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Vorlage - 2011/067  

Betreff: Kompetenzagentur im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
17.05.2011 
Jugendhilfeausschuss zurückgestellt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage - Vorlage-Nr. 38/2011 AFAS-Sitzung vom 11.04.2011 PDF-Dokument

I
  1. Kompetenzagentur im Landkreis Peine

 

 

Das Programm „Kompetenzagenturen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) wird seit dem 01.11.2006 durch den Caritasverband für den Landkreis Peine e.V. durchgeführt.

 

Die Kompetenzagentur wird pro Förderjahr über ESF-Mittel in Höhe von 120.533,89 €, SGB II-Mittel in Höhe von 53.546,00 € sowie über Jugendhilfemittel in Höhe von 36.995,50 finanziert.

 

 

 

Abgrenzung, Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Kompetenzagentur und dem Pro-Aktiv-Centrum  im Landkreis Peine

 

 

Seit  September 2007 besteht im Landkreis Peine eine verbindliche Absprache hinsichtlich der zu betreuenden Zielgruppen und Zuständigkeiten von Kompetenzagentur und Pro-Aktiv-Centrum. Danach ist es Aufgabe der Kompetenzagentur sozial benachteiligte und lernbeeinträchtige Schülerinnen/ der allgemein bildenden Schulen durch Casemanagement (Individuell zugeschnittene Abfolge von Hilfen aus den verschiedenen Lebensbereichen im Rahmen von Netzwerkarbeit; sozialpädagogische Begleitung auf die Lebenssituation und Potenziale aufbauende Begleitung der Jugendlichen) zu betreuen. Ziel dieser Betreuung ist es, dass die betreuten Schülerinnen/Schüler einen Schulabschluss erreichen, um damit die Voraussetzungen für einen gelungenen Übergang zwischen Schule und Beruf zu schaffen. Laut Caritasverband befinden sich 152 Jugendliche in der Betreuung, wovon  117 Jugendliche im Rahmen von Casemanagement begleitet werden (Stand: 02.05.2011).

 

Das Pro-Aktiv-Center wendet sich an Schülerinnen/Schüler der Berufsbildenden Schulen sowie an arbeitslose junge Menschen. Ziel ist es, durch eine individuelle Betreuung, junge Menschen beruflich zu integrieren. Im Rahmen der Maßnahme nach dem SGB II werden unter 25jährige auf Grund der Zuweisung aus dem Jugend-Job-Center betreut. Die Maßnahme verfolgt das Ziel unter 25jährige erwerbsfähige Hilfebedürftige mit multiplen Vermittlungshemmnissen persönlich zu stabilisieren, um sie dadurch in die Lage zu versetzen an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.

 

Die Abgrenzung der Programme Kompetenzagenturen (Bundesprogramm) und PACE (Landesprogramm) war erforderlich, um eine Förderung über SGB II-Mittel sicherzustellen, so dass beide Programme im Landkreis Peine vorgehalten werden konnten.

 

 

Gegenüberstellung und Differenzierung der Förderprogramme KA und PACE:

Gemeinsamkeiten und Unterschiede

 

 

 

Programm

Pro-Aktiv-Center

Kompetenzagentur

Träger

BBg

Caritas

Thema

Hilfen aus einer Hand für individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche bei der beruflichen und sozialen Integration

Initiative JUGEND STÄRKEN, Soziale und berufliche Integration am Übergang von Schule in den Beruf

 

Zielgruppe

 

 

 

 

 

 

Individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendlichen zwischen 14 und 25 Jahren; Jugendliche mit Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf;

unter 25jährige, die die Berufsschule besuchen oder die arbeitslos sind

Benachteiligte Jugendliche, die von den verschiedenen Fördersysteme nicht mehr erreicht werden ab 13 Jahren (ab Klasse 7) an den allgemein bildenden Schulen bis zur letzten Schulklasse.


