Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2020/647

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Entgelte werden ab dem 01.06.2020 gemäß der vorliegenden Entgeltvereinbarung erhoben.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Inhaltsbeschreibung:

 

Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die vereinbarten Gesamtkosten decken.

Für das Betriebsjahr 2020 wurden nach § 14 Abs. 1 NRettDG betriebswirtschaftliche Gesamtkosten in Höhe von 8.376.437,00 € mit den Kostenträgern vereinbart. Zur Ermittlung der ab dem 01.06.2020 zugrunde zu legenden Entgelte erhöhen sich diese Gesamtkosten um 1.087.512,00 €. Hierbei handelt es sich um noch bestehende Forderungen aus Vorjahren.

Die jeweiligen Entgelte werden grundsätzlich ganzjährig kalkuliert, treten allerdings mit politischer Beschlussfassung und vorheriger Zustimmung der Kostenträger in Kraft. 

 

 

Die Entgelte ab dem 01.06.2020 werden danach wie folgt angepasst:

Leistungsart

Einsatzzahlen

Entgelte

in €

Abweichung in €

IST 2019

Hochrechnung 2020

seit

01.11.2019

ab 01.06.2020

 

Krankentransport (KT)

6.860

6.808

187,00

169,00

- 18,00

Km-Pauschale KT*

 

 

3,50

3,50

+/- 0

Notfallrettung (NfR)

11.350

11.408

530,00

537,00

-  7,00

Km-Pauschale NfR**

 

 

4,40

4,40

+/- 0

Notarzteinsatz

1.635

1.628

739,00

783,00

+ 44,00

Fehleinsätze (nachrichtl.)

3.356

 

*  die km-Pauschale wird ab dem 11. Km erhoben

** die km-Pauschale wird ab dem 31. Km erhoben

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Mit Abschluss der Entgeltvereinbarung wird eine rechtsverbindliche Einigung zwischen den Kostenträgern im Rettungsdienst und dem Landkreis Peine über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten im Rettungsdienst geschlossen.

Ressourceneinsatz:

 

Die finanziellen Ressourcen werden durch die Kostenträger im Rahmen der abrechnungsfähigen Einsätze bereitgestellt. Über- und Unterdeckungen werden im Jahr 2021 verrechnet.

 

Schlussfolgerung:
Mit Zustimmung zur Beschlussvorlage werden die rechtlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen eingehalten.

 

 

 

Reduzieren

Ziele / Wirkungen


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

Ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...