Beschlussvorlage - 2019/584
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreisfeuerwehr: Ernennung des Kreisbrandmeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Ordnungswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
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Vorberatung
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02.12.2019
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Landkreises Peine
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Entscheidung
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18.12.2019
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Sachverhalt
I
Inhaltsbeschreibung:
Gemäß § 21 Abs. 3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden Kreisbrandmeister*innen für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über Ihre Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung der Regierungsbrandmeisterin oder des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinde- und Ortsbrandmeister*innen des Landkreises.
Die Wahlperiode des bisherigen Kreisbrandmeisters, Herrn Rüdiger Ernst, endet mit Ablauf des 29.02.2020
Die Gemeindebrandmeister / Stadtbrandmeister sowie die Ortsbrandmeister*innen des Landkreises Peine haben vorgeschlagen, Herrn Ernst erneut zum Kreisbrandmeister zu berufen.
Der Regierungsbrandmeister hat im Rahmen des notwendigen Anhörungsverfahrens keine Bedenken gegen die Ernennung erhoben.
Ziele / Wirkungen:
Mit Zustimmung zur Beschlussvorlage wird die Vorschlagswahl umgesetzt.
Ressourceneinsatz:
Die satzungsgemäß festgelegte Aufwandsentschädigung beträgt monatlich 545,-- €.
Schlussfolgerung:
entfällt
