Beschlussvorlage - 2019/534
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung der ehrenamtlichen Richter/innen bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit; Ablauf der Amtszeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Landkreises Peine
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Entscheidung
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23.10.2019
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Sachverhalt
Inhaltsbeschreibung:
Nach § 13 Abs. 1 SGG werden die ehrenamtlichen Richter/innen für 5 Jahre berufen. Sie bleiben nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ihre Nachfolger/innen berufen sind. Eine erneute Berufung ist zulässig (§ 13 Abs. 3 SGG).
Bisher ist Herr Erich Böttger für das Amt als ehrenamtlicher Richter für das Sozialgericht Braunschweig berufen worden. Herr Böttger hat telefonisch erklärt, dass er für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung stehen wird.
Für die nächste Amtszeit ist nachfolgende Person vorgeschlagen worden:
Frau Marion Övermöhle-Mühlbach, Hohenhameln (CDU-Kreistagsfraktion).
Frau Övermöhle-Mühlbach hat schriftlich ihr Einverständnis erklärt, dass sie zur Übernahme des Amtes einer ehrenamtlichen Richterin in der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit bereit ist.
Mit dem eingereichten Wahlvorschlag wird bestätigt, dass dieser mit der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl beschlossen worden ist.
Ziele / Wirkungen:
Die kontinuierliche Besetzung des Sozialgerichtes Braunschweig mit ehrenamtlichen Richtern wird sichergestellt.
Ressourceneinsatz:
Entfällt.
Schlussfolgerung:
Eine Nachfolgeregelung zur Besetzung kann getroffen werden.