 

 

Fokus

Beseitigung von Vermittlungshemmnissen bei arbeitslosen Jugendlichen ohne Ausbildung oder Schulabschluss, Schülerinnen/Schüler der Berufsbildenden Schulen, Zusammenarbeit mit BBS; Casemanagement

Übergang von der allgemein bildende Schule in den Beruf, Casemanagement

 

 

Schwerpunkt

 

 

 

 

 

 

 

Casemanagement mit der Zielsetzung der Beseitigung von Frustrationen und Verbesserung der Motivation; Erhöhung der Eigenaktivitäten durch Coaching

Aufbau von Motivation und Stabilität zur Teilnahme an Maßnahmen des SGB II Trägers oder der Jugendberufshilfe; Begleitung während der Maßnahmen, durch die Ausbildung oder in der ersten Phase der Arbeitsaufnahme

Entwicklung passgenauer Angebote am Übergang von der Schule in den Beruf

durch neue Kooperationsformen, flexible Netzwerke, Allianzen, Bündelung von Ressourcen, intelligente (effektive) Zusammenarbeit bestehender Einrichtungen, insbesondere Kooperation mit Trägern der Jugendsozialarbeit, Steigerung der Selbsthilfe der Betroffenen

 

Aufgaben

Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung der örtlichen Träger der Jugendhilfe nach §13 SGB VIII und Ergänzung der Leistungen nach § 16.1 SGB II i.V.m. § 46 SGB III Abs. 1

Wirksame Unterstützung benachteiligter Jugendlicher, ihren Weg in Beruf und Gesellschaft zu finden und Befähigung zur eigenständigen Lebensführung, § 13 SGB VIII und Ergänzung der Leistungen nach § 16f SGB II

Arbeitsweise

 

 

 

 

 

 

Casemanagement, Coaching, aufsuchende Sozialarbeit;

Übergangsmanagement

Das Pace Peine betreibt ein besonders niedrigschwelliges Angebot insbesondere im Bereich der aufsuchenden Arbeit

Kompetenzfeststellungsverfahren

Übergangsmanagement (Casemanagement) – niedrigschwellig, aufsuchende Sozialarbeit

Übergang von der Kompetenzagentur zum Pace

Kompetenzfeststellungsverfahren

 

 

Aufgabenprofil

Betreuung, Begleitung und Beratung von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, die Leistungen des SGB II erhalten aus dem Bereich des U25-Teams

Überprüfung und Optimierung der regionalen Angebotsstrukturen in der Benachteiligtenförderung

Aufgabenprofil

 

Bündelung der Möglichkeiten der Zusammenarbeit von SGB II-Träger und Träger der Jugendhilfe

Niederschwelliger aufsuchender Ansatz

Aufsuchende Einzelfallarbeit und sozialpädagogische Begleitung, Heranführung an Integrations- und Qualifizierungsangebote, Mittlerfunktion zwischen allen Beteiligten

MitarbeiterInnenzahl

6,5 Stellen; 7 SozialpädagogInnen

 

3 Vollzeitstellen; 3 SozialpädagogInnen

Netzwerk-Sozialraum

Netzwerkmanagement

Intensives Netzwerkmanagement (Initiierungsfunktion / Gewährleistung der Nachhaltigkeit)

Organisation / Kooperationsverpflichtungen

PACE arbeitet als eigenständige , personell abgegrenzte Organisationseinheit und ordnet sich in die Angebotsstruktur der Jugendberufshilfe ein

Kooperationsverträge mit SGB II und SGB VIII-Träger, Kooperation mit Jugendwerkstätten

Zusammenarbeit mit:

Netzwerk des lokalen Übergangsmanagement

Jugendmigrationsdienst

Träger der Grundsicherung

Arbeitsagenturen

Örtlicher Träger der Jugendhilfe

Niko - Programm Soziale Stadt

 

 

 

 

Somit liegt aktuell der Schwerpunkt der Arbeit der Kompetenzagentur in folgenden Bereichen:

 

  1. Zielgruppe der Jugendlichen an den allgemein bildenden Schulen

 

  1. Casemanagement für diese Zielgruppe

 

