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ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - 2018/198

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 48b Sozialgesetzbuch II  (SGB II) schließen die zuständigen Landesbehörden jährliche Vereinbarungen mit den zugelassenen kommunalen Trägern zur Erreichung der Ziele nach dem SGB II ab. Der Kreistag des Landkreises Peine hat in seiner Sitzung am 29.09.2010 (TOP 12) beschlossen, sich zum Abschluss dieser Zielvereinbarungen zu verpflichten. Die Ergebnisse der Zielvereinbarung 2017 sind dem Landkreis Peine am 23.01.2018 mit dem Monatsbericht für Dezember 2017 vom zuständigen Landesministerium übermittelt worden.

In den Anlagen, die in der Ausschuss-Sitzung mündlich erläutert werden, sind die jeweiligen Ergebnisse 2017 dargestellt.

Der Zielvereinbarungsprozess 2018 ist wegen der offenen Regierungsbildung auf Bundesebene noch nicht beendet.

 

 

 

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Anlagen

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