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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2019/531

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Entgelte werden ab dem 01.11.2019 gemäß der vorliegenden Entgeltvereinbarung erhoben.

 

 

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Sachverhalt

Inhaltsbeschreibung:

 

Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die vereinbarten Gesamtkosten decken.

Für das Betriebsjahr 2019 wurden nach § 14 Abs. 1 NRettDG betriebswirtschaftliche Gesamtkosten in Höhe von 7.911.768,00 mit den Kostenträgern vereinbart. Zur Ermittlung der ab dem 01.11.2019 zugrunde zu legenden Entgelte erhöhen sich diese Gesamtkosten um 1.306.007,00 . Hierbei handelt es sich um das negative Betriebsergebnis aus dem Jahr 2018.

Die jeweiligen Entgelte werden grundsätzlich ganzjährig kalkuliert, treten allerdings erst nach politischer Beschlussfassung und vorheriger Zustimmung der Kostenträger in Kraft. 

Seinerzeit konnte eine Entgeltvereinbarung erst zum 01.11.2018 getroffen werden; dieser späte Vereinbarungszeitpunkt ist Ursache für das negative Betriebsergebnis 2018.

Die Entgelte ab dem 01.11.2019 werden danach wie folgt angepasst:

Leistungsart

Einsatzzahlen

Entgelte

in

Abweichung in

IST 2018

Hochrechnung 2019

seit 01.11.2018

ab 01.11.2019

 

Krankentransport (KT)

6.309

6.310

153,00

187,00

+ 34,00

Km-Pauschale KT*

 

 

2,80

3,50

+ 0,70

Notfallrettung (NfR)

11.263

11.260

454,00

530,00

+ 76,00

Km-Pauschale NfR**

 

 

4,40

4,40

+/- 0

Notarzteinsatz

1.682

1.680

608,00

739,00

+ 131,00

Fehleinsätze (nachrichtl.)

3.237

 

*  die km-Pauschale wird ab dem 11. Km erhoben

** die km-Pauschale wird ab dem 31. Km erhoben

Ziele / Wirkungen:

 

Mit Abschluss der Entgeltvereinbarung wird eine rechtsverbindliche Einigung zwischen den Kostenträgern im Rettungsdienst und dem Landkreis Peine über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten im Rettungsdienst geschlossen.

 

Ressourceneinsatz:

 

Die finanziellen Ressourcen werden durch die Kostenträger im Rahmen der abrechnungsfähigen Einsätze bereitgestellt. Über- und Unterdeckungen werden im Jahr 2020 verrechnet.

 

Schlussfolgerung:


Mit Zustimmung zur Beschlussvorlage werden die rechtlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen eingehalten.

 

 

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Ziele / Wirkungen


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 

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Anlagen

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