  1. Kompetenzfeststellungsverfahren (z.B.: Hamet 2 = Handwerklich-motorischer Eignungstest, geva-Berufswahltest)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II. ÄNDERUNGEN durch die „Weiterentwicklung der Initiative JUGEND STÄRKEN“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (gültig ab September 2011) für die Kompetenzagentur

 

 

 

      Reduzierung der Bundesmittel um mehr als die Hälfte (von 144 Mio. € auf 50 Mio. €)

      Keine SGB II- oder III- Förderung/Co-Finanzierung mehr möglich (ab 1/2012)

      Zielgruppe: Grundsätzlich sollen SchülerInnen an den allgemein bildenden Schulen nicht mehr von den Kompetenzagenturen begleitet werden; nur noch im Ausnahmefall: bei Mehrfachbenachteiligung in der letzten Klassenstufe

      Zielgruppe ab 09/2011: SchülerInnen, die die allgemein bildende Schule verlassen haben

 

III. Weitere Änderungen am Übergang von Schule in den Beruf:

 

Änderungen Erlass des MK zur Berufsorientierung:

      Schulung von LehrerInnen in Kompetenzfestellungsverfahren

      Erhöhung der Berufsorientierung an Hauptschulen auf mindestens 80 Tage

 

Berufseinstiegsbegleitung, § 49 SGB III:

      Neben der HS Vechelde wurden am 29.11.2010 an 4 weiteren Schulen Stellen für BerufseinstiegsbegleiterInnen eingerichtet (HS Hohenhameln und HS Bodenstedt-Wilhelmschule, sowie FS Ilsede und FS Pestalozzischule)

      Nach der Instrumentenreform soll “...förderungsbedürftigen jungen Menschen, die Eingliederung in die Berufsausbildung erleichtern“

      Ausbau der Berufseinstiegsbegleitung an allen allgemein bildenden Schulen  beabsichtigt

 

SchulsozialarbeiterInnen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes

 

Darüber hinaus sollen im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Programms Profilierung der Hauptschule und der Förderschule“ Angebote an den allgemeinbildenden Schulen am Übergang von Schule in den Beruf bereit gehalten werden:

Profilierung der Hauptschulen:

Im Landkreis und der Stadt Peine wird aktuell flächendeckend etwa eine halbe Stelle pro Hauptschule durch sozialpädagogische Fachkräfte vorgehalten. „Die Durchführung von Kompetenzfeststellungsverfahren und die aktive Zusammenarbeit mit berufsbildenden Schulen, Betrieben, der Berufsberatung der Arbeitsagenturen sowie allen am Übergang in das Berufsleben beteiligten Einrichtungen sind wesentliche Bestandteile der sozialpädagogischen Arbeit“.

 

IV. Schlussfolgerungen durch die Veränderungen auf Landes- und Bundesebene:

 

„Das Kerngeschäft“ der Kompetenzagentur, nämlich die Betreuung der Jugendlichen an den allgemein bildenden Schulen entfällt somit fast komplett: Kompetenzfestellung soll künftig an den allgemein bildenden Schulen selbst organisiert und durchgeführt werden. Als weitere Ergänzung am Übergang von Schule in den Beruf sollen die Stellen der Berufseinstiegsbegleiter flächendeckend erweitert werden, in Kurzform:

 

  1. BMSFJ: Bisherige Zielgruppe der Kompetenzagentur entfällt nahezu vollständig (ab 09/2011)
  2. Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) zur Berufsorientierung: Kompetenzfestellung durch Lehrer/Innen und Erhöhung der Praxistage (ab Schuljahr 2011/2012)
  3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Ausweitung der Berufseinstiegsbegleiter  über § 49 SGB III: Berufseinstiegsbegleitung soll künftig an allen allgemein bildenden Schulen möglich sein
  4. Flächendeckendes Angebot von „Profilierung der Haupt- und Förderschulen“ (bis 31.12.2014)
  5. Schulsozialarbeiter/Innen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes

 

 

 

 

Anlage

Vorlage-Nr. 38/2011 zur AFAS-Sitzung vom 11.04.2011

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
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