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Vorlage - 2010/044  

Betreff: Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 im Fachdienst 34
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
16.03.2010 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Gemäß Ziffer 3

Gemäß Ziffer 3.34.1 des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 sollten durch Verfolgung der Philosophie „ambulant vor stationär“ die Ausgaben für erzieherische Hilfen gesenkt werden. Es war daher vorgesehen, im Jahre 2009 Einsparungen von insgesamt 250.000 € zu erreichen. Wie bereits mit vorangegangenen Produktberichten dargestellt, hat sich für 2009 eine deutliche Überschreitung des Produktbudgets ergeben. Bezüglich der Gründe für die sonstigen Steigerungen wird auf die Berichte in den zurückliegenden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses verwiesen.

 

Inwieweit die ambulanten Hilfen in 2009 konkret zur Vermeidung von stationären Hilfen geführt haben, lässt sich nicht valide belegen. Festzustellen ist, dass in den letzten Jahren ein kontinuierlicher Fallanstieg zu verzeichnen war und dieser sich auch auf der Kostenseite niederschlagen musste, stationäre Hilfen demgegenüber aber weiter stagnierten bzw. moderat angestiegen sind. Dies ist als Erfolgsindikator zu werten.

 

Ambulante Hilfen führen nicht dazu, dass stationäre Hilfen gänzlich überflüssig werden. Auch fehlindizierte ambulante Hilfen können zu Kostensteigerungen führen. Es geht um die "Passgenauigkeit" und die Frage, ob die gewählte Hilfeart die größtmöglichen Erfolgschancen verspricht und damit die erwarteten Wirkungsziele erreicht oder nicht. Hier kann deshalb nicht von Vermeidung oder Verhinderung gesprochen werden, sondern von der Notwendigkeit, passgenaue Hilfen anzubieten.

 

Aussagen zur der Frage, inwieweit ambulante Angebote im Jahr 2009 tatsächlich im Einzelfall eine stationäre Hilfemaßnahme ersetzt haben, wären bei der jetzigen Datenlage und den vorhandenen Informationen spekulativ.

 

Durch maßgeschneiderte und zielgerichtete Hilfen sind die finanziellen Ressourcen ökonomisch sinnvoll eingesetzt und somit auch gut investiert worden. Abschließend ist festzustellen, dass eine tatsächlich belegbare Konsolidierung nicht nachgewiesen werden kann.