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Vorlage - 2011/003  

Betreff: Endlagerung radioaktiven Abfalls
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
16.02.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Dem Änderungsvorschlag der Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen bezüglich eines gemeinsamen Aufrufs zur künftigen Endlagerung radioaktiven Abfalls der Stadt Braunschweig wird zugestimmt

Der Resolution zur Endlagerung radioaktiven Abfalls wird unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, wie in der Sachdarstellung erwähnt, zugestimmt.

 

 

Der Rat der Stadt Braunschweig empfahl den umliegenden Landkreisen und der Stadt Salzgitter den Beschluss eines gemeinsamen Aufrufs zur künftigen Endlagerung radioaktiven Abfalls (siehe Anlage 1)

Sachdarstellung:

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Der Rat der Stadt Braunschweig empfahl den umliegenden Landkreisen und der Stadt Salzgitter den Beschluss eines gemeinsamen Aufrufs zur künftigen Endlagerung radioaktiven Abfalls (siehe Anlage 1).

Die Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen des Landkreises Peine erstellten darauf hin einen Änderungsantrag zu dieser Resolution. Dieser geänderte Resolutionstext unterscheidet sich von dem Text der Stadt Braunschweig im Wesentlichen in zwei Punkten. Zum einen wird herausgenommen, dass der Standort Gorleben zu Ende erkundet werden soll. Zum anderen wird ausgesagt, dass der Grundsatz, Endlager wartungsfrei zu verschließen, nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht.

Die Verwaltung schlägt vor, dem folgenden Resolutionsentwurf der Gruppe SPD und Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen:

 

Der Landkreis Peine nimmt zu dem Thema Endlagerung radioaktiven Abfalls wie folgt Stellung:

 

  1. Die Endlagerung radioaktiven Abfalls ist ein gesamtgesellschaftliches Thema der Bundesrepublik Deutschland. Die Endlagerung des Abfalls darf nicht ausschließlich zu Lasten einer einzigen Region erfolgen.

 

  1. Die Errichtung und der Betrieb von Endlagern radioaktiven Abfalls sind eine öffentliche Aufgabe. Diese kann aufgrund der Langzeitwirkung über viele Generationen hinweg nur vom Staat verantwortet werden.

 

3. Die Endlagersuche muss bundesweit und ergebnisoffen stattfinden. Nur eine qualifizierte               und sicherheitsorientierte Standortwahl entspricht dem internationalen Stand von               Wissenschaft und Technik.

 

4. Der Grundsatz, dass Endlager wartungsfrei verschlossen werden, entspricht nicht dem               aktuellen Stand der Wissenschaft. Wir erwarten, dass der Gesetzgeber diese derzeit               gültige Praxis selbstkritisch hinterfragt.