

 

In Niedersachsen hat das Sozialministerium keine solche Bestimmung vorgenommen. Stattdessen wurde mit Unterstützung des Sozialministeriums zwischen den Pflegekassen, Krankenkassen und den Spitzenverbänden der Landkreise und kreisfreien Städte eine Einigung über die Grundsätze zur Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten erzielt („Niedersächsischer Weg“):

 

Rahmenvereinbarung zur Verbesserung des Beratungsangebots für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in Niedersachsen sowie über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Niedersachsen gemäß § 92c SGB XI vom 28. Mai 2009

 

 

Ziele und Aufgaben des Pflegestützpunktes

 

Der Pflegestützpunkt Peine soll eine zentrale Anlaufstelle für pflegebedürftige oder von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen und deren Angehörige sein und insbesondere folgende Leistungen erbringen:

 

  • umfassend und unabhängig zu möglichen Sozialleistungen und den dafür zuständigen Stellen beraten;
  • mögliche Verbesserungen des eigenen Wohnumfeldes modellhaft aufzeigen und eine aufsuchende Wohnberatung vermitteln, um einen längeren Verbleib in der eigenen Wohnung zu erreichen;
  • Kontakte zu der jeweils zuständigen Pflegekasse, nach Möglichkeit direkt mit der zuständigen Pflegeberaterin bzw. mit dem zuständigen Pflegeberater im Sinne des § 7a SGB XI, herstellen;
  • Kontakte zum Fachdienst Soziales des Landkreises Peine, nach Möglichkeit direkt mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. mit dem zuständigen Sachbearbeiter, herstellen;
  • eine Angebotslandkarte der in § 92c Abs. 2 Nr. 2 SGB XI benannten pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote erstellen und fortschreiben;
  • auf Absprachen zur Koordination derjenigen Dienste hinwirken, die nach den Erfahrungen der Beteiligten eng zusammenarbeiten müssen, um eine umfassende und nahtlose Unterstützung und Hilfe zugunsten von pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen.

 

Bereits vorhandene Beratungsstrukturen sollen durch den Pflegestützpunkt Peine nicht ersetzt, sondern vielmehr vernetzt werden. Im Pflegestützpunkt werden alle Informationen gesammelt und je nach der Besonderheit des Einzelfalles passgenaue Leistungs- und Beratungsangebote vermittelt.

 

Leistungsentscheidungen zu Lasten einer Pflegekasse, einer Krankenkasse oder des Landkreises Peine werden im Pflegestützpunkt nicht getroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Träger des Pflegestützpunktes / Trägerneutralität

 

Die Träger des Pflegestützpunktes sind der Landkreis Peine (Fachdienst Soziales) und die Pflege- und Krankenkassen, vertreten durch den Landesverband der Pflegekassen. Der Pflegestützpunkt tritt unter dem offiziellen Logo der Pflegestützpunkte auf.

 

 

Standort des Pflegestützpunktes / Öffnungszeiten

 

Der Pflegestützpunkt soll in Peine, Winkel, eingerichtet werden. Dieser Standort ist zentral gelegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Auch Parkmöglichkeiten sind in der Nähe in ausreichender Anzahl vorhanden. Die anzumietenden Räumlichkeiten sollen barrierefrei sein und über zwei separate Beratungsräume, eine Wartezone und einen Raum verfügen, der modellhaft mit einigen Einbauten und Hilfsmitteln ausgestattet ist, um gute Beispiele dafür zeigen zu können, wie der eigene Wohnraum an die Anforderungen einer Pflegebedürftigkeit der Bewohner angepasst werden kann.

 

Eine räumliche Anbindung an das durch die Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände geplante Seniorenservicebüro ist vorgesehen.

 

 

Personal

 

Dem Pflegestützpunkt werden mindestens zwei Mitarbeiter/innen mit jeweils 0,5 Stellenanteilen zugeordnet. Diese müssen in der Beratung geschult sein und über eine an den Kriterien des § 7a Abs. 2 S. 2 SGB XI orientierte Qualifikation (Pflegeberater/in) verfügen. Um die in der o.a. Rahmenvereinbarung festgelegten Anforderungen erfüllen zu können, beispielsweise im Hinblick auf die Öffnungszeiten, wäre sogar der Einsatz von drei entsprechend qualifizierten Mitarbeiter/innen mit jeweils 0,5 Stellenanteilen erstrebenswert.

 

Daneben können weitere Personen Beratungsleistungen im Pflegestützpunkt erbringen, beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Träger des Pflegestützpunktes oder von anderen in der Beratung tätigen Verbänden. Vorrangig im Empfangsbereich ist auch der Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgesehen.

 

Jede Person, die im Pflegestützpunkt Beratungsleistungen erbringt, ist zur Neutralität verpflichtet und verzichtet im Pflegestützpunkt insbesondere auf die Verwendung und Nutzung eigener Logos usw.

 

 

Finanzierung

 

An den Kosten des Pflegestützpunktes beteiligen sich die Pflegekassen gemäß der o.a. Rahmenvereinbarung mit jährlich 33.892 €. Das entspricht 1 € / Einwohner des Landkreises Peine über 60 Jahre am 31. Dezember 2007.

 

Neben dieser regelmäßigen Einnahme gibt es eine einmalige Anschubfinanzierung gemäß § 92c V SGB XI von (einmalig) 50.000 € (davon 5.000 € nur bei Einsatz von Ehrenamtlichen).

 

 

 

 

 

 

 

Demgegenüber stehen folgende jährliche Ausgaben:

 

Personalausgaben (einschließlich Sachkosten),

ausgehend von 2 Teilzeitkräften à 50 % in EG 9

 

60.000 €

Miete einschließlich Nebenkosten (geschätzt)

 

12.000 €

Sonstige Sachkosten (geschätzt)

4.000 €

 

Summe der jährlichen Ausgaben

76.000 €

 

Auch davon ausgehend, dass die sonstigen Sachkosten im ersten Jahr etwas höher als 4.000 € sein werden, wäre im ersten Jahr eine vollständige Kostendeckung durch die Anschubfinanzierung und die Beteiligung der Pflegekassen sichergestellt.

 

Ab dem zweiten Jahr würde der Eigenanteil des Landkreises Peine rund 42.000 € betragen.