Beschlussvorlage - 2019/472
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinfachte Flurbereinigung Algermissen, LK Hildesheim, - Hohenhameln, LK Peine; Änderung der Landkreisgrenze
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Verwaltungsführung; Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
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Vorberatung
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17.06.2019
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Landkreises Peine
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Entscheidung
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26.06.2019
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Beschlussvorschlag
Der vorgesehenen Grenzänderung zwischen der Gemeinde Hohenhameln und der Gemeinde Algermissen, gleichzeitig Kreisgrenze zwischen den Landkreisen Peine und Hildesheim, wie sie sich aus der zeichnerischen Darstellung und dem rechnerischen Nachweis des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser ergibt, wird zugestimmt.
Sachverhalt
Inhaltsbeschreibung:
Im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens durch das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser ändern sich die Landkreisgrenzen zwischen den Landkreisen Hildesheim und Peine. Gleichzeitig ändern sich die Gemeindegrenzen der betroffenen Gemeinden Hohenhameln und Algermissen.
Gem. § 58 Abs. 2 Halbsatz 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurG) bedarf die Änderung der Gemeinde- oder Kreisgrenzen der Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Für Gebietsänderungen ist gem. § 58 Abs. 1 Ziff. 4 NKomVG der Kreistag zuständig.
Durch das Flurbereinigungsverfahren gibt der Landkreis Peine 0,0824 ha (824 m²) an den Landkreis Hildesheim ab. Die Beschlüsse der beteiligten Gemeinden Algermissen erfolgten am 11.12.2018 und der Gemeinde Hohenhameln am 13.12.2018. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 dem Verfahren zugestimmt.
Ziele / Wirkungen:
Aufgrund der Flurbereinigung gem. § 58 FlurG ist ein Beschluss der Vertretung (§ 58 Abs. 1 Nr. 4 NKomVG) erforderlich.
Ressourceneinsatz:
Finanzielle Belastungen entstehen dem Landkreis Peine durch das Flurbereinigungsverfahren nicht. Allerdings dürften die Schlüsselzuweisungen an den Landkreis Peine durch das Land Niedersachsen aufgrund der verringerten Fläche etwas geringer ausfallen.
Schlussfolgerung:
Gründe, die gegen die Änderung der Kreisgrenze sprechen, sind nicht ersichtlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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533,3 kB
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25,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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51,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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208,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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271,1 kB
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