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Vorlage - 2010/219  

Betreff: Resolution der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in der Bundesrepublik Deutschland zur beabsichtigten Änderung des Kreislaufrechtes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
15.12.2010 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1  
Anlage 2  
Resolution PDF-Dokument

Der Resolution zur Zukunft der kommunalen Abfallwirtschaft in Deutschland wird zugestimmt

Der Der Resolution zur Zukunft der kommunalen Abfallwirtschaft in Deutschland wird zugestimmt.

 

 

Der Verwaltungsrat von A+B hat in seiner Sitzung am 08

Der Verwaltungsrat von A+B hat in seiner Sitzung am 08.11.2010 zu TOP 6 beschlossen, die Resolution (Anlage 1) vom Kreistag verabschieden zu lassen.

 

Das Kreislaufrecht der Bundesrepublik Deutschland muss aufgrund europarechtlicher Vorgaben verändert werden. Neben der Umsetzung der europarechtlichen Regelungen nehmen die kommunalen Interessenvertreter Bestrebungen wahr, das Kreislaufrecht so zu verändern, dass künftig bisher den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern vorbehaltene Abfallströme faktisch dem Wettbewerb mit der privaten Entsorgungswirtschaft überantwortet werden. Da die kommunalen Entsorgungsunternehmen dem citizen value verpflichtet sind, und nicht zuletzt aufgrund sozial vorbildlicher Tarifstrukturen erhebliche Wettbewerbsnachteile haben, droht faktisch der Abfluss von Abfallmengen aus dem kommunalen Verantwortungsbereich. Dies hat direkte Folgen für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler, da werthaltige Abfälle nicht mehr unter kommunaler Verantwortung vermarktet werden können, und somit in der Gebührenkalkulation als stabilisierendes Element fehlen. Gewinne werden privatisiert, ausschließlich Kosten verursachende Abfallwirtschaft soll sozialisiert bleiben.

 

Der zwischen den drei kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Resolutionstext, wurde vom Vorstand unverändert zur Beschlussfassung dem Verwaltungsrat und wird hier dem Kreistag vorgelegt, um die bundeseinheitliche Vorgehensweise zu unterstreichen. Wichtig ist dabei festzustellen, dass die Kommunen größten Wert auf Ihre freie Entscheidungskompetenz legen, um die konkrete Ausgestaltung der Abfallwirtschaft vor Ort selbst vornehmen zu können. Deshalb wird z.B. auch die beabsichtigte bundesrechtliche verbindliche Vorgabe der flächendeckenden Einführung einer Biotonne abgelehnt. Diese Forderung trägt dem Umstand Rechnung, dass es Siedlungsstrukturen geben kann, wo nach abfallwirtschaftlichen Maßstäben die Einführung einer Biotonne nicht von Erfolg gekrönt sein wird, da das eingesammelte Material kaum einschlägigen Qualitätsstandards entsprechen wird. Im Landkreis Peine ist die Biotonne seit vielen Jahren flächendeckend mit gutem Erfolg eingeführt. Ein weiterer Beleg dafür, dass nur konkret vor Ort derartige Strukturentscheidungen zu treffen sind.

 

Zusätzlich zum Resolutionstext ist das entsprechende Rundschreiben des Niedersächsischen Landkreistages Nr. 860/2010 (Anlage 2) sowie eine Power-Point-Präsentation (Anlage 3) beigefügt, aus der der Sachstand zur Neufassung des Kreislaufrechtes abzulesen ist.

 

In Übereinstimmung mit den Positionen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes schlägt der Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine (A+) vor, die Resolution zur Zukunft der kommunalen Abfallwirtschaft in Deutschland zu beschließen. Der Kreistag fordert damit alle örtlichen Bundestagsabgeordneten auf, sich im Gesetzgebungsverfahren im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für eine Stärkung der kommunalen Abfallentsorgung einzusetzen.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Anlage 1 (129 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 2 (777 KB)      
Anlage 4 4 Resolution (26 KB) PDF-Dokument (54 KB)