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Vorlage - 2006/088  

Betreff: Antrag der Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände auf einen Sitz im AFAS mit beratender Stimme
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
22.11.2006 
Kreistag des Landkreises Peine zurückgestellt   
13.12.2006 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Antrag der Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände vom 18. Okt. 2006 auf einen Sitz mit beratender Stimme im AFAS wird abgelehnt.

 


Die Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (KAG) begehrt mit ihrem Antrag vom 18. Okt. 2006 einen Sitz mit beratender Stimme im AFAS, um als Interessenvertreterin der sozialen Verbände und Einrichtungen im Landkreis Peine der Politik und der Verwaltung bei der Bewältigung der sozialen Herausforderungen beratend zur Seite zu stehen und die Sozialkompetenz der KAG einzubringen.

 

Der Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales deckt ein breites Spektrum an Themen ab. In ihm werden Angelegenheiten des Fachdienstes Arbeit und des Fachdienstes Soziales ebenso behandelt wie Angelegenheiten des Gesundheitsamtes und der Frauenbeauftragten. Der Ausschuss wird in seiner Arbeit von Bürgervertretern/-innen unterstützt, die vom Kreistag benannt werden. Die Gewährung eines zusätzlichen Sitzes an die KAG würde das bisherige Gleichgewicht zwischen den vom Ausschuss zu behandelnden Politikfeldern durchbrechen und das Feld der Sozialpolitik erheblich stärken. Angesichts der gleichen Wertigkeit aller Politikfelder würde die Hinzuziehung der KAG eine unzulässige Gewichtsverschiebung zugunsten der Sozialpolitik bedeuten. Diese Verlagerung könnte nur kompensiert werden, wenn für die übrigen Bereiche ebenfalls entsprechende Organisationen hinzugezogen werden würden. Diese theoretische Variante wäre für die Praxis angesichts der bereits bestehenden Anzahl an Mitgliedern und Bürgervertreter/innen im Ausschuss jedoch nicht sinnvoll.