Beschlussvorlage - 2019/489
Grunddaten
- Betreff:
-
Angemessenheit Aufwandsentschädigungen AKH Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Personal und Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Landkreises Peine
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Entscheidung
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18.12.2019
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Sachverhalt
Inhaltsbeschreibung:
Aufgrund der Satzung des AKH Celle ist der Landkreis Peine seit der Übertragung des Peiner Klinikums im Aufsichtsrat durch den Landrat bzw. Ersten Kreisrat mit beratender Stimme vertreten. Für diese Funktion wird beiden eine Aufwandsentschädigung vom AKH Celle gewährt.
Die Aufwandsentschädigung beträgt
- für den Landrat 1.200 € jährlich zzgl. 100 € pro Sitzungsteilnahme,
- für den Ersten Kreisrat 500 € jährlich zzgl. 50 € pro Sitzungsteilnahme.
Gezahlte Vergütungen in diesem Zusammenhang sind gem. § 138 Abs. 7 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) an die Kommune abzuliefern, soweit sie über das Maß einer angemessenen Entschädigung hinausgehen. Die Höhe der angemessenen Vergütung ist nach § 138 Abs. 7 Satz 2 NKomVG durch den Kreistag festzusetzen.
Die Aufwandsentschädigungen überschreiten angesichts der genannten relativ niedrigen Beträge das Maß einer Angemessenheit nicht.
Ziele / Wirkungen:
Entfällt.
Ressourceneinsatz:
Entfällt.
Schlussfolgerung:
Entfällt.
