Beschlussvorlage - 2018/386
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinie des Landkreises Peine für die Einwerbung und Annahme von Sponsoringleistungen, Werbung, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Verwaltungsführung; Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit; Vergabestelle
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Landkreises Peine
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Entscheidung
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19.12.2018
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Sachverhalt
Inhaltsbeschreibung:
Die derzeitige o.g. Richtlinie befindet sich auf dem Stand vom Dezember 2010. Seitdem wurden sowohl die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) als auch die Niedersächsische Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) außer Kraft gesetzt.
Weiterhin wurde der Fachdienst 13 von Kämmerei in Fachdienst Finanzen umbenannt.
Die Gesetzesänderungen wurden wie folgt in die neue Fassung übernommen:
Der 1. Absatz erhält folgende Fassung:
Unter Beachtung der nachfolgenden Grundsätze u. Maßgaben dürfen beim Landkreis Peine zum Zwecke der Aufgabenerfüllung Zuwendungen (das sind Geld- u. geldwerte Leistungen Dritter) in Form von Sponsoringleistungen oder Werbeverträgen, sowie als Spenden, mäzenatischen Schenkungen u. ähnlichen Zuwendungen i. S. des § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) eingeworben und angenommen werden. Dabei sind die in entsprechender Anwendung des § 26 der Kommunalhaushalts- u. -kassenverordnung (KomHKVO) in § 3 lit. d) der Hauptsatzung des Landkreises Peine festgesetzten Wertgrenzen u. Zuständigkeiten (für einzuholende Organentscheidungen) zu beachten.
2.2 Durchführung
Es wurden die Fachdienstbezeichnungen entsprechend angepasst.
4.3 Beachtung anderer Bestimmungen
Der § 83 Abs. 4 NGO wurde in § 111 Abs. 7 NKomVG geändert.
Ziele / Wirkungen:
Entfällt, da lediglich die gesetzlichen Bestimmungen angepasst wurden.
Ressourceneinsatz:
Entfällt.
Schlussfolgerung:
Die Richtlinie ist wie vorgelegt zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,9 kB
